Bafög- Lebensversicherung mit mir als versicherter Person, aber Vater als Versicherungsnehmer?
Habe, kurz und knapp, folgendes Problem: Ich habe einen Bafög-Antrag gestellt. Dabei habe ich als Vermögen vorsichtshalber auch eine Lebensversicherung abgegeben, die mein Vater für mich abgeschlossen hat und bei der er der Versicherungsnehmer ist, während ich die versicherte Person bin.
Er hat sich dann extra von der Versicherung einen aktuellen Auszug zuschicken lassen (an mich konnte der Auszug nicht geschickt werden, da er nur an den Versicherungsnehmer geschickt werden kann), den ich kurz darauf auch mit dem Bafög-Antrag abgegeben habe.
Jetzt erfahre ich, dass der Auszug dem Bafög-Amt nicht aktuell genug war, da der Stand der von ca. 3 Wochen vor Antragsstellung war. Ein aktuellerer Auszug war zu diesem Zeitpunkt nicht zu bekommen.
Meine Frage jetzt: Muss ich überhaupt irgendwelche Belege für diese Lebensversicherung einreichen? An sich ist ja mein Vater der Versicherungsnehmer; er kann also die Versicherung kündigen, der Rückkaufwert steht ihm zu. Ist mir die Versicherung überhaupt als Vermögen anzurechnen? Wenn nein, dann müsste ich ja dem Bafög-Amt auch keine Belege dafür vorlegen.
6 Antworten
Diese Versicherung ist im Hinblick auf einen BAföganspruch / -Antrag irrelevant, da Du selbst als versicherte Person aus dieser Versicherung keinen Anspruch ableiten kannst, da in dieser Konstellation Dein Vater VN ist. Auch aus einer Sterbegeldversicherung kann man regelmäßig vorher keine Ansprüche ableiten.
Tja, das war der Fehler: "Dabei habe ich als Vermögen vorsichtshalber auch eine Lebensversicherung abgegeben, die mein Vater für mich abgeschlossen hat und bei der er der Versicherungsnehmer ist, während ich die versicherte Person bin."weil damit schlafende Hunde geweckt wurden, wo es überhaupt keine Hunde gab.
Jetzt bleibt Dir nur, das ganze Mißverständnis gegenüber dem Bafög-Amt aufzubröseln. Und ja, selbstverständlich mußt Du keine Nachweise über das Vermögen Deiner Eltern sondern nur über Dein eigenes Vermögen erbringen, weil Vermögen der Eltern wird nicht auf den Bedarf angerechnet,
Nein, was geht das Bafög ein fremder Vertrag an.
Ist das denn eine "Risikolebensversicherung" oder eine "Kapitallebensersicherung". Denn eine "Kapitallebensersicherung" ist nicht andere als "dein Sparbuch" denn DU bekommst ja das Geld nach Ablauf.
Was ist das Problem einen aktuellen Auszug vorlegen, den bekommt man meist sogar online.
Irrtum FS ist her nicht VN sondern VP ergo stünde ihm das angesparte Kapital der LV bei einem Rückkauf nicht zu.
eine lebensversicherung ist doch nur "virtuelles" vermögen, für bafög spielt eigentlich das reale vermögen, bzw. einkommen der angehörigen eine rolle. das würde ich mal intensiv mit einem vermutlich unkundigen sachbearbeiter diskutieren.
Eine LV, die ich als Versicherungsnehmer selbst bespare ist MEIN Vermögen, sofern kein Verwertungsausschluss vorliegt und der Vertrag keine staatliche Förderung erfährt.
Wäre der schlechtese Vertrag aller Zeiten.
...hat aber mit dem Vermögen der versicherten Person (BAföG-Antragsteller) überhaupt nichts zu tun, solange die versicherte Person noch lebt ;-)
Diese Versicherung ist nicht dein Vermögen! Es ist der Vertrag deines Vaters.
Wenn ich 100000 in eine Lebensveriicherung einzahle dann bekomm ich nach Ablauf 100000 + 0,5x% Zins zurück. Da ist nichts virtuell ?!?!?