Wird die Akte gelöscht mit Strafanzeigen und Anklagen, wenn ich 18 Jahre alt bin?
Hallo,
manche sagen die wird ab 18 Jahren gelöscht und andere sagen die werden nach 5 Jahren gelöscht wenn du kein Mist mehr baust. Schon seit 2010 habe ich kein Mist mehr gebaut.
Mit freundlichen Grüßen, Krone12345
4 Antworten
nein, die werden nicht gelöscht. Solltest du wieder was anstellen, kommen die bei einem Gerichtsverfahren alle wieder ans Licht. Die werden ja benötigt um deine Karriere zu bewerten.
Allerdings tauchen Jugendstrafen nicht im Führungszeugnis auf.
Es geht ums Urteil. Wie gesagt, gelöscht wirds nicht, aber je nach Urteil erscheint es eben nicht im Führungszeugnis.
Erst informieren, dann antworten: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Fragen/FAQ.html
Nein, mit 18 wird nichts gelöscht und auch nicht nach 5 Jahren. . Das ist wie bei einem Führerschein .. Es werden Punkte gelöscht und es kommen Punkte dazu.
Man kann die Taten gar nicht beurteilen, ob erschwerende Umstände, wie Bandenkriminalität, dazukommen. Die Umstände der Tat sind wichtig, und ob mehrere Taten zusammengezogen werden.
Deshalb kann man nicht sagen, ob sie nach 10 Jahren oder noch eher oder überhaupt nicht gelöscht werden.
Das wirst du nur erfahren wenn du ein normales Führungszeugnis beantragst (kommt nach Hause) und eine behördliches Führungszeugnis zur Einsicht beim Amtsgericht (falls Eintragungen vorhanden sind). Wenn es keine schlimmen Sachen waren (Sexualdelikte), sollte alles schon raus sein.
Siehe hier: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Fragen/FAQ.html
Nachtrag: Habe mich verschrieben. Wenn du seit 2010 keinen Mist mehr gebaut hast, sollte es spätestens 2015 alles raus sein. Aber eben mit Ausnahme von schwerwiegenden Taten (z. B. eben Sexualdelikte, Tötungsdelikte und bewaffnete Raubüberfälle). Diese können auch länger in den Akten bleiben.
Das hängt nicht von deinem Alter, sondern von der Tat ab:
Ich bin noch 17 und es waren 2x Diebstahl und 2x Sachbeschädigung.