Falsches Geburtsdatum - Inkassounternehmen - Strafe

9 Antworten

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Du brauchst überhaupt nichts zu zahlen - als Du den Vertrag abgeschlossen hast, warst Du minderjährig und damit beschränkt geschäftsfähig; damit ist das Rechtsgeschäft zunächst schwebend unwirksam; ein Verkäufer steht in der Pflicht, sich davon zu überzeugen daß man voll geschäftsfähig ist, bzw. bei beschränkter Geschäftsfähigkeit ist die Zustimmung der Eltern einzuholen.

Das gilt auch für den Fall, wenn der Minderjährige ein falsches Geburtsdatum angibt - der Verkäufer muß eine zweifelsfreie Altersfeststellung durchführen.

Die Ware ist unverzüglich zurückzusenden (sicherheitshalber mit einer Erklärung der Eltern, daß dem Kauf nicht zugestimmt wird) - eine Nutzungs- bzw. Abnutzungsentschädigung braucht ebenfalls nicht gezahlt werden.

Was kann mir im schlimmsten Fall passieren? 

Der Worst Case wäre eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Inkassounternehmen, welche deren überzogene Gebühren beinhaltet

Teile H&M mit, dass du den vollen Betrag nicht zahlen kannst und um eine Ratenzahlung bittest. Dazu kannst du schon mal das was du aufbringen kannst direkt überweisen

xLissa 
Beitragsersteller
 27.03.2015, 15:00

Ich habe es schon längst probiert, aber sie lehnen es sofort ab...

franneck1989  27.03.2015, 15:01
@xLissa

Na und? Trotzdem zahlen

mepeisen  27.03.2015, 17:59
@xLissa

Überweise einfach, was du zahlen kannst. Direkt an H&M. Ggf. im Verwendungszweck ergänzen "Nur Hauptforderung". Die werden nicht so blöd sein, das Geld zurück zu überweisen.

Wenn du für die Zahlung nur 2-3 Monate brauchst, passiert nicht viel. Das Inkasso kann man durchaus einfach ignorieren. So große Konzerne wie H&M brauchen ganz sicher keine Hilfe von Inkassobüros.

kevin1905  28.03.2015, 00:07
@xLissa

Womit sie ggf. je nach konkretem Fall in Annahmeverzug wären.

Geheim0815  28.03.2015, 10:38
@xLissa

in dem Fall hast du es erklärt und damit gibt es keinen Grund ein inkassobüro einzuschalten. Sie sollen es titulieren lassen, bis das durch ist (rechne mit ca. 6-8 Wochen) kannst du den Betrag (+35€ fürs Titulieren) begleichen ohne das noch weitere kosten dazu kommen. Wenn du das getan hast bestelle nie wieder bei h&m, firmen mit solchen Geschäftsgebaren bei kooperationsbereitschaft braucht man nicht.

Erst einmal wird das immer mehr. Wenn das an ein Inkassunternehmen geht wird die nächste Rechnung schon bei über 200.-€ liegen. Jede weitere Mahnung koste min. 5.-€ zusätzlich. Nach einiger Zeit wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Dann sind aus den 170.-€ ungefähr 300.-€ geworden. Zahlst du dann immer noch nicht kommt der Gerichtsvollzieher vorbei und pfändet irgendetwas, dass 300.-€ wert ist.

mepeisen  27.03.2015, 17:57

Wie kommst du denn auf die absurde Ansicht, dass eine Mahnung 5€ Kosten verursacht? Oder dass es bis zum Mahnbescheid auf 300€ angewachsen ist?

whiteTree  27.03.2015, 15:16

Fantasiegebühren und ständig steigende Kosten muss man aber nicht zahlen. Spätestens beim gerichtl. Mahnbescheid muss man ungerechtfertigten Kosten widersprechen, damit sie nicht rechtsgültig werden!

Du warst zum Zeitpunkt des Kaufs nicht voll geschäftsfähig. Der Kauf ist nichtig, ebenso die Forderung. Du musst eigentlich nichts bezahlen, gib die Ware zurück und die Sache sollte erledigt sein.

Du könntest ansonsten auf die Post vom Inkassounternehmen warten, die werden sich auf eine Ratenzahlung einlassen oder dir sogar eine anbieten.

mepeisen  27.03.2015, 18:00

Der Kauf ist erst dann nicht, wenn man ihn anfechtet. Er ist "schwebend unwirksam". Wenn man die Ware nicht zurückgeben kann, bringt das nicht viel, den Kauf anzufechten.

xLissa 
Beitragsersteller
 27.03.2015, 14:54

Kommen dann nicht immer mehr Gebühren dazu? Ich würde die Sachen zurück geben, aber geht nicht mehr

iuhfdghfjgkfgh  27.03.2015, 14:55

Es gibt vielleicht noch die Möglichkeit, die Minderjährigkeitskarte zu spielen, was dann aber vielleicht anderweitig Ärger bringt.

Hat dich deine Mutter veranlasst, da über deine Möglichkeiten zu bestellen? Dann soll sie bitteschön auch bezahlen, zumindest das Geld vorstrecken!

Ansonsten würde ich bei sowas dem Gläubiger mitteilen, dass man zahlungsunfähig ist (dabei könnte ich auch noch nebenbei sagen, dass ich minderjährig war, aber trotzdem künftige Zahlungsbereitschaft signalisieren). Dann braucht man keine Kostenschinderei von Inkassos mehr hinzunehmen, weil dann gerichtliche Titulierung die "kostengünstigste" Möglichkeit ist. Sind aber auch,  je nachdem ob sich noch Anwaltskanzleien einklinken, 113€ Gerichts- und (wahrscheinlich) Anwaltskosten bis zum Vollstreckungsbescheid zusätzlich (wenn der Internetrechner stimmt...). Dazu geringere Mahnkosten und Verzugszinsen. Evtl. kommen dann noch Vollstreckungskosten, wenn das versucht wird.

Allerdings kann man auch etwas auf Zeit spielen: wenn in vielleicht 2-3 Wochen der ganze Betrag gezahlt werden kann, ist vielleicht noch nicht mehr passiert. Es kann theoretisch auch schon der gerichtliche MB unterwegs sein; wegen der Minderjährigkeitssituation zweifle ich aber daran, dass der so schnell kommt. Wenn er kommt, muss da gegen ungerechtfertigte Kosten unbedingt Teilwiderspruch erhoben werden.

Wenn nach Mitteilung der tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit noch Inkassoschreiben kommen, muss man geforderte Inkassogebühren nicht zahlen, weil ein Inkasso in der Situation nicht zweckmäßig ist.

Ist also Glückssache - vielleicht kommst du mit ein paar Euro mehr weg, oder es geht wirklich ins Mahnverfahren bzw. die Zwangsvollstreckung. Zur Not kann man auch beim Gerichtsvollzieher noch Raten zahlen.