Welche Strafe bekomme ich (14 Jahre)?
Hallo, ich bin 14 Jahre alt und habe eine Strafanzeige wegen Nötigung bekommen, ein Mädchen hat mir Freizügige Bilder und Videos über Snapchat geschickt und ich habe sie mit einem Screen Recorder abgefilmt. Dieses Video habe ich einem Kumpel gezeigt, das Mädchen das auf dem Video zu sehen war ist 12 oder 13 Jahre alt. Sie hat es mitbekommen und wohl jetzt eine Strafanzeige gegen mich erstellt. Mit was für einer Strafe kann ich rechnen? Ich habe ihr an den Arsch gepackt und so aber sie hat das alles freiwillig gemacht und ich habe sie nicht bewusst bzw. nicht absichtlich zu etwas gedrängt oder sie zu etwas gezwungen. Was könnte mir jetzt für eine Strafe drohen? Ich habe diese Bilder oder Videos niemandem geschickt und habe sie auch wieder gelöscht als sie mich darauf angesprochen hat. Die "AGGAS" haben jetzt mein Handy und werden es durchsuchen um Videos oder Bilder von diesem Mädchen zu finden, ich habe aber keine Bilder und Videos mehr, da ich sie wie gesagt gelöscht habe. Mir tut das alles auch sehr Leid. Ich bin seit 3,5 Monaten 14 Jahre alt und war bis jetzt noch nicht bei der Polizei bekannt (meine gesamte Familie nicht) Es wäre sehr freundlich wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
LG <3
9 Antworten
Das schlimme ist ja, dass du die Bilder einfach jemand andere gezeigt hast, die für dich bestimmt waren.
Das war der Fehler, auch war es ein Fehler dir Bilder zu schicken, da du nicht vertrauenswürdig bist.
Wahrscheinlich bekommst du sozialstunden und einen schlechten ruf
Wird auf ein paar Sozialstunden hinauslaufen. Vielleicht bleibt es auch bei einem öffentlichen Dudu.
Nennt sich Verwarnung. Der Richter wird dich in der Verhandlung streng anschauen und sagen du sollst es nicht wieder machen.
öffentliches DuDu gibt es im Jugendstrafrecht nicht,....
Hallo native148
Es kommt darauf an ob sie dir diese Bilder ungefragt geschickt hat oder ob du sie danach gefragt hat.
In ersterem Fall bist du das Opfer und sie die Täterin, da das ungefragte Versenden von Nacktbildern eine sexuelle Belästigung ist. In diesem Fall solltest du umgehend Anzeige erstatten und anführen, dass die Screenshot selbstverständlich nur der Beweissicherung dienten. Die Ermittlungen gegen sie würden dann zwar eingestellt aber du wärst zumindest was das Videomaterial betrifft aus dem Schneider.
In letzterem Fall solltest du das weitere Vorgehen mit einem Anwalt besprechen und dabei klären in wie fern du überhaupt von ihrem Alter wusstest als du sie nach dem Videomaterial gefragt hast. Da du das Videomaterial nicht weiter versendest und von selbst gelöscht hast besteht evtl die Möglichkeit zu argumentieren du hättest zunächst von ihrem Alter nicht gewusst und es aber sofort gelöscht als dir bewusst wurde wie alt sie wirklich ist.
Besprich das aber unbedingt mit einem Anwalt, je nach Faktenlage, die sich z.b. Chatverläufe sichern lässt könnte es am besten sein sich zu entschuldigen.
PS: Als 14 Jähriger Ersttäter wird sowas im Falle einer Verurteilung in der Regel auf eine Verwarnung oder ein paar Sozialstunden hinauslaufen.
LG
Darkmalvet
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, ich habe sie nach den Bildern gefragt, jedoch auch danach gesagt das sie das nicht muss und es zu 100% freiwillig ist. Ich verzichte auf einen Anwalt, ich stehe zu meinem Fehler, sie sagte mir jedoch das sie zu diesem Zeitpunkt 13 Jahre alt sei, der Kripo sagte allerdings sie sei 12.
Du brauchst einen Anwalt, das kannst Du so noch nicht überschauen von der rechtlichen Seite her
Du brauchst einen Anwalt.
Eine Möglichkeit wäre dich zu entschuldigen und zu argumentieren, dass du nicht wusstest, dass auch freiwilliges Material einer (für dich) annähernd Gleichaltrigen verboten ist.
Man könnte evtl auf einen Verbotsirrtum plädieren, du könntest anführen das Video selbstständig gelöscht zu haben als dir bewusst wurde, dass es nicht ok ist:
Du wirst wohl Sozialstunden bekommen.
Wahrscheinlich wirst du mit ein paar Sozialstunden davonkommen.
Öffentliches Dudu heißt..?