Welche Strafe bekomme ich (14 Jahre)?

9 Antworten

Das schlimme ist ja, dass du die Bilder einfach jemand andere gezeigt hast, die für dich bestimmt waren.

Das war der Fehler, auch war es ein Fehler dir Bilder zu schicken, da du nicht vertrauenswürdig bist.

Wahrscheinlich bekommst du sozialstunden und einen schlechten ruf

Wird auf ein paar Sozialstunden hinauslaufen. Vielleicht bleibt es auch bei einem öffentlichen Dudu.

native148 
Beitragsersteller
 20.03.2019, 15:21

Öffentliches Dudu heißt..?

augsburgchris  20.03.2019, 15:23
@native148

Nennt sich Verwarnung. Der Richter wird dich in der Verhandlung streng anschauen und sagen du sollst es nicht wieder machen.

ChristianKlaus  20.03.2019, 16:15
@native148

öffentliches DuDu gibt es im Jugendstrafrecht nicht,....

Hallo native148

Es kommt darauf an ob sie dir diese Bilder ungefragt geschickt hat oder ob du sie danach gefragt hat.

In ersterem Fall bist du das Opfer und sie die Täterin, da das ungefragte Versenden von Nacktbildern eine sexuelle Belästigung ist. In diesem Fall solltest du umgehend Anzeige erstatten und anführen, dass die Screenshot selbstverständlich nur der Beweissicherung dienten. Die Ermittlungen gegen sie würden dann zwar eingestellt aber du wärst zumindest was das Videomaterial betrifft aus dem Schneider.

In letzterem Fall solltest du das weitere Vorgehen mit einem Anwalt besprechen und dabei klären in wie fern du überhaupt von ihrem Alter wusstest als du sie nach dem Videomaterial gefragt hast. Da du das Videomaterial nicht weiter versendest und von selbst gelöscht hast besteht evtl die Möglichkeit zu argumentieren du hättest zunächst von ihrem Alter nicht gewusst und es aber sofort gelöscht als dir bewusst wurde wie alt sie wirklich ist.

Besprich das aber unbedingt mit einem Anwalt, je nach Faktenlage, die sich z.b. Chatverläufe sichern lässt könnte es am besten sein sich zu entschuldigen.

PS: Als 14 Jähriger Ersttäter wird sowas im Falle einer Verurteilung in der Regel auf eine Verwarnung oder ein paar Sozialstunden hinauslaufen.

LG

Darkmalvet

native148 
Beitragsersteller
 20.03.2019, 15:46

Vielen Dank für die ausführliche Antwort, ich habe sie nach den Bildern gefragt, jedoch auch danach gesagt das sie das nicht muss und es zu 100% freiwillig ist. Ich verzichte auf einen Anwalt, ich stehe zu meinem Fehler, sie sagte mir jedoch das sie zu diesem Zeitpunkt 13 Jahre alt sei, der Kripo sagte allerdings sie sei 12.

ChristianKlaus  20.03.2019, 16:14
@native148

Du brauchst einen Anwalt, das kannst Du so noch nicht überschauen von der rechtlichen Seite her

Darkmalvet, UserMod Light   20.03.2019, 20:17
@native148

Du brauchst einen Anwalt.

Eine Möglichkeit wäre dich zu entschuldigen und zu argumentieren, dass du nicht wusstest, dass auch freiwilliges Material einer (für dich) annähernd Gleichaltrigen verboten ist.

Man könnte evtl auf einen Verbotsirrtum plädieren, du könntest anführen das Video selbstständig gelöscht zu haben als dir bewusst wurde, dass es nicht ok ist:

https://dejure.org/gesetze/StGB/17.html

Du wirst wohl Sozialstunden bekommen.

Wahrscheinlich wirst du mit ein paar Sozialstunden davonkommen.