Mein Sohn ist unter 18 und bekommt Mahnungen!?

6 Antworten

Mahnungen aus dem Internet immer zu erst auf Echtheit prüfen.

Da kann es vorkommen, dass irgendwelchen Gestalten eine Rechnung zu fällt und diese eine gefälschte Mahnung versenden.

Mal davon abgesehen, dass Du diese Verträge widerrufen kannst - wie sollen sich hier die Kosten zwischen Einkauf 117,-- Euro und 249,-- Euro zusammensetzen.

Ansonsen setze Deinen Sohn mal auf den Pott - er soll alle Rechnungen und Mahnungen herausgeben, damit Du Dir einen Überblick über den Gesamtschaden verschaffen kannst.

Das sinnvollste wäre, den Verkäufern zu schreiben, dass du den Kaufvertrag widerrufst, weil dein Sohn noch nicht 18 ist und die Dinge ohne dein Einverständnis gekauft wurden. Du musst dann natürlich alles wieder zurück schicken.

Informiere dich am Besten auch darüber, wie du den Internetzugang deines Sohnes begrenzen kannst, damit er nicht einfach so irgendwelche Dinge im Internet kaufen kann.

JudiKC29 
Beitragsersteller
 25.07.2016, 13:47

Und die Sachen wurden schon benutzt

kevin1905  25.07.2016, 13:50
@JudiKC29

Dann ist ggf. Werersatz zu leisten. Der dürfte aber geringer sein, als die eigentliche Forderung.

JudiKC29 
Beitragsersteller
 25.07.2016, 13:47

Kommen die mir dann nicht mit Urkundenfälschung ?

franneck1989  25.07.2016, 13:49
@JudiKC29

Kommen die mir dann nicht mit Urkundenfälschung ? 

Das hat auf die (Nicht-)Wirksamkeit des Vertrages keine Auswirkungen

kevin1905  25.07.2016, 13:49
@JudiKC29

Du hast keine Straftat begangen.

daCypher  25.07.2016, 13:53
@JudiKC29

Wenn, dann kriegt dein Sohn eins auf den Deckel. Im schlimmsten Fall muss er vielleicht wegen Urkundenfälschung ein paar Sozialstunden machen. 

Wenn die Sachen nicht verdreckt oder kaputt sind, dürfte aber nichts passieren. Die Händler rechnen ja eh mit ein paar Rücksendungen, weil du generell 14 Tage Rückgaberecht hast. Wenn man sich Kleidung im Internet kauft und dann feststellt, dass sie nicht passt, kann man sie auch problemlos zurückschicken.

In deinem Fall ist der Kaufvertrag ja sowieso "schwebend unwirksam", weil dein Sohn noch nicht voll geschäftsfähig ist.

Ich würde den Verkäufern erst mal schreiben und dann schauen, was sie antworten. Vielleicht machst du dir ja viel zu viele Gedanken und es gibt keine Probleme.

franneck1989  25.07.2016, 14:09
@daCypher

Im schlimmsten Fall muss er vielleicht wegen Urkundenfälschung ein paar Sozialstunden machen. 

Eine falsche Altersangabe ist keine Urkundenfälschung

geheim007b  26.07.2016, 08:34
@franneck1989

Es ist ein Kreditbetrug da er Verhältnisse vortäuscht ohne die er zu diesem Kreditgeschäft (kauf auf Rechnung oder via Lastschrift) nicht fähig gewesen wäre den Kauf zu tätigen.

Was kann ich machen den Kosten zu entgehen ?

Es sind nicht deine Kosten.

Aber du kannst als Mutter dein Nicht-Einverständnis mit dem Vertragsschluss erklären und die Sachen zurückschicken.

Ggf. musst du glaubhaft machen, dass dein Sohn minderjährig ist.

Wäre es ein Fehler den zu sagen dass mein Sohn unter 18 ist und ein Falsches Alter angegeben hat ?

Es löst die zivilrechtliche Forderung in Wohlgefallen auf, aber was bleibt ist u.U. ein strafrechtlicher Betrug.

JudiKC29 
Beitragsersteller
 25.07.2016, 13:51

Die Sachen sind schon benutzt...

kevin1905  25.07.2016, 13:52
@JudiKC29

Das ändert nichts an der Rechtslage.

Evtl. muss er Wertersatz leisten, das ist aber summentechnnisch nicht das Problem.

Minderjährige sind bedingt Geschäftstätig. Wenn du nicht mit dem Kauf einverstanden bist, müssen die das zurück nehmen und ihr bekommt das Geld wieder. Melde dass dein Sohn minderjährig ist!