Fahrkosten für Schornsteinfeger
Hallo, wir haben seit 2010 einen neuen Schornsteinfeger. Bei der 1. Rechnung im Sept.2010, die auch die Abgasmessung beinhaltet (18 Minuten Arbeit/€ 62,74) hat er uns auch Fahrkosten von € 9,78 inkl. berechnet. Die habe ich von der Rg. abgezogen und ihm per E-Mail meine Begründung mitgeteilt. Eine Anfrage an Kreisumweltschutzamt (Aufsicht) habe ich deswegen ebenso geschickt. Nun hat der Schornsteinfeger schon 2x die Zahlung gemahnt, das Aufsichtsamt steht auch zu ihm. Meine Frage ist, soll ich es zu einer Klage kommen lassen? Langsam kommen mir Zweifel ob sich das wg. dem kleinen Betrag lohnt. Was meinen hier die Fachleute? Mit freundlichen Grüßen, bobby
7 Antworten
Der Schornsteinfeger berechnet eine Fahrtpauschale. Das ist der Aufwand für alle Termine im Bezirk geteilt durch die Anzahl. Also ein Mittelwert. Nur erreichbar weil er oft aber nicht immer, von Wohnung zu Wohnung und Haus zu Haus geht. Festgestellt durch Arbeitszeitgutachten. Kein anderer Handwerker kann für eine Kostenpauschale von €9,78 irgendwo hinfahren, parken, zum Kunden laufen, klingeln und wieder wegfahren. Siehe Kommentar oben.
Das Problem ist, dass ich den Feger nicht selbst bestellt habe und die "Kosten/Gebühren" für die 10-20 Minuten Arbeit so hoch sind. Rechne kurz nach: in unserer Straße stehen 25 1-2 Fam.Häuser. Da hat der, uns aufgezwungener Abzocker, glatt 250 Euronen bei 2 Anfahrten von je 12 km dazu verdient! Ich weiß nicht wie viele Haushalte er so am Tag schafft aber es ist ein gutes Zubrot. Das Du, Deinem Nicknamen nach, die eigene Abzockerzunft verteidigst wundert mich nicht.
Über den Tonfall kann man streiten. Die Fahrtpauschale beinhaltet nicht nur 24 KM und 30 Minuten Fahrzeit sondern auch das Anmelden der Arbeit, die Lauferei von Haustür zu Haustür und ist wie geschrieben ein Durchschnittswert aus allen Wegen, in allen Bezirken Deutschlands. Es gibt auch jede Menge Anfahrten die eine halbe Stund/Haus dauern. Wenn ich das privatwirtschaftlich machen würde, wäre es deutlich teurer. Aber soviel ich weis bekommt man gar keine Handwerker die für das Geld ins Haus kommen.
Kurios, der kann dir sogar mehrmals Fahrkosten berechnen, selbst wenn er nur einmal kommt, siehe:
Eine solche Pauschale wird fällig, sobald der Schornsteinfeger, auch innerhalb eines Hauses, seinen Einsatzort wechselt. Das heißt: Falls er nicht nur vom Keller aus arbeiten kann, sondern fürs Kaminkehren auf den Dachboden klettern muss, wird dies sogleich mit der Fahrtpauschale abgegolten.
http://www.derwesten.de/staedte/arnsberg/Gebuehren-Anpassung-sorgt-fuer-Unfrieden-id2419168.html
Stimmt so nicht, nur wenn z.B. ein zweiter Mieter die Tür aufschließen muß. Die Formulierung Fahrtkostenpauschale ist auch Irreführend. Es geht nicht um die Fahrtkosten, sondern um den durschnittlichen Aufwand. Ist eben sehr bürokratisch und eben nicht von den Schornsteinfegern so gemacht oder gewollt.
Die Fahrtkosten sind in den normalen Gebühren enthalten. Die sind also zu Unrecht berechnet. Es sei, er hat einen Termin vereinbart und ihm wurde nicht geöffnet.
Wenn es der erste Termin war, dann würde ich das auf eine Klage ankommen lassen. Schätze aber mal dazu kommt es dann gar nicht.
Aber ich würde denn anrufen und nach der Begründung der Berechnung fragen. Vielleicht stellt sich dann ja ein verständlicher Sachverhalt da.
Bei Handwerksleistungen gehören Fahrtkosten und ggf. Fahrzeit typischerweise zum Leistungsumfang und sind deshalb in Rechnung zu stellen und vom Auftraggeber zu zahlen. 9,78 sind von der Größenordnung nicht überzogen. Ich denke, vor Gericht hast Du sehr schlechte Karten.
Die genauen Regelungen enthält die jeweilige KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung) der Bundesländer...
Sei froh, dass Du es nicht mit mir zu tun hast, ich berechne 0,70 Euro / km zzgl. 75,- / h Fahrzeit... (bin allerdings kein Schornsteinfeger).
In seinem Bezirk darf ein Schornsteinfeger nicht extra Fahrtkosten berechnen. Das ist in den AW bereits enthalten.
Das ist hier bei dem Schornsteinfeger anders als bei Handwerkern.