3 Jahre Bewährung, was steht im Führungszeugnis?
Hallo liebe Community, ich habe mist gebaut und wurde deswegen vor einer Woche vom Schöffengericht, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 1/2 Jahren verurteilt die auf eine Bewährung von 3 Jahren ausgesetzt ist. Nun handelt es sich dabei um 4 einzelne kleinere Fälle die zusammen addiert wurden (1 1/2 Jahre + 3 x 1/2 Jahr). Stehen diese im Führungszeugnis? Sind alle 4 vermerkt oder nur die gesamte Strafe? Wann werden diese wieder gelöscht? Ich bitte um sachliche Antwort, dankeschön.
5 Antworten
1. Die werden niemals gelöscht.
Es gibt ein kleines Führungszeugnis da könnte es sein das diese " Straftaten" hinterher nicht mehr auftauchen.
Im Großen Führungszeugnis steht alles drin, sogar die 10 Sozialstunden mit 14 ( wenn es die gibt ) , die stehen da auch noch mit 40 drin.
2. Ob das als eine Straftat oder mehrere drin steht, kann ich dir nicht sagen.
Sozialstunden mit 14 stehen nicht drin:
Es muss eine Geldstrafe über 90 Tagessätze oder eine Haftstrafe ab 6 Monaten sein.
Der hat einfach keinen Plan, anders kann man einen derart falschen Beitrag nicht deuten!
Gelöscht wird meines Wissens nach 10 Jahre ohne Eintragung sofern es sich nicht um Gewalt gegen Kinder oder sexuelle Vergehen handelte. In dem Fall wäre es in dem erweiterten Führungszeugnis lebenslang sichtbar.
Da steht der Tatvorwurf drin und das Strafmass. Meines Wissens aber nicht die genaue Länge der Bewährungzeit oder der Haftzeit.
Woher hast du denn die 10 Jahre?
Ja sie stehen im Führungszeugnis.
Die Tilgungsfrist läuft in deinem Fall auf 5 Jahre (außer es wurde nach Jugendstrafrecht entschieden, dann sind es 3 Jahre) und beginnt mit dem Tag des ersten Urteils. Sie tritt jedoch nicht vor Ende der Bewährungszeit ein.
Bis dahin steht die Gesamtfreiheitsstrafe als ein Eintrag drin der jedoch alle 4 Straftaten enthält.
Hallo.
Es gibt 3
Arten von Führungszeugnissen.
Das allgemeine. Werden Strafen bis 90 Tagessätzen und bis 3 Mon. nicht eingetragen.
Das erweiterte. Da stehen auch kleine Straftaten drin. Kannst im Internet nachlesen
Dann dass Führungszeugnis "O" Polizeiliches Führungszeugnis, für Behörden unter sich einsehbar.
Da steht alles drin, von der Wiege bis zur Bare . Was mit der Polizei zu tun hatte.
Löschung gibt es 2 Varianten. 1 x 3 Jahre nach dem Tode.
2. nach 110 Jahren nach Geburt oder Tod. Welche richtig ist ?
Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland.
Bley 1914
Woher hast du denn diesen Quatsch?
Lies das BZRRG von Anfang bis Ende, und Bericht Strafrechtler Böttger Hamburg . und 20 Jahre öffentl. Dienst.. (Sch*****)
Die Eintragung wird in etwa so lauten:
Schöffengericht XXXX Urteil vom XXXX Diebstahl in 4 Fällen. Gesamtfreiheitsstrafe 18 Monate, zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit dauert 3 Jahre. Angewendete Strafvorschriften §§ 242 und 62.2 StGB.
Hast du jemals das Bundeszentralregistergesetz gelesen?