In welchen Abständen kommt ein Gerichtsvollzieher?

14 Antworten

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Zunächst mal würd ich Deinen Freund fragen, ob er weiterhin Dein Freund bleiben möchte oder Dich nicht über seine Schulden aufklären möchte; das ist nämlich erst der Anfang einer nerv- und beziehungstötenden Beziehung, die für die Angehörigen noch schrecklicher ist als für den Betroffenen.

Der Gerichtsvollzieher tritt immer dann (mit Verzögerung) in Aktion, wenn ein Gläubiger bei Gericht einen (neuerlichen) zunächst für ihn kostenpflichtigen Antrag auf (Fahrnis-) Exekution (vulgo: Pfändung) stellt. Dies geschieht in der Regel erst, wenn eine Gehaltsexekution erfolglos war.

Liegt bereits ein "Rechtstitel" (also ein Gerichtsurteil) vor, wird dem Antrag stattgegeben, die Kosten des Antrages werden den Schulden hinzugerechnet und der Gerichtsvollzieher (vulgo: Exekutor) wird vom Gericht beauftragt, eine Pfändung vorzunehmen (für den Schuldner wiederum kostenpflichtig).

Hat der Gläubiger "mit Öffnung" beantragt, braucht Dein Freund gar nicht zu Hause sein - dann kommt der Gerichtsvollzieher mit einem Schlosser angetrabt. Und wenn dann niemand öffnet, wird eben aufgesperrt. Die Kosten werden sowieso ebenfalls dem Schuldner zusätzlich angelastet.

Sofern es sich um eine bezahlbare Schuld handelt, würde ich diese raschest anläßlich des "Besuchs" begleichen, um keine Kostenlawine auszulösen.

Andernfalls brauchst nix zu bezahlen und der Gerichtsvollzieher sieht sich halt nach verwertbaren Gegenständen um, die im Vergleich zur Schuld des Pfändens wert sind.

Auf diese bekam man früher Gerichtsmarken (den "Kuckuck") geklebt -

heute wie damals werden die gepfändeten Gegenstände vom Ger.Vollz. in einem Protokoll festgehalten. Dieses sollte dieser in der Wohnung belassen, ist dazu aber meines Wissen nicht verpflichtet.

Aber auf alle Fälle erhältst Du eine Nachricht, daß er Dich besucht hat. Sofern er das Protokoll nicht hinterlassen hat, mußt Du Dich nun selbst bei Gericht darum kümmern, was nun gepfändet wurde. Gepfändete Gegenstände sollte manauf keinen Fall woanders hinbringen, verkaufen, dem Besitzer zurückgeben o.ä. - damit macht man sich strafbar.

Solltest man den Nachweis erbringen können, daß die Schuld in der Zwischenzeit beglichen wurde, wird der Gerichtsvollzieher nix unternehmen - aber ..... siehe weiter unten!

Wurde etwas gepfändet und man kann seine Schuld in der Zwischenzeit bezahlen, unbedingt vom Gläubiger bzw. dessen Rechtanwalt die Einstellung der Exekution verlangen - das vergessen Anwälte ganz gerne. Dies auch dann, wenn Du mit dem Gläubiger/Rechtsanwalt eine Ratenvereinbarung eingehst!!!

Tust Du nix dergleichen, erhältst Du nach ca. 2-3 Monaten die Aufforderung, die gepfändeten Gegenstände zur Versteigerung am ...... zu bringen. Tust Du das nicht, werden diese 1-2 Tage vorher abgeholt.

Was man dann dagegen tut, ist eine andere Frage wert!

Hat der Gerichtsvollzieher nix Verwertbares gefunden, ist die Angelegenheit damit fürs Erste erledigt - er wird vermutlich in 2-3 Monaten wieder kommen, um zu sehen, ob´s nicht dann Verwertbares gibt. Das macht er in der Regel 2-3 mal in unregelmäßigen und nicht vorangekündigten Abständen.

Gibt´s dann immer noch nix Verwertbares muß der Gläubiger einen neuen Antrag stellen und das Spiel beginnt von vorne und die Kosten laufen, und laufen, und laufen, und ........

Sollte es sich um mehrere Gläubiger handeln, sollte der Schuldner den sogenannten "Offenbarungseid" leisten (früher mit Schwur und so bei Gericht), heute nennt sich das Vermögensverzeichnis (=bekenntnis). Damit hat man dann längere Zeit (etwa ein Jahr) Ruhe vor neuerlichen, ungebetenen Besuchen, um dieses zu erneuern.

Dein Freund sollte also besser nicht auf der faulen Haut sitzen und den Tag verschlafen - das wird seine Probleme nicht lösen!

Aber keine Angst, Dir kann nix passieren - er wird ja gepfändet !

Nur Geld solltest Du bei solchen Besuchen nicht herumliegen lassen, weil es schwer zu beweisen sein wird, daß es Deines ist ! Geld hat kein Mascherl!

Bin mir nicht sicher, ob Euch das hilft - aber so läuft das Schuldenmachen eben mal.

Viel Glück bei der Lösung der Probleme!

Celinchen20 
Beitragsersteller
 03.08.2011, 15:31

Vielen Dank erstmal für den ausführlichen Beitrag!Zu dem,mein Freund is nich faul,er arbeitet aber hat verschlafen..Und,ich will Ihn untersützen+in einer aktiven Beziehung sollte man den Partner ja beistehen :) Ich bin mir sicherdass er mich nichts verheimlicht hat,zudem haben wir ein Gemeinsames Konto und vertrauen uns..Ich denke,dass es gar nich sein Mist ist..Er sagte selbst,dass er bereit is zu seinem Mist zu stehen er würde auch alles zahlen,nur weiss er nich was er verbrochen haben soll..Und es gab vorher keine Amtlichen Briefe oder ähnliches..Deswegen verwundert mich es umso mehr,dass da jemand vorbei kam..Heute Abend reden wir nochmal un gucken was da los sein könnte :)

gurissimo  04.08.2011, 07:59
@Celinchen20

Daß Eure Beziehung funktioniert, ist erfreulich zu hören und war überhaupt nicht persönlich gemeint. Das ist nur das normale Szenario:

zunächst Angst, dann Unwissenheit und später Wurschtigkeitsstandpunkt.

Als wertvollen Tipp sehe ich auf alle Fälle den von "Inkasso" - so sollte man es angehen!

Und mit einem GV sollte man sich gutstellen, anstatt zu diskutieren. Er/Sie ist nur ausführendes Organ und erledigt eben seine Arbeit - und hat von den rechtlichen Möglichkeiten dadurch zwangsweise genügend wertvolle Ratschläge, die er/sie weitergeben kann, aber nicht muß!

Nachdem ich die Kommentare hier gelesen habe, darf ich nur feststellen, daß es bei uns in Österreich anscheinend wesentlich schärfer zugeht. Da gibt´s sicherlich keine Vorwarnung des GVs - und wenn er/sie den Schuldner nicht persönlich kennt, auf gar keinen Fall.

Mit persönlichem, positivem Kontakt kann man wesentlich mehr ausrichten.

Um bei Bedarf weitere Unterstützung zu erhalten, kannst ja mal nach mir googeln - muß nicht alles hier breitgetreten werden!

Liebe Grüße

Ein Gerichtsvollzieher kommt nicht wenn es nicht vorher eine gerichtliche Behandlung (z.B. eines Mahnbescheides) gegeben hat, die zu einem Vollstreckungstitel geführt hat. In allen diesen Fällen (und Zwischenschritten) geht das nicht ohne Wissen des Betroffenen.

Celinchen20 
Beitragsersteller
 03.08.2011, 14:13

Okay..ich muss dem ganzen nachgehen,danke

Der Gerichtsvollzieher wird ein Schreiben hinterlassen / zusenden, in dem er einen neuen Termin benennt und der die Ankündigung enthält, dass - wenn wieder Niemand angetroffen wird - die Wohnung durch gerichtliche Anordnung geöffnet werden kann.

Celinchen20 
Beitragsersteller
 03.08.2011, 14:04

Okay,also passiert nichts ohne Vorwarnung?

Celinchen20 
Beitragsersteller
 03.08.2011, 14:13
@Egoline

okay danke

Dein Freund wird sich etwas gekauft haben ohne die Rechnung zu bezahlen. Oder irgend jemand hat noch finanzielle Forderungen gegen Deinen Freund. Grundsätzlich geht es ersteinmal um das Eintreiben von Geld.

Celinchen20 
Beitragsersteller
 03.08.2011, 14:10

Mir is klar,dass ein Gerichtsvollzieher Geld will,darum gehts mir ja nich..Will nur wissen in welchen Abständen er wieder kommt ..

Der GV kommt wenisgtens zwei mal. Jeden Termin kündigt er an. Damit der Betroffene Gelegenheit hat die Sache zu regeln.

Der Betroffene ist entweder selbst anwesend. Wenn ihm das nicht möglich ist kann er eine andere Person damit betrauen anwesend zu sein.

Der GV kann die Wohnung nach zwei erfolglosen Versuchen öffnen lassen. Dazu holt er sich einen richterlichen Türöffnungs- und Durchsuchungsbeschluss zwecks Öffnung der Wohnung / Geschäftsräume, auch in Abwesenheit einer Person. Hierzu zieht er einen Schlosser und zwei weitere Zeugen, oder einen Polizeibeamten hinzu.

Art. 13 Abs. 2 des GG / § 107 GVGA / §§ 758 a, 759 ZPO kommen hier zur Anwendung.

Weiterhin kann er gemäß §§ 807, 899 ff. ZPO eine eidesstattliche Versicherung abnehmen.

Die Versicherung hat eine Geltungsdauer von 2 Jahren. Innerhalb dieses Zeitraumes beantwortet der GV Pfändungsersuchen mit Hinweis auf die Eidesstattliche Versicherung und ihren Ablauftermin. Das heist nach 2 Jahren kommt er erst wieder.

Von einigen ganz besonderen Ausnahmen abgesehen.