Wird das Arbeitslosengeld 2 (Hartz4) gesperrt, wenn man seine Ausbildung durch einen Aufhebungsvertrag beendet?
In jedem Thread und bei anderen Fragen lese ich nur "Arbeitslosengeld". Da ich nur 6 Monate gearbeitet habe, habe ich darauf sowieso keinen Anspruch. Kann es jedoch sein, dass das Arbeitslosengeld II gesprerrt werden kann?
4 Antworten
ALG II wird nicht gesperrt, das gilt nur beim ALG I - hier für 12 Wochen, wenn man ohne wichtigen Grund selbst kündigt oder wenn man einen Aufhebungsvertrag abschließt.
Dann kann aber das ALG II abgesenkt werden für drei Monate, und der Rest, der dann noch ausgezahlt wird, kann zurückgefordert werden. Das liegt daran, dass man keinen wichtigen Grund hatte für sein "sozialwidriges Verhalten."
Siehe dazu SGB II §§ 31, 31a und 31 b: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/BJNR295500003.html#BJNR295500003BJNG002001308
Wenn man aber einen wichtigen Grund hatte, den Job zu schmeißen, gibt es keine Sperrzeit beim ALG I - und auch keine Absenkung des ALG II.
Ein wichtiger Grund kann Mobbing sein, aber auch vieles Anderes. Hier kann ein Anwalt helfen, besser noch die Gewerkschaft, oder ein Arzt, wenn eine Krankheit vorlag, wie Depression usw.
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn du noch bei deinen Eltern lebst, sind diese für deinen Lebensunterhalt in erster Linie verantwortlich.
AlG 2 könntet ihr nur alle gemeinsam beantragen.
Wenn du selbst die Arbeit aufgibst, hast du deine Arbeitslosigkeit ja vorsätzlich selbst herbei geführt. Dann bekommst du auch bei AlG 1 erst einmal 12 Wochen gar nichts.
Wenn du leichtfertig deinen Job aufgegeben hast, dann ja.
Er braucht dir doch einfach nur zu kündigen, dann bekommst du auch Hartz4
naja einen azubi zu künigen dauert länger als einen aufhebungsvertrag zu machen oder nicht? er wollte einfach nur das niemand bei ihm arbeitet wenn es ihm nicht gefällt da es die motivation senkt und er sowas einfach nicht haben will. aus diesem grund hat er mir den vertrag angeboten mit dem zusatz das ich frei gestellt werde. außerdem war die ausbildung einfach nichts für mich. soll ich jetz nur um nicht arbeitslos zu werden 3 jahre meines lebens für so nen "mist" verschwenden?
Aufhebungsvertrag oder Kündigung bleibt sich schon gleich.
Suche dir sofort eine neue Arbeit, dann bist du das Problem los. Es gibt genügend Jobs im Einzelhandel. Gastronomie etc.
Wenn du nur 6 Monate in Ausbildung warst,dann hast du die Anwartschaftszeiten für das ALG - 1 nicht erfüllt,dazu hättest du innerhalb von 2 Jahren min. 1 Jahr ( 360 Tage ) versicherungspflichtig gewesen sein müssen !
Dann hättest du bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund ( dazu zählt unter Umständen auch ein Aufhebungsvertrag ) eine Sperre von 12 Wochen bekommen.
Es bliebe hier also nur das ALG - 2 oder auch Hartz - 4 vom Jobcenter und da würde es bei einer Kündigung / Aufhebungsvertrag eine Sanktion von min. 30 % deines Regelbedarfs geben,bis hin zu 100 %,was meist bei jungen Erwachsenen unter 25 der Fall ist,wenn diese noch bei den Eltern leben.
Würden sie eine eigene Wohnung haben,dann würde in den meisten Fällen die Miete warm direkt an den Vermieter / Versorger überwiesen,so könnte es dann auch mit dem Abschlag für den normalen Haushaltsstrom laufen,dass könnte und würde in der Regel dann nur als zinsloses Darlehen gezahlt.
Das müsste dann also nach der Sanktion zurück gezahlt werden bzw.würde mit den laufenden Leistungen verrechnet.
Es kommt also darauf an warum der Aufhebungsvertrag geschlossen wurde und wie deine sonstigen Wohnverhältnisse und dein Alter sind.
naja der arbeitgeber wusste das die ausbildung überhaupt nichts für mich ist und ich wusste es. damit ich nicht von heute auf morgen ohne alles dastehe habe ich nicht einfach gekündigt bzw. er mich gekündigt. er hat mich 2 monate bezahlt von der arbeit freigestellt. nächstes jahr will ich ein studium beginnen und bis dahin habe ich vor in teilzeit zu arbeiten. aber was ist wenn ich nichts finde?