Hartz4, Arbeitslosengeld II, Geld geliehen für Freundin,jetz muss sie eine Erklärung für ARGE

7 Antworten

Sie erklärt einfach (meinetwegen auch schriftlich - was auch zu empfehlen ist), dass sie das Geld von Dir geliehen bekommen hat, damit sie ihre monatlichen Ausgaben für Miete, Strom, pp. bestreiten konnte.

kasjka 
Beitragsersteller
 18.06.2012, 17:47

na ja, ich habe einwenig da gesucht die Antworten auf änlichen Fragen,die klingeln irgenwie nicht so optimistisch))

user1319  18.06.2012, 17:53
@kasjka

Das liegt vielleicht daran, dass die meisten ja nur deshalb einen Beitrag erstellen, wenn es Schwierigkeiten gibt. ;-) Von daher kann leicht der Eindruck entstehen, dass wirklich nie etwas bei solchen Themen "hinhaut". ;-) Sie schreibt jetzt erst einmal die Erklärung, dann bekommt sie ja einen Bescheid, wie das nun seitens des Jobcenters gewertet wird und gegen diesen Bescheid kann sie dann erst einmal Widerspruch einlegen. Und dann können wir uns hier mal hinsetzen und auf Grundlage der Begründung des Bescheides den Widerspruch formulieren.

kasjka 
Beitragsersteller
 18.06.2012, 17:55
@user1319

ich habe eigentlich gehofft,dass es nicht dazu kommt)))also genau das wollte ich vermeiden

user1319  18.06.2012, 18:00
@kasjka

Es steht doch auch noch gar nicht fest, dass es alles so kommt, wie beschrieben. Es kann ja auch der Fall eintreten, dass sich der Bearbeiter mit der abgegebenen Erklärung begnügt, weil darin ausreichend dargelegt wird, woher dieses Geld kommt und wofür es gedacht ist.

kasjka 
Beitragsersteller
 18.06.2012, 18:04
@user1319

alles klar,,danke

Sie wollen wissen, ob du sie vielleicht finanzierst. Erkläre schriftlich, dass du ihr das Geld nur als Vorschuss auf die Zahlungen aus ALG II geliehen hast, damit sie pünktlich ihre Miete usw. bezahlen kann. Nach Empfang der ALG-II-Zahlung muss sie es umgehend zurückerstatten. Dann dürfte eigentlich nichts passieren. Wenn sie dann die 300.- € umgehend zurücküberweist und diesen Kontoauszug vorlegt, dürfte auch das Amt zufrieden sein.

kasjka 
Beitragsersteller
 20.06.2012, 11:14

Danke,ich denke jetzt wie ich das alles formulieren soll

ihr gebt beide eine eidestattliche erklärung ab warum du ihr das geld geliehen hast.ob die aber die telefongebühren berücksichtigen glaube ich nicht.

kasjka 
Beitragsersteller
 18.06.2012, 17:49

danke für Antwort ,na ja ob das telefon oder was anderes war weiss ich nicht genau,ich habe allgemein gemeint,danke noch mal

husky70  18.06.2012, 18:06
@kasjka

zumindest verlangen die eine eidesstattliche erkärung das du ihr gerld zum überleben gegeben hast

Schreib ihr doch einfach eine Bestätigung darüber, dass du ihr das Geld geliehen hast.

kasjka 
Beitragsersteller
 18.06.2012, 17:48

privat darlehensvertrag?oder eigen.versichirung?

DerCowboy  19.06.2012, 08:04
@kasjka

Einen Vertrag müsst ihr nicht machen, schon gar nicht "eidesstattlich" etwas versichern. Es reicht einfach, wenn du schriftlich bescheinigst, ihr das Geld geliehen zu haben. Was sie damit gemacht hast musst du ja nicht begründen.

Bei Fragen zur Formulierund kannst du dich gern melden.

kasjka 
Beitragsersteller
 20.06.2012, 12:19
@DerCowboy

danke,ich habe gerade für Freundin einen Brief geschrieben,schau ob es so passt

:an

Agentur für Arbeit Karlsruhe 76089 Karlsruhe Brauerstraße 10 D - 76135 Karlsruhe

Sehr geehtre Frau Grimm, das Geld(300 EU)habe ich bei meiner Freundin xxxxxxxx nur als Vorschuss auf die Zahlungen aus ALG II geliehen , damit ich pünktlich meine Rechnungen bezahlen kann . Nach Empfang der ALG-II-Zahlung muss ich es umgehend zurückerstatten. MFG bla bla bla ####

kasjka 
Beitragsersteller
 20.06.2012, 12:22
@kasjka

natürlich schreibe noch dazu noch von mir eine bestätigung und das muss reichen galube ich

Schreibe einfach ein paar Zeilen dazu,wie viel Geld Du ihr geliehen hast und für was das Geld bestimmt war . In dem Schreiben muss Dein und ihr Name stehen,mit Vor und Nachnamen . Das Datum an dem Du ihr das Geld überwiesen hast und ein Datum,bis wann Du das Geld wieder haben möchtest . Dann Unterschreibt ihr beide dieses Schreiben und reicht das bei der ARGE - ein,wenn Möglich unter Zeugen abgeben .