2 Monate im Gefängnis, bekommt das Jobcenter das mit?
Mein Bruder ist jetzt 2 Monate im Gefängnis weil er seine Schwarzfahrerei nicht gezahlt hat (richtig so) Aber inhaftierte haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
Nun will ich wissen ob die das bekommen oder es automatisch weiter geleitet wird.
Mein Bruder schnurrt sich durch ch die Gegend, zahlt keine Rechnungen, geht nicht arbeiten. Ich als Steuerzahler würde mich total aufregen wenn er für die Zeit jetzt noch hartz 4 bekommt.
7 Antworten
Bei einer so kurzfristigen Haft, kann seine Wohnung weiter gezahlt werden, Natürlich fällt die Grundsicherung weg, da er ja in der JVA bei voller Verpflegung ist.
Und über die Rentenversicherungsnummer fällt das natürlich auch auf, wenn er das nicht mitteilt. Dann käme gleich die nächste Haftstrafe hinterher (Betrug)
Wenn dein Bruder während der Zeit vom Jobcenter eine Vorladung für eine Arbeitsstelle bekommt und nicht erscheint, dann könnte da eine Sperrfrist greifen. Denn er muss erreichbar sein. Es sei denn, er bekommt Freigang vom Gefängnis um der Auflage der ARGE nachzukommen und sich vorstellen. Die ARGE erfährt normalerweise nichts, wenn jemand kurze Zeit im Gefängnis sitzt.
Ich denke nicht, dass wegen Schwarzfahrerei ein Knastaufenthalt das Passende ist. Ich könnte mir ganz gut vorstellen, dass gemeinnützige Arbeit das für ihn Angemessene wäre. Bedacht sein will in dem Kontext auch, dass bei Hartz IV nicht selten das Geld für Fahrtkosten ganz einfach fehlt. Wer nun also so richtig rechtschaffend drauf ist, also die Moralkeule schwingt, hat von sozioökonomischen Gegebenheiten entweder keine Ahnung, oder ignoriert sie geflissentlich, einfach um so seine niederen Rachegedanken, verbrämt mit Moral, freien Lauf zu lassen. Irgendeine Art Pfadfindertugen hat jedenfalls bis jetzt seltenst einem Menschen in psychosozialer Not herausgeholfen, ja zementiert sie so geradewegs, wenn auch nicht willentlich.
Ich denke nicht, dass wegen Schwarzfahrerei ein Knastaufenthalt das Passende ist.
und ich denke, dass er schon vielfach deswegen vorbestraft ist. Irgendwann kann es nur noch Haft geben.
Die JVA wird das Jobcenter nicht benachrichtigen, ihn aber darauf aufmerksam machen dass er sich entsprechend melden muss. Tut er das nicht und fällt auf so hat er gleich das nächste Verfahren wegen Betrug am Hals
Durch den Datenabgleich über die RV fällt das garantiert auf. Vielleicht etwas später, aber dann kann er gleich wieder rein.
Deinem Bruder werden für diese Zeit die Regelleistungen gekürzt, nicht komplett entzogen. So kenne ich die Handhabung. Denn auch wenn er im Knast sitzt, laufen bestimmte Verbindlichkeiten weiter. Zum Bsp. der Grundbetrag beim Energieversorger, Telefon (Festnetz), Versicherungen. Was er definitiv nicht bekommt, sind die ca. 120 € für Verpflegung(lt. Regelsatzverordnung). Aber die werden dir auch gekürzt, wenn du im Krankenhaus bist
Und zu versuchen, den Knast zu verheimlichen - das würde ich gar nicht erst versuchen. den Ärger, den er - mit ziemlicher Gewissheit dann hat - heißt "Erschleichen von Sozialleistungen"