Feuerwehreinsatz bei ALG2 Empfänger
Hallo,
meine Schwägerin hat einen Top auf dem Herd vergessen und war unterwegs. Der Topf mit Inhalt (Ein Schnuller zum auskochen) hat angefangen zu brennen. Die Feuerwehr ist mit mehreren Einsatzwagen gekommen und stellt nun eine Rechnung über 976€. Zudem sind sie durch das Schlafzimmerfenster und haben Fenster samt Balkontür zerrissen. Reparatur wird ca. 1400€ kosten.
Sie ist alleinerziehend mit einem Kind und erhält Arbeitslosengeld II.
Wer zahlt die Reparatur des Fensters und wer zahlt die Kosten der Feuerwehr? Sie kann das unmöglich bezahlen.
Liebe Grüße
8 Antworten
Es ist schon möglich, dass sie einen Teil der Kosten bezahlen muß. Ich würde an ihrer Stelle 10 € monatlich abzahlen, um die entsprechenden Behörden "ruhig zu stellen".
Denn dass die Schuld an ihr liegt, ist ja nun mehr als eindeutig.
Die Versicherungen...Teilweise!! siehe unter ::http://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-zahlt-die-Versicherung-article11936556.html vom ...Mittwoch, 18. Dezember 2013 daraus :::
Wer heiße Herdplatten unbeaufsichtigt lässt, macht das entweder aus Versehen oder aus Dummheit. Ein Grund, die Leistung komplett zu verweigern, ist beides nicht. "Finanztest" nennt zwei Fälle, in denen die Versicherung die Zahlung um ein Drittel beziehungsweise um die Hälfte kürzte.
Wenn es keine Stelle gibt die hilft die Kosten zu begleichen , und auch keine Versicherung vorhanden ist die so etwas abdeckt, dann würde ich mal versuchen das über einen Spendenaufruf (zB Internet) zu erledigen, so eine Aufnahme von Krediten nicht in Frage kommt (was eher der Fall ist).
Kannste vergessen - die Spenden würden sofort auf ALG II angerechnet
Das ganze Thema ist hier nicht zu beantworten. Eigentlich ist das eine Frage für einen spezialisierten Rechtsanwalt.
hier sind so Fragen zu klären ob und in welchem Umfang die Rechnung der Feuerwehr gerechtfertigt ist. Wie verhält es sich mit der Kostenpflicht für das zerstörte Mieteigentum. Und ist deine Schwägerin überhaupt zuzumuten die Kosten zu tragen, da ich vermute das ihr Einkommen eh unter der Pfändungsgrenze liegt.
Okay einen Anwalt wird sie sich vermutlich auch nicht wirklich leisten können. Aber sie sollte sich auf alle Fälle Hilfe suchen, z.B. bei einem Träger der freien Wohlfahrtspflege. Eventuell findest man bei einer Schuldnerberatung geeignete Ansprechpartner. Auch die träger die die Tafeln betreiben haben oft entsprechende Ansprechpartner. Gute Sozialämter sollten ebenfalls Stellen kenne die Hilfe anbieten. Ganz wichtig, deine Schwägerin muss aktiv werden
keine Haftpflicht???????
Feuerschaden zahlt keine Haftplicht. Siehe meine Antwort.
Eine Haftpflicht hat sie. Zahlt die denn beides?