Jobcenter überweist Miete an falsche Bankverbindung
Das Jobcenter hat die Miete und Nebenkosten immer an meinen vom Vermieter beauftragten Wohnungsverwalter überwiesen. Irgendwann stellte sich heraus, dass der Wohnungsverwalter die Miete und Nebenkosten unterschlagen und veruntreut hat um irgendwelche Schulden zu tilgen. Mittlerweile ist er pleite und gegen ihn läuft ein Strafverfahren. Ich habe das Jobcenter daher schriftlich am 03.09.2012 aufgefordert die Miete an eine neue Bankverbindung des Vermieters zu überweisen. Die Unterlagen dazu habe ich persönlich im Jobcenter abgegeben, die Entgegennahme wurde mir schriftlich bestätigt. Allerdings teilte mir der Vermieter jetzt mit, dass weder für Oktober, noch für November Zahlungen eingegangen wären. Ich stellte das Jobcenter daraufhin zur Rede und es stellte sich heraus, dass mein Schreiben vom 03.09.2012 im Jobcenter verloren gegangen war und die neue Bankverbindung nicht eingetragen wurde. Das Jobcenter teilte mir daraufhin mit, dass ich dann Pech gehabt hätte. Die Zahlungen wurden geleistet, wenn auch dummerweise auf das falsche Konto. Ich müsste daher selbst versuchen, vom Wohnungsverwalter das Geld zurück zu bekommen (wie denn, der ist pleite...), da das Jobcenter diese Zahlungen nur als Erfüllungsgehilfe für mich an den Wohnungsverwalter im Rahmen einer Abtretung überwiesen hat. Wenn das Schreiben zur Änderung meiner Bankverbindung dort abhanden gekommen wäre, sei das bedauerlich aber nicht zu ändern. Zweimal könne man die Miete nicht rückwirkend neu überweisen.
Wie ist die Rechtslage in dem Fall? Dem Jobcenter war nachweislich bekannt, dass die neue Bankverbindung eingetragen werden muss und es ist allein deren verschulden, dass das diesbezügliche Schreiben verloren gegangen ist oder falsch abgeheftet wurde. Das kann mir doch jetzt nicht zum Nachteil gemacht werden, weil der Vermieter -zu Recht- nach den zwei letzten Mietzahlungen von mir fragt.
Gibt es dazu bereits Urteile oder Rechtssprechungen oder Gesetzestexte mit denen ich gegenüber dem Jobcenter argumentieren kann?
Bitte keine Hinweise wie: "geh zu einem Anwalt". Dann hätte ich mir die Anfrage hier sparen können!
3 Antworten
Wenn du belegen kannst, dass du die Änderung des Kontos rechtzeitig dem JobCenter angezeigt hast, liegt der Fehler dort. Du musst das natürlich beweisen können.
nehme deinen aktuellen Leistungsbescheid vom Jobcenter und begebe dich auf direkten Weg zum Amtsgericht. Dort stellst du einen Antrag auf Beratungshilfe. Den Beleg legst du mitsamt, deiner Nachweise an das Jobcenter zur Änderung der Mietüberweisungen, Schreiben vom neuen Verwalter das keine Mietzahlung erfolgte, Schreiben vom Jobcenter das sie nicht ein weiteres mal die Mietzahlung übernehmen einem Rechtsanwalt Fachrichtung Sozialrecht vor.
Das Jobcenter haftet nach meinem Rechtsempfinden als Erfüllungsgehilfe gemäß § 278 BGB.
Warst, oder bist du nicht selbst in der Lage Zahlungen weiterzugeben?
Das spielt doch gar keine Rolle und ist keine Antwort auf meine Frage. Solche Kommentare sind absolut überflüssig. Das Jobcenter bietet diesen Service an, die Mietzahlungen auf Wunsch direkt an den Vermieter zu zahlen und davon habe ich der Einfachheit halber nur Gebrauch gemacht.
Vollkommen irrelevante Frage.