Wird die Miete bei Zahlungseinstellung weiter bezahlt?

6 Antworten

bezüglich einer Zahlungseinstellung erhalten.

Was genau bedeutet das? Meinst Du eine Leistungseinstellung?

In letzterem Falle wird sehr wahrscheinlich auch keine Miete mehr erstattet.

Das sollte eigentlich aus dem Anschreiben bzw. dem Bescheid zu entnehmen sein.

Das Jobcenter stellt die Zahlung nicht ohne Grund ein, den Grund hast DU geliefert.

Was an Zahlungseinstellung verstehst Du denn nicht ?

Es wird eingestellt, NICHTS mehr gezahlt. Zuerst wirst Du die Miete nicht zahlen, Abmahnung. Den Strom nicht zahlen, abgeklemmt. Dann fristlose Kündigung wegen angelaufener Mietschulden, alsdann Räumung und Obdachlosigkeit.

Wovon Du bis dahin essen willst ist Dir überlassen.

Mein Rat ist den Forderungen des Jobcenters nachzukommen damt Du wieder einen Anspruch erwirbst, ansonsten besorge Dir schon mal einen Schlafsack, ist kalt da draußen.

Dann nenne bitte den Grund der Zahlungseinstellung, die auch die KdU beinhaltet.

Es ist schon bezeichnend, dass das JC die KdU direkt an den Vermieter bezahlt und nicht an dich. Am 4.2.21 wirst du mit der Miete im Verzug sein!

Comp4ny  31.01.2021, 10:06
Es ist schon bezeichnend, dass das JC die KdU direkt an den Vermieter bezahlt und nicht an dich.

.... falsch.
Das JC muss die KdU auf das Konto des Leistungsbeziehers überweisen, nicht auf das Konto des Vermieters. Nur bei Antrag darf das JC das tun oder wenn es in der Vergangenheit bereits zu Problemen mit der KdU gekommen ist.

Gerhart  31.01.2021, 15:20
@Comp4ny

....... richtig !Es ist schon bezeichnend, dass du meinen polemischen Kommentar nicht verstehst, der genau das beleuchtet, was du schreibst. Schraub mal deinen Docht etwas höher.

Comp4ny  31.01.2021, 16:16
@Gerhart
!Es ist schon bezeichnend, dass du meinen polemischen Kommentar nicht verstehst,

Dir ist die Definition von polemisch ein Begriff?
Wenn ja, dann weißt du dass dieser Satz keinen Sinn ergibt. Dein Satz war nichts der gleiche polemisch, sondern schlicht, wie ich erklärt habe, falsch.

Gerhart  31.01.2021, 17:30
@Comp4ny

Dir ist nicht zu helfen.....

Comp4ny  31.01.2021, 17:55
@Gerhart

Ich glaube es zählt als Altersdiskriminierung wenn ich erst richtig anfangen würde. Aber die Tatsache dass du in deinem "Alter" mit Beleidigungen kommst weil du Sachlich dich nicht anders wehren kannst, zeigt mir genug über dich :)

Wünsche dir noch einen wunderschönen Tag.

Gerhart  01.02.2021, 09:57
@Comp4ny

Den wunderschönen 1.2. werde ich sicher haben. Eine Beleidigung kann ich in meinen Worten nicht finden. Dann sollten wir jetzt mal richtig streiten. Du behauptest, mein ursprünglicher Kommentar sei falsch, ich behaupte, er sei richtig. Du hast zur Frage des FS einen substantiell richtigen Kommentar abgegeben aber ohne meine Wortwahl in meinem Kommentar zu berücksichtigen. Ich schrieb :

""Es ist schon bezeichnend, dass das JC die KdU direkt an den Vermieter bezahlt..."

Das ist wohl als Feststellung unzweifelhaft richtig. Es setzt auch voraus, dass der Mieter entweder seine Rechte auf den Erhalt der KdU an den Vermieter abgetreten hat oder der Vermieter diese Abtretung durch einen vorangegangen Zahlungsverzug des Mieters eingefordert hat.

Nun stellt das JC die Zahlungen ein, also liegt wieder ein Grund vor, den vermutlich der Mieter als ALG-2-Empfänger zu verantworten hat. Deshalb >> "bezeichnend" im negativen Sinne auf den Mieter bezogen. Diese Logik hast du aber nicht erfasst.

Wird bei Zahlungseinstellung auch die Miete an den Vermieter gestrichen oder "nur" das Geld was ich für den Monat benötige?

Ja

Einen Widerspruch habe ich bereits eingereicht.

Cool. Kann dauern bis der bearbeitet wird. Solange wird kein Geld gezahlt.

Gerhart  31.01.2021, 10:06

Was ist daran "cool"? Im Gegenteil, der Preis ist heiß!

Comp4ny  31.01.2021, 10:07
@Gerhart

War damals eine gute Sendung! Unerreicht.
Das "Cool" ist nicht im Sinne von "Toll o.ä." zu sehen.

Das solltest du im Detail mit dem zuständigen Berater klären und nicht hier, weil wir alle nicht den Bescheid und nicht dein Fehlverhalten kennen, was zwangsläufig dazu geführt haben muss.

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