Makler Provisionsanspruch nachträglich ändern?
Hallo ist es möglich nachträglich den Provisionsanspruch im Rahmen der Verhandlungen von Käufer auf Verkäufer zu umlegen? Also nehmen wir an der Käufer hätte in erster Linie die Provision zu zahlen, der Verkäufer hat keine Provisionspflicht. Nun würde der Verkäufer statt den Kaufpreis weiter zu senken, die Provision zahlen und der Käufer würde von seiner Provisionspflicht befreit. Braucht man dazu eine gesonderte Vereinbarung? Oder reicht die anschließende vereinbarung im Kaufvertrag beim Notar weil es im Rahmen der Verhandlungen ist? Vielen Dank vorab
5 Antworten
Das ganze Provisionsgedöns hat im Kaufvertrag eigentlich nichts verloren.
Macht einen Vertrag außerhalb des KV indem ihr euch einigt, dass der Verkäufer die Provi zahlt.
Das ist eine Vereinbarung zwischen 3 Parteien. Wenn ihr euch da einig werdet, geht das niemanden sonst etwas an.
Hallo,
was heißt nachträglich ?
Notarvertrag geschlossen ?
Es ist besser als Käufer einen niedrigeren Kaufpreis zu haben .
Da dieser maßgebend ist für die Grunderwerbssteuer.
Niemals die Makler Provision in Notarvertrag stehen zu haben ist hierbei zu beachten !
Es gibt einige a............. die das machen.
Es reicht ein verweis wer die Immobile vermittelt hat.
Ich hoffe dem ist nicht so und wen wir schon beim abzocken sind ich hoffe Ihr überweist nicht auf ein Notaranderkonto.
Insofern hat das ganze keine Logik außer das der Käufer mehr kosten hat.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
Die Vereinbarung muss lediglich zwischen Käufer und Verkäufer getroffen werden und dann dem Makler mitgeteilt werden, ganz einfach, ohne Notar. Man könnte im Notarvertrag noch einen Passus mit aufnehmen, dass der Verkäufer die fällige Provision des Maklers (zusätzlich) übernimmt, aber zwingend ist das nicht, nur falls man sich untereinander nicht unbedingt "vertraut" und es absichern möchte. Der Makler stellt dann die Provisionsrechnung an den Verkäufer, zahlt der aber dann nicht, wird er sich an den Käufer wenden, wie ursprünglich vorgesehen.
Es ist möglich aber dumm. Lieber den Preis senken, denn das senkt die Grunderwerbssteuer und die Beurkundungs- und Eintragungskosten.
(Es sei denn, es gäbe spezielle steuerliche Konstellationen, von denen ich jetzt nichts weiß.)