Inkorrekten Entwurf vom Notar zahlen?
Hallo,
wegen eines Handelsregistereintrags habe ich mich per Mail an einen Notar gewendet, welcher mir einen Entwurf für die Anmeldung im Handelsregister (wieder per Mail) zugeschickt hatte.
Dieser Entwurf bestand aus 2 vorgefertigten Seiten, bei denen der Notar nur Name, Anschrift und Unternehmensgegenstand eintragen musste. Die Infos bekam er von mir per Mail, weshalb ein copy-paste gereicht hätte.
Jedoch war der Entwurf äußerst Fehlerhaft. Mein Name war immer falsch geschrieben und auch beim Unternehmensgegenstand gab es Schreibfehler.
Der Notar schien mein Anliegen nicht mit Sorgfalt zu behandeln und somit konnte ich ihm kein Vertrauen entgegenbringen. Daher habe ich mich an einen anderen Notar gewendet und die Eintragung durchgeführt.
Nun erhielt ich einen Brief, dass ich einen Termin zur Beurkundung vereinbaren solle. Ich frage mich, ob ich ihm einfach absagen kann - und es gut ist.
Oder muss ich bereits für den fehlerhaften Entwurf von 2 Seiten bezahlen?
4 Antworten
Hallo,
du hast den Auftrag erteilt und musst auch zahlen.
Per Mail hatte ich zunächst nur nach den Kosten gefragt. Als Antwort kam, dass es überall gleich viel Kosten würde und ich die Daten für einen Entwurf zuschicken solle. Dies habe ich per E-Mail gemacht. Ich wurde nicht darauf hingewiesen, dass dies bereits eine kostenpflichtige Auftrags-Erteilung ist. Ist das wirklich üblich und rechtlich, dass man keine Information dazu erhält? Ich fühle mich schon etwas betrogen.
Ich gehe stark davon aus, dass Ja. Du hast einen Auftrag erteilt. Die GNotKG sieht zumindest unter Ziffer 24100 ff eine Entwurfs- und Beratungsgebühr vor.
Über die Entwurfs- und Beratungsgebühr wurde ich jedoch nicht aufgeklärt :/
Du hättest sofort reagieren müssen und zumindest auf Richtigstellung bestehen sollen.
Ich weiß von einem viel schlimmeren Fall eines Notariatsfehlers (falsches Testament für einen behinderten Sohn) aber um den Gebühren auszukommen müsste man klagen.
Hallo,
durch das Schicken der Daten wurde der Auftrag ausgelöst, das ist so gängige Praxis.