Inkorrekten Entwurf vom Notar zahlen?

4 Antworten

Hallo,

du hast den Auftrag erteilt und musst auch zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Skypia 
Beitragsersteller
 03.06.2019, 07:45

Per Mail hatte ich zunächst nur nach den Kosten gefragt. Als Antwort kam, dass es überall gleich viel Kosten würde und ich die Daten für einen Entwurf zuschicken solle. Dies habe ich per E-Mail gemacht. Ich wurde nicht darauf hingewiesen, dass dies bereits eine kostenpflichtige Auftrags-Erteilung ist. Ist das wirklich üblich und rechtlich, dass man keine Information dazu erhält? Ich fühle mich schon etwas betrogen.

Ich gehe stark davon aus, dass Ja. Du hast einen Auftrag erteilt. Die GNotKG sieht zumindest unter Ziffer 24100 ff eine Entwurfs- und Beratungsgebühr vor.

Skypia 
Beitragsersteller
 03.06.2019, 08:28

Über die Entwurfs- und Beratungsgebühr wurde ich jedoch nicht aufgeklärt :/

Du hättest sofort reagieren müssen und zumindest auf Richtigstellung bestehen sollen.

Ich weiß von einem viel schlimmeren Fall eines Notariatsfehlers (falsches Testament für einen behinderten Sohn) aber um den Gebühren auszukommen müsste man klagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

durch das Schicken der Daten wurde der Auftrag ausgelöst, das ist so gängige Praxis.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung