Zaun ersetzen im Aussenbereich / Baurecht

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Im Außenbereich dürfen nur Zäune errichtet werden, die der Sicherung einer zulässigen Nutzung dienen. Dies steht so im Baugesetzbuch (§35 BauGB) und wird in der Regel von den Naturschutzbehörden überwacht. Denn auch nach Naturschutzrecht sind Zäune im Außenbereich genehmigungspflichtig und nur zulässig, wenn sie für die auf dem Grundstück genehmigten Nutzungen erforderlich sind.

Dies ist z.B. bei im Außenbereich zugelassenen (privilegierten) landwirtschaftlichen Nutzungen zulässig, z.B. wenn Tiere gehalten werden oder Anpflanzungen geschützt werden müssen. Bei privaten Nutzungen ist dies schwierig, weil diese in der Regel nicht "landwirtschaftlich privilegiert" sind.Hier gibt es eine Reihe von Tricks, die der Naturschutzbehörde vorgetragen werden können; es ist aber immer eine Ermessensentscheidung der Behörde, ob diese den Argumenten folgt. Wenn die Naturschutzbehörde zustimmt, wird die Bauaufsicht den Zaun genehmigen. Ich empfehle, Gesichtspunkte zur Abwehr von Gefahren vorzutragen wie Abwehr von Tieren, Dieben, Kindern etc.

In der Regel ist es ja so, das Grunstücke im Außenbereich nicht eingezäunt werden dürfen. Auf Antrag kann das Grundstück jedoch privilegiert werden. Diesen Antrag hätten Sie stellen müssen.

Allerdings stellt sich wirklich die Frage, warum die Ersetzung eines bereits vorhandenen Zaunes erneut beantragt werden muss.

Fragen Sie doch mal höflich bei der gemeinde nach, ob es eine Satzung gibt, die dies besagt.

stilvoll 
Beitragsersteller
 28.10.2009, 10:51

Vielen Dank! Macht es dabei keinen Unterschied, ob der Zaun neu errichtet oder ein 60 Jahre alter Zaun ersetzt wurde?

Da kann Dir wohl nur die zuständige Baubehörde Auskunft geben. Teilweise ist das auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich...LG