Als Privatperson Winterdienst anbieten geht das?

4 Antworten

Wenn du dies häufiger gegen Entgelt machst ist es nicht mehr privat sondern gewerblich.

Es haftet mit wenigen Ausnahmen immer der Verursacher.

Kann man das durch einen Vertrag absichern, dass ich bei der Erbringung
der Schneeräumung helfe, aber nicht rechtlich dafür verantwortlich bin?

Nein, denn diesen Vertrag müsstest du mit jedem, der jemals diesen Weg benutzt schließen. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz lassen sich ohnehin nicht von der Haftung freistellen.

MiamIB 
Beitragsersteller
 16.10.2016, 20:06

Danke für eure Hilfe. Ich wollte es nicht beabsichtigen öfters zu machen. Aber man könnte mit dem Mieter (Nachbarn) vereinbaren, das ich ihm helfe, er jedoch weiterhin in der Pflicht ist und die Verantwortung für sein Grundstück trägt und dafür sorgen muss, wenn es zB noch mal an dem Tag schneit, er den Gehweg notfalls nachräumen muss. 

Das ist keine Schwarzarbeit, sondern erlaubte Nachbarschaftshilfe. Auf jeden Fall solltest Du selbst haftpflichtversichert sein. Entweder hast Du bereits eine und kannst  nachlesen oder nachfragen, ob so etwas mitversichert ist, oder in der Gebäudeversicherung, die jeder Hausbesitzer haben muss, enthalten ist, oder Du musst eine abschließen.

Das nennt sich dann Schwarzarbeit.

Und auch bei Schwarzarbeit kannst Du ggf. haftbar gemacht werden, denn ein Werkvertrag ist u. U. auch zustande gekommen.

MiamIB 
Beitragsersteller
 16.10.2016, 11:03

Ich rede nicht von diesem rechtlichen Aspekt, dies kann man über einen Mini Job anmelden, nur stellt sich mir die Frage, was ist wenn jemand ausrutscht ..?

Das fällt auf jeden Fall in die Kategorie Schwarzarbeit, wenn du das nicht anmeldest.

MiamIB 
Beitragsersteller
 16.10.2016, 11:03

Ich rede nicht von diesem rechtlichen Aspekt, dies kann man über einen Mini Job anmelden, nur stellt sich mir die Frage, was ist wenn jemand ausrutscht ..?

kevin1905  16.10.2016, 12:01
@MiamIB

Arbeitnehmer haften nicht bei einfacher Fahrlässigkeit. Es haftet der Arbeitgeber.