Als Privatperson Winterdienst anbieten geht das?
Hallo zusammen, ich mache mein FSJ und wollte fragen ob es überhaupt möglich ist, dass ich nebenbei zB meinen Nachbarn anbieten kann, den Winterdienst zu übernehmen, gegen ein kleines Entgelt. Nur stellt sich mir dabei die rechtliche Frage. Einer älteren Dame im Haus helfe ich bereits und übernehme gelegentlich für sie den Winterdienst. Aber wie sieht das aus, wenn ich das auch im Nachbarhaus übernehmen würde. Bzw. die eigentliche Frage, wenn nun jemand ausrutscht, ist es dann meine Schuld, bzw. kann ich dann dafür rechtlich verantwortlich gemacht werden? Denn gewerbliche Winterdienste sind ja versichert. Kann man das durch einen Vertrag absichern, dass ich bei der Erbringung der Schneeräumung helfe, aber nicht rechtlich dafür verantwortlich bin? Danke im Voraus für eure Hilfe :-)
4 Antworten
Wenn du dies häufiger gegen Entgelt machst ist es nicht mehr privat sondern gewerblich.
Es haftet mit wenigen Ausnahmen immer der Verursacher.
Kann man das durch einen Vertrag absichern, dass ich bei der Erbringung
der Schneeräumung helfe, aber nicht rechtlich dafür verantwortlich bin?
Nein, denn diesen Vertrag müsstest du mit jedem, der jemals diesen Weg benutzt schließen. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz lassen sich ohnehin nicht von der Haftung freistellen.
Danke für eure Hilfe. Ich wollte es nicht beabsichtigen öfters zu machen. Aber man könnte mit dem Mieter (Nachbarn) vereinbaren, das ich ihm helfe, er jedoch weiterhin in der Pflicht ist und die Verantwortung für sein Grundstück trägt und dafür sorgen muss, wenn es zB noch mal an dem Tag schneit, er den Gehweg notfalls nachräumen muss.
Das ist keine Schwarzarbeit, sondern erlaubte Nachbarschaftshilfe. Auf jeden Fall solltest Du selbst haftpflichtversichert sein. Entweder hast Du bereits eine und kannst nachlesen oder nachfragen, ob so etwas mitversichert ist, oder in der Gebäudeversicherung, die jeder Hausbesitzer haben muss, enthalten ist, oder Du musst eine abschließen.
Das nennt sich dann Schwarzarbeit.
Und auch bei Schwarzarbeit kannst Du ggf. haftbar gemacht werden, denn ein Werkvertrag ist u. U. auch zustande gekommen.
Ich rede nicht von diesem rechtlichen Aspekt, dies kann man über einen Mini Job anmelden, nur stellt sich mir die Frage, was ist wenn jemand ausrutscht ..?
Das fällt auf jeden Fall in die Kategorie Schwarzarbeit, wenn du das nicht anmeldest.
Arbeitnehmer haften nicht bei einfacher Fahrlässigkeit. Es haftet der Arbeitgeber.
Ich rede nicht von diesem rechtlichen Aspekt, dies kann man über einen Mini Job anmelden, nur stellt sich mir die Frage, was ist wenn jemand ausrutscht ..?