Muss ein Mieter die Einfahrt zum Grundstück selbst räumen oder ist das Vermietersache?
Mein Vermieter hat eine Firma beauftragt, den Gehweg mit einem Multicar zu beräumen. Kulanter Weise fährt dieser auch in den Innenhof und schiebt dort auch eine Bahn weg. Jedoch wird nie die Einfahrt von der Straße auf das Grundstück beräumt. Ein Vermieter muss doch eigentlich die Zufahrt zu den Stellplätzen und dem Grundstück gewähren und dementsprechend freimachen.
Wir haben die Einfahrt nun selbst geschippt, da man sonst nicht mehr rein- und rausfahren kann. Mein Problem ist nun, dass die Einfahrt mittlerweile so schmal geworden ist, dass ich mir gestern meinen Schweller am Auto an einem durchgefrorenen Schneehaufen aufgerissen habe. Schaden ca. 1.000 €.
Wer haftet nun dafür?
Vielen Dank für Antworten! Mfg. Nicole
14 Antworten
Für das Schnee räumen ist immer der Eigentümer verantwortlich. Rutscht jemand aus und bricht sich das Bein, dann ist zuallererst der Eigentümer "dran".
Der Eigentümer kann aber in den Mietverträgen die Mieter dazu verpflichten den Schnee zu räumen. Entweder im Regelmäßigem Wechsel oder ein Mieter wird dazu beauftragt. Bei mir ist der Mieter im EG für den Gehweg zuständig, im Winter Schnee räumen, im Sommer fegen. Dafür braucht der nicht den Eingangsbereich und das Treppenhaus zu reinigen, das machen die anderen Mieter. Es hängt also vom Mietvertrag ab. Bei Einfamilienhäusern ist der Mieter in der Regel für alles Zuständig es sei denn der Vermieter hat keinen vernünftigen Mietvertrag benutzt.
Wenn man als Mieter vor dem Haus ausrutscht und zu Schaden kommt, dann ist die Sache eindeutig geregelt.
Als Autofahrer hat man aber eine Sorgfaltspflicht. Wenn der Weg blockiert ist (Fußgänger, abgestellte Fahrzeuge/Gegenstände), dann darf man da nicht "durchbrettern" und ist selber Schuld wenn da was passiert.
Man hätte das Problem der nicht befahrbaren Zufahrt dem Vermieter melden müssen. Erst wenn der Kenntnis hat dass dieses Auto da nicht durch kommt, dann hätte der handeln müssen. Und in dem Fall weiss man ja dass das Fahrzeug da nicht durch kommt und ist selber Schuld wenn man es trotzdem probiert.
Also, i.d.R. hat der Vermieter Sorge zu tragen, dass diese Wege frei sind, kann jedoch die Kosten über die Nebenkostenabrechnung geltend machen
Ausnahme: Einfamilienhaus oder DHH zur Miete, da ist meist der Mieter selbst verantwortlich
Das sollte in euren Mietvertrag geregelt sein.Ich denke mal,wer ein Problem hat die Breite seines Fahrzeuges richtig einzuschätzen,müsste für seinen Schaden am Auto auch selber aufkommen.
Der Eigentümer, das steht ausser Frage. 1. Ich würde ihm die 1000,00 € in Rechnung stellen, er hat ne Versicherung dafür. Vielleicht hat er den Winterdinst sogar dafür geauftragt nur der Winterdienst weiss das nicht. Hatte cih solch ein Problem. Ist die Zufahrt ein "befestigter Weg"? falls nciht, muss dort ncith geräumt werden. Also ab zur WErkstatt, Kostenvoranschlag beim Eigentümer einrechen Frist setzen und gut ist. Ebenfalls würde ich Mietminderung androhen, wenn sich wegen der Stellplätze ncihts ändert. Wenn du morgen nicht zur Arbeit kommst, weil es so viel geschneit hat und nicht geräumt ist, kann das für ihn SEHR teuer werden.
Der Fahrer haftet, denn er ist gegen einen sichtbaren Schneehaufen gefahren. Das ist genauso wie wenn ein Fahrer gegen einen Laternenmast fährt und die Stadt dafür haftbar machen will, die dort einen platziert hat.