Haftungsübergang für Strom/Gas bei Verkauf einer Immobilie
Wann erlischt die Haftung eines Immobilienverkäufers für Stom- und Gaslieferungen, die an den Erwerber eines Hauses gegangen sind?
Laut Notarurkunde begründet der Tag der Auflassungsvormerkung den Übergang sämtlicher Lasten, Nutzen und Pflichten am Objekt auf den Erwerber. Da der Erwerber erst nach einem halben Jahr abgemeldet bzw. sich nicht darum gekümmert hat, versuchen nun die Stadtwerke, von mir, dem ehem. Eigentümer, die offenen Gas- und Stromrechnungen nachzufordern.
Angeblich gibt es eine gesetzliche Beschränkung, dass rückwirkend nur für sechs Wochen abgemeldet werden kann. Da ich nach der Schlüsselübergabe (Auflassung) keine Möglichkeit mehr habe, die Zählerstände zu verifizieren, ist m.E. ausschließlich der Erwerber in der Pflicht. Eine Vertragsbindung zwischen mir und den Stadtwerken war auch nicht gegeben, da ich weder Vertragsbedingungen noch Abrechnunen zugesandt bekommen habe. Ich bin m.E. lediglich als Rechtsnachfolger des Mieters als Eigentümer bis zum Verkaufsdatum des Objekts (Auflassung) in der Haftung. Das Haus war bis zum Verkauf vermietet, die Zählerstände wurden vom Mieter ordnungsgemäß und zeitnah abgemeldet.
Vielen Dank für ggf. Rat und Unterstützung.
3 Antworten
Hier liegt ein Versäumnis vom Verkäufer vor. Als Verkäufer habe ich dafür zu sorgen, dass alle Abmeldungen fristgerecht erfolgen. Die Stromwerke liegen hier richtig. Du kannst aber die Nachzahlung privatrechtlich vom Erwerber einklagen, da er sich ja im Notarvertrag verpflichtet hat, die Nebenkosten ab Auflassung zu übernehmen.
Sie haften solange, wie Sie mit den Lieferanten im Vertragsverhältnis stehen. Andererseits gibt Ihnen die Vereinbarung im Kaufvertrag die Möglichkeit, solche Beträge vom neuen Eigentümer zurückzufordern. Mit dem Kaufvertrag als solchem, der nur ein Vertag interpartis ist, haben die Lieferanten nichts zu schaffen. Als erstes soltlen Sie deshalb die Leiferverträge sofort kündigen.
Frage den Notar oder einen Anwalt.