Schneedienst - was ist wenn der Nachbar nicht schippt?
Winterzeit - Schneedienstzeit. Alle Nachbar schippen nach Plan den Eingang und den Gehweg frei. Alle? Nein, eine Partei macht einfach nichts. Unabhängig das dieses eine Sauerei der Gemeinschaft gegenüber ist, wie sieht die Rechtslage aus? Brauchen die anderen Parteien jetzt solange nicht schippen, oder muß der Eigentümer ( eine Wohnungsgesellschaft) sich kümmern? Wer haftet wenn etwas passiert?
8 Antworten
In erster "Linie", wäre der Vermieter dafür zuständig, aber der kann es auf die Miter "umsetzen". Sollte dann ein Mieter nicht "Räumen", kann er belangt werden. Hier mal ein Textauszug, aus dem Link.
Kommt der Mieter der Verpflichtung für den Winterdienst nicht nach, ist er abzumahnen und darauf hinzuweisen, dass andernfalls eine externes Unternehmen mit dem Winterdienst beauftragt wird, deren Kosten der Mieter zu tragen hat. Dabei ist aber das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten, d.h. es dürfen nur die Kosten für den erforderlichen Winterdienst auf den Mieter umgelegt werden.
Der Vermieter hat aber noch eine Überwachungsverpflichtung. Er muss dafür Sorge tragen, dass die Mieter die Räum- und Streupflicht auch ordnungsgemäß ausüben (LG Waldshut-Tiengen Az. 1 O 60/00). Kommt der Mieter dann seiner Verpflichtung nicht nach, ist er nach einem Urteil des Amtsgerichts Ulm schadenersatzpflichtig, wenn der Mieter den Gehweg nicht streut und es infolge von Glatteis zu einem Unfall kommt (Az. 6 C 968/86).
Genau. Bei Überwälzung der Streupflicht auf den Mieter hat der Vermieter eine Überwachungspflicht (Landgericht Waldshut-Tiengen, Urteil vom 30.06.2000 - 1 O 60/00) http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Waldshut-Tiengen_1-O-6000_Streupflicht-Vermieter-ist-bei-nicht-ausreichend-geraeumten-und-gestreuten-Zugangswegen-schadensersatzpflichtig.news10972.htm
Schneedienst - was ist wenn der Nachbar nicht schippt?
Dann ist der Vermieter in der Pflícht. Aber dazu muss man ihn über den Mangel informieren.
Hallo,
Die oberste Haftung hätte zunächst mal der Hauseigentümer. Wenn er den Winterdienst auf die Mieter umgelegt hat, so würde er erst einmal die Pflicht haben, Dieses zumindest zu kontrollieen und ggf. selbst einzuleiten, wenn eine Partei nicht räumt. Sollte es wirklich zu einem Schadensfall wegen mangelnder Glättebeseitigung kommen, so könnte der Vermieter allerdings im Nachhinein die Kosten für Reinigung durch 3. / ihn selbst, bzw. einen möglichen Unfallschaden von der betreffenden Partei zurückfordern.
Aber allgemein würde eine Haftungsanfrage zunächst einmal an den Eigentümer gehen. Der kann dann anhand seiner ausgehängten Hausordnung oder der Mietverträge weiter argumentieren.
mfg
Parhalia
Es ist Sache / Pflicht des Vermieters, zu kontrollieren, dass die Mieter übertragene Pflichten erfüllen. Kommt ein Mieter dem nicht nach, muss er diesen abmahnen und ihm eine evtl. Ersatzleistung in Rechnung stellen. Die pflichtbewussten Mieter sind nicht verpflichtet, die Pflicht des Säumigen zu übernehmen.
Zunächst einmal ist der Eigentümer für die Schneeräumung verantwortlich. Dieser kann aber die Schneeräumung auf seine Mieter übertragen. Wird der Schnee nun aber nicht geräumt, ist zunächst einmal der Eigentümer in der Haftung ....
Er hat es ja laut Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Von 6 Parteien kommen 5 dem auch nach