Wieviel Wohngeld bekomme ich bei Arbeitslosengeld 1 Bezug?

7 Antworten

Hallo!

Das hängt von den Gesamt-Umständen ab.

Auch ist die Frage, ob Du nicht schnellstmöglich ALG II beantragen solltest, obwohl ich Dir die taugliche Berufsauübung wünsche. Es gibt Klienten, die höhere ALG II -Beträge erhalten, als Du.

Es liegt aber auch am system selbst.

  1. Zuerst haben ja eigene Kräfte den Vorrang. Ein Multi-Millionär, der zuvor aus Spaß bei Events an der Strandbar als Kassierer gearbeitet hat, erhält kein ALG I.
  2. Das ALG I bemißt sich aber an einem Rechenmodell der vorherigen Bruttolöhne des Arbeitnehmers. Berechnungs-Grundlage ist sehr wesentlich der Stunden-Lohn.

Hat man also ein Job-Ticket gehabt, so ist das eine geldwerte Sonderleistung, die aber den Brutto-Lohn nicht erhöht.

Hat man also vorher etwa 200 Stunden gearbeitet und das Job-Ticket ist 200 Euro wert, so bedeutet das, daß man eigentlich dafür über (wegen Brutto) 200 Euro mehr Lohn hätte erhalten müssen. Das fehlt einem beim ALG I.

Zudem kann es sein, daß bei einer Beteiligung des Arbeitnehmers am Job-Ticket nach der Kündiung das Ticket als Noraml-Jahresabo noch für Monate nachhängt, da bei einigen Verkehrs-Betrieben automatisch die Tarifgruppe wechselt, der Abo-Zeitraum aber bestehen bleibt.

  1. Wohngeld ist etwas, wo man um die Ecke denken muß, leider.

Prinzip ist: "Wer hat, dem wird gegeben." Du mußt also zuerst einen genügend hohen ALG I -Brutto-Betrag vorweisen, von dem Dir soviele gerechtfertigte (!) Abzüge (Keine Luxusgüter) entstehen, daß Du eine Hilfe dazu bekommst.

Das kann auch bei gemischten Einkunftsarten entstehen, wenn jemand in der Raumpflege tätig war und wegen der zu kleinen Brutto-Löhne nur wenig ALG I erhielte, aber noch Einkünfte aus Landwirtschaft und Forsten, oder Immobilien, bzw. kleiner selbständiger / gewerblicher Tätigkeit (Musiker auf Hochzeiten) hat.

Die Ämter können auch prüfen, ob der Wohnraum noch angemessen ist, wenn eine alleinerziehende Mutter ihre Kinder in eine Ausbildung an einem fernen Ort aus der Hausgemeinschaft verliert.

Werden die Erfordernisse des "Eigenanteils" nicht erfüllt, so sollte eigentlich das Wohngeldamt sofort auf die (ergänzende) Sozialhilfe verweisen.

Ich wünsche Dir alles erdenklich Gute und gehe bitte zur genaueren, fachlichen Beratung (Wohlfahrtsverbände / Gewerkschaft...), LG!

Geh am besten zum Atm und frag die, denn die sollten es genau wissen was du wie, wann und weshalb bekommen sollst. Wobei ich sagen muss 1000€ fürs nix tun ist schon krass....Ich sollte meine Arbeit wechseln.

FAQsimile  05.12.2011, 12:51

Hallo!

Du hast da etwas mißverstanden. Es geht nicht um 718, 80€ plus, sondern minus 355€ Gesamtmiete! Also etwa die Hälfte bleibt zum (Über-) leben.

Manche Menschen sind krank oder wurden rausgemobbt, oder können aus anderen Gründen nicht sofort wieder in Arbeit.

Wußtest Du, daß es wegen Geheimhaltung Sperrklauseln gibt, die Arbeitslosen aus brisanten Betrieben den Wiedereinstieg in der Branche auf Jahre vermiesen können? Bei Werksspionage-Verdacht bist Du bei "gekündigt" noch lange nicht raus...

"Werbungskosten" hast Du auch geflissentlich überlesen. Wer nicht "wirbt", hat diese Kosten auch nicht. Hier wird aber geworben.

Entweder, weil noch ein Gewerbe neben dem ALG I vorliegt, daß aber nicht genug abwirft, oder weil die Be-Werbungskosten zu hoch liegen.

Hast Du früher ein Arbeitsbüro zu Hause geführt, so sind das Werte, die nicht mal eben so weg sein können. Du sitzt in der Klemme, wenn Du alles Büromaterial verkaufst, so mußt Du das als Einkünfte deklarieren.

Verkaufst Du es aber und hast dann kein PC, Fax etc, dann laufen ggf. Flatrate-Vertäge noch umMonate weiter, die nicht nutzbar sind.

Und die Bundesagentur für Arbeit fragt dann, ob Du ohne Büroartikel überhaupt den Willen hast, Dich (wieder) zu integrieren.

LG!

Das kann man ja auch so pauschal nicht sagen, soviel ich weiß, kommt es auch auf die qm der Wohnung an.

Wie ich sehe hast Du schon Wohngeld beantragt und noch keine Nachricht bekommen?

LG, sheltie

Coldplaygirl 
Beitragsersteller
 05.12.2011, 13:18

Ja ich habe das Wohnungsamt schon angeschrieben was jetzt ist, aber ich habe noch keine Antwort bekommen. Ich weiss nicht genau wie lange die dort in Darmstadt, wo ich jetzt wohne brauchen, aber als ich noch in Frankfurt am Main gewohnt habe da dauert es bis zu vier Monate bis ich eine Antwort bekamm und das war meistens dann ein schreiben auch das sie noch Unterlagen brauchen. Mir geht sowas voll gegen den Strich, das die immer so lange brauchen dafür :-(.

Mit 856 Euro Werbungskosten und 355 E Wohngeld musst du aber ein guteas Polster haben..

Deine Daten in den offiziellen Wohngeldrechner eingegeben und du weisst Bescheid. Es gibt max 50% der Miete.

du bekommst kein wohngeld

und werbungskosten hast du auch keine, BEwerbungskosten kannst du in bestimmtem umfang beim amt geltend machen