Umzug nach Bayern - Was tun bei Wohngeld, KiZu?
Hallo,
was müsste man beachten, wenn man von Berlin nach Bayern umzieht und in Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag ist?
Die Miete (in etwa gleich hoch aber dafür mehr Fläche) und die familiären Verhältnisse sind gleich geblieben. Also nur der Ort und das Bundesland haben gewechselt.
Besteht in Bayern auch Anspruch?
3 Antworten
Dazu findest du im Internet eine Veränderungsmitteilung für Wohngeld und Kindergeld / Kinderzuschlag und die kannst du ausgedruckt und ausgefüllt rechtzeitig vorher abschicken.
Wenn sich am Einkommen und der Aufteilung der Mietkosten nichts geändert hat, dann gibt es auf jeden Fall auch weiter Wohngeld, wenn bisher auch ein Anspruch bestand bzw.besteht.
Du musst dann nach dem Umzug nur umgehend wieder neue Anträge stellen, damit dir keine Ansprüche verloren gehen, denn Leistungen würde es dann max.ab dem 1.des Antragsmonats rückwirkend geben.
Beim der jetzigen Wohngeldbehörde Bescheid sagen zu wann der Umzug erfolgt und dann nach Umzug in Bayern einen neuen Antrag stellen. Beim Kinderzuschlag genau so.
Dass man seiner Mitteilungspflicht nachkommt. Ansonsten droht ein Bußgeld.
Wohngeld entfällt ab dem Folgemonats des Umzugs. Egal, ob man wegen Kündigungsfristen u. U. weiter Miete zahlen muss.
Ob und in welcher Höhe du für die neue Wohnung Wohngeld bekommst, wird man dann sehen. Es mag sein, dass eure persönlichen Verhältnisse unverändert sich, also MIete und Einkommen gleich hoch wie in Berlin sind. Aber die Bruttokaltmiete wird nur in den Grenzen der Miethöchstbeträge berücksichtigt. Während Berlin zur Mietenstufe IV gehört, gehört beispielsweise München zur Mietenstufe VII.