Untermieter bei Eltern?Kann ich Wohngeld beantragen?
Hi ich wohne bei meinen Eltern als Untermieter.Habe vor kurzem meinen Job verloren, da meine Chefin mich gekündigt hat.Habe bis jetzt noch keinen neuen Job. Also noch kein eigenes Einkommen.Jetzt haben meine Eltern gesagt das ich Wohngeld beantragen soll!?Wo und wie mach ich das...habe nämlich keine Erfahrung von sowas heheIch habe auch nach meiner Kündigung Arbeitslosengeld beantragt..aber keine ahnung ob ich das auch bekomme :/
3 Antworten
Du bist jung, daheim nicht gerade wohl gelitten, also sehr flexibel. Da sollte die erste Frage nicht lauten, ob Du Wohngeld bekommst, sondern, wo Du Arbeit bekommen kannst.
Hast Du eine Ausbildung abgeschlossen? Hast Du bestimmte Fähigkeiten? Einen Führerschein? Was willst und kannst Du machen und was definitiv nicht?
Jobs gibt es in Hülle und Fülle. Du wirst sehr schnell einen finden, wenn Du willst und brauchst dann womöglich sowieso eine Wohnung ausserhalb des Elternhauses. Die Frage nach Stütze stellt sich dann vermutlich auch nicht mehr.
Hab mich doch nur bedankt😑😑🙄
Brauche einfach bisschen Hilfe und paar Tipps weil ich mit diesen ganzen Papierkram noch nie zutun hatte.
Was denn für eine ausführliche Antwort ?
Deine Frage wurde hier mit der Antwort nicht geklärt,also kann sie für dich nicht Hilfreich gewesen sein,dass ist zumindest meine Meinung,aber das musst du ja selber wissen.
Durch die Antwort wurde ihr Fokus dahin gelenkt, wo es wirklich hilfreich für sie ist. Sie wird es wissen.
Danke für die Auszeichnung.
Wenn Du nicht wissen solltest, wo Du suchen kannst, schau mal hier:
Besonders gut sieht es im Bezirk Freising aus. 1,9 % Arbeitslosigkeit. Das ist Vollbeschäftigung. Fast 5000 offene Stellen. Das ist das Gebiet nördlich und östlich von München. (S-Bahn-Bereich) Da kommt auch ohne Auto ganz gut zurecht.
natürlich kannst du es beantragen, ob und wie viel du bekommst entscheidet dann die Wohngeldstelle!
Beantrage ich das beim Arbeitsamt?
nein, bei der Wohngeldstelle, die gehört zur Gemeinde- Stadtverwaltung. Vielleicht findest du die erforderlichen Formulare im Internet.
Wenn sich das nicht geändert hat kannst du zumindest dem Grunde nach Anspruch auf Wohngeld haben,wenn du einen Untermietvertrag nachweisen kannst !
Dieser muss aber einem sogenannten ,, Fremdvergleich " standhalten.
Das bedeutet,die Eltern müssten zu den gleichen Konditionen auch an eine fremde Person vermieten.
Aber selbst wenn du zumindest dem Grunde nach Wohngeld bekommen könntest,weil du Mieter von selber genutztem Wohnraum bist,würdest du keinen Anspruch haben wenn du nicht das benötigte Mindesteinkommen erzielen würdest.
Du bräuchtest dann ca. 80 % von deinem Bedarf der dir ggf.nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder auch Hartz - lV ) vom Jobcenter zustehen würde,dass wären derzeit für einen Single 409 € Regelsatz für den Lebensunterhalt + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung.
Beantragen musst du das Wohngeld bei der Wohngeldbehörde der Stadt / Gemeinde,die sitzen meist im Rathaus oder dem Landratsamt.
Wenn du deine Kündigung nicht selber verschuldet hast,dann musst du die Anwartschaftszeiten erfüllen und dann hättest du auch Anspruch auf ALG - 1 von der Agentur für Arbeit.
Dazu musst du innerhalb von 2 Jahren min. 1 Jahr ( 360 Tage ) eine Versicherungspflicht nachweisen können,es müssen also Beiträge in die Arbeitslosenversicherung abgeführt worden sein.
Dann würden dir als Single etwa 60 % deines durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate ( 360 Tage ) vor deiner Arbeitslosigkeit zustehen.
Wie alt bist du denn und hast du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung ?
Danke für die ausführliche Antwort.
Ich bin 24 Jahre alt.
Und ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Die Frage nach dem Alter und abgeschlossener Berufsausbildung hatte ich gestellt,falls es mit dem ALG - 1 nichts werden sollte bzw.es zu gering wäre !
Aber das hat sich dann schon auf Grund deines Alters erledigt,denn wenn du schon min.25 Jahre wärst hättest du dann beim Jobcenter einen Antrag auf ALG - 2 stellen können,auch wenn du etwas ALG - 1 bekommen hättest,dass anrechenbare ALG - 1 aber deinen Bedarf bei den Eltern nicht gedeckt hätte.
Denn ab 25 würdest du bei deinen Eltern deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden,dann wäre das Einkommen und Vermögen deiner Eltern nicht mehr relevant.
Da du aber noch unter 25 bist,hättest du nur gemeinsam mit deinen Eltern einen Anspruch auf eine sogenannte Aufstockung,wenn die Voraussetzungen erfüllt wären.
Danke für die ausführliche Antwort.
Bin 24 und habe eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Habe keine Führerschein