Was passiert, wenn das Arbeitslosengeld zu Ende ist?
Hallo,
im Mai läuft mein Arbeitslosengeld aus. Danach bekomme ich keinen Cent mehr. Echt blöde Situation. Was kann ich dagegen machen?
Zu meiner eintlichen Frage:
Wenn man kein Arbeitslosengeld bekommt, hat man dann noch Anspruch auf andere Leistungen wie z.B. Wohngeld, oder hat man ein Bidet, also einen gewissen Ethat für Schulungen und Weiterbildungen?
Wer zahlt in die Rentenkasse ein? Kann ich Versichert bleiben (Krankenkasse)?
4 Antworten
Wenn dein Arbeitslosengeld ausläuft musst du Hartz4 beantragen,was natürlich sehr wenig ist. Aber Wohngeld gibt es meines Wissens auch.
Arbeiten gehen wäre eine Maßnahme ,wie du es abwenden könntest.
Warum kriegen dann viele ihre Wohnung trotz Hartz4 bezahlt? Ich habe keine Ahnung von er Materie,aber ich kenne einige die Schmarotzen wo die Wohnung auch bezahlt wird.
Der Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II, "HARTZ IV") schließt einen Wohngeldanspruch aus, da im ALG II im Normalfall bereits die Kosten für die Unterkunftberücksichtigt werden. Dieser Ausschluß gilt bereits ab Antragstellung auf ALG II.
Ah ok.Danke... wieder was dazugelernt, aber in der Hoffnung, dass man so etwas niemals selber brauchen wird :)
Wenn dein ALG I ausläuft musst du zum Jobcenter und ALG II beantragen. Das sogenannte "Hartz 4"
Bis Mai kannst du dir doch eine Arbeit suchen.
Danach hättest du dann Anspruch auf AlG 2. Dazu musst du aber nachweisen, dass du bedürftig bist. Wenn du nicht bedürftig bist, zahlt der Staat dir eben nichts. Dann musst du auch für deine Versicherung selbst sorgen.
Versuch es mal mit arbeiten. Das machen die allermeisten Menschen dieses Landes nämlich auch.
Auf solche Antworten kann ich verzichten. Kannst Du dir vorstellen, ich habe mein Gründe.
Eine - höchstwahrscheinlich selbstdiagnostizierte - Sozialphobie ist kein Grund nicht zu arbeiten.
Es gibt keine Gründe, NICHT zu arbeiten. Wenn du krank bist, musst du dir die Krankheit bescheinigen lassen und Krankengeld beziehen.
Es gibt keine Gründe, NICHT zu arbeiten
Oh doch - bespielsweise Altersgründe. Oder Kindererziehung.
Für "Altersgründe" gibt es Rente und für Kindererziehung die Elternzeit bzw Mutterschutz.
Alles andere ist Zeit um zu Arbeiten.
Nein. Bei ALG-II-Bezug gibt es kein Wohngeld.