wieviel urlaub hat man wenn man umzieht? (tarifgebundener arbeitgeber, einzelhandel)
leider werde ich nicht fündig. vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen. der umzug findet innerhalb des landkreises von einer in eine andere gemeinde statt.
6 Antworten
Du kannst auch nicht fündig werden, weil gesetzlich hast du keinen Anspruch auf Sonderurlaub sondern könntest lediglich normalen Urlaub zu den normalen Bedingungen deines Arbeitgebers für deinen Umzug nutzen.
Es kann natürlich sein das im Tarifvertrag oder deinem Arbeitsvertrag eine andere Regelung getroffen wurde, diese ist aber nicht gesetzlich geregelt sondern ergibt sich aus einem Zusatzvertrag. Die Bedingungen sind dann im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nachzulesen.
Natürlich kann man auch lieb und nett beim Chef anfragen ob man 1-2 Tage extra Urlaub bekommt, aber das ist dann sein privat Vergnügen. Ein Anspruch könnte sich aber ergeben wenn andere Arbeitnehmer in der Firma Sonderurlaub wegen Umzug bekommen haben, dann greift nämlich der Gleichbehandlungsgrundsatz. Aber Vorsicht wie es in den Wald hineinruft so schallt es heraus, ein nettes Wort macht die Chefs für Bitten meist empfänglicher, als wenn man gleich mit Drohungen anfängt.
Wenn es im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung (sofern es überhaupt einen Betriebsrat gibt), einer Betriebsordnung oder im von Dir genannten Tarifvertrag keine Vereinbarung zur Gewährung von Sonderurlaub im Umzugsfall gibt, dann hast Du keinen vertraglich oder gesetzlichen begründeten Anspruch!
Im diesem Fall ist Du auf das Entgegenkommen Deines Arbeitgebers angewiesen oder musst regulären oder unbezahlten Urlaub nehmen.
Allenfalls dann, wenn der Umzug wegen einer Versetzung betrieblich notwendig geworden ist, ergibt sich ein Anspruch auf Sonderurlaub nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung"; zum Umfang des Anspruchs gibt es allerdings keine verbindlichen Regelungen.
gar keinen. das ist Privatsache, das kannste am Wochenende verlegen