Freistellung für IHK-Prüfungsausschuss?
Guten Tag,
ich bin für den Prüfungsausschuss im Bereich Kaufleute im Einzelhandel der IHK berufen. Nun arbeite ich bei einem neuen Arbeitgeber in einer anderen Branche, welchen ich fragte, ob für diese Tage (2-4/Jahr) eine unbezahlte Freistellung möglich sei. Er verneinte dies und ich solle für diese ehrenamtliche Tätigkeit Urlaub nehmen. Ich finde das sehr schade, weil ich a) wenig Jahresurlaub habe und b) meine Tätigkeit ja etwas Berufsbildendes ist und jeder Arbeitgeber gewissermaßen davon profitiert. Nun sagte mir jemand Bekanntes, der Arbeitgeber muss zwar nicht bezahlt freistellen aber er MUSS dafür freistellen.
Ist das richtig?
MfG
2 Antworten
Er muss nicht freistellen, zudem wenn es nicht Deinen jetzige Branche betrifft. Ehrenamt ist immer eine private Sache.
Das stimmt so nicht. Es muss immer zwischen privatem und öffentlichen Ehrenamt und nach Bundesland unterschieden werden. Ein Mitglied in der freiwilligen Feuerwehr ist zum Beispiel Träger eines öffentlichen Ehrenamtes und muss für einen Löscheinsatz vom Arbeitnehmer freigestellt werden.
Vielen Dank.
Ich muss Novos ganz eindeutig widersprechen. Es kommt immer darauf an, ob es ein öffentliches oder ein privates Ehrenamt ist.
Ein privates Ehrenamt ist Privatsache und hier ist der Arbeitgeber zu nichts verpflichtet.
Prüfer in der Prüfungskommision der IHK ist aber ein öffentliches Ehrenamt, genauso wie Mitglied in der freiwilligen Feuerwehr. Hier kann eine Freistellung in der jeweiligen Landesverfassung vorgeschrieben sein. In Hessen zum Beispiel müsstest du für die Tätigkeit freigestellt werden.