Arbeitsrecht: Wieviel Tage im Voraus muss der Arbeitsplan einzusehen sein?
Hallo!
Ich arbeite im Einzelhandel und seit neustem wird unser Arbeitsplan immer erst Freitagnachmittags für die kommende nächste Woche aufgehangen!
Das war früher nicht so. Die Pläne für die nächsten drei Wochen wurden frühzeitig ausgehangen und man konnte deshalb gut seine privaten Termine planen (z.B. Arzttermine, Behörden etc.)!
Nun hängt der Plan erst so spät und auch nur für die kommende nächste Woche! - Die Pläne für die darauffolgenden Wochen wurden zwar bereits gemacht, bleiben aber unter Verschluß!
Darf das der Arbeitgeber? - Ich finde das persönlich viel zu kurzfristig und eine Frechheit!!!
5 Antworten
Sie meinen §12 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz "Arbeit auf Abruf".
Im Gesetz heisst es:
Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.
Hier der Link zu §12 Teilzeit- und Befristungsgesetz.
http://dejure.org/gesetze/TzBfG/12.html
Fazit:
Das ist eindeutig zu kurz, wenn die Wochenpläne erst Freitagnachmittag ausgehängt werden.
Sprechen Sie, am besten gemeinsam mit Ihren Kollegen, mit Ihrem Vorgesetzten und fordern Sie ihn auf dass der Dienstplan möglichst frühzeitig ausgehängt wird. Kleinere Änderungen, beispielsweise wenn jemand krank wird, sollten aber auch kurzfristig möglich bleiben.
Peter Kleinsorge
Das Problem durfte für die Planung die sein, weil kein Mensch die Krankheitstage einplanen kann. Was nützt der Beste Plan, wenn das Personal nicht da ist.
Dies könnte leicht eingeplant werden, wird aus Kostengründen nicht gemacht.
Vorgaben, wann der Dienstplan auszuhängen hat, gibt es meines Wissens nicht. Das ist Ermessenssache des AG im Rahmen des Weisungsrechts. Letztlich dient es der Mitarbeiterzufriedenheit, wenn der Dienstplan frühzeitig aushängt. Viele AG machen es sich einfach indem sie kurzfristig Pläne erstellen, da hier weniger Aufwand betrieben werden muss... Es kann ggfl. sein, dass es durch den Arbeitsvertrag oder z.B. einen Tarifvertrag geregelt ist. Wenn vorhanden würde ich mich mal an die MAV oder den Betriebsrat wenden...
Dies wird im Manteltarifvertrag geregelt. Beispielhaft im gastronomischen Bereich muss der Dienstplan am Donnerstag für die nächste Woche aushängen.
Die Fristen werden normalerweise im Tarifvertrag geregelt. Ebenso können Betriebsvereinbarungen (Betriebsrat notwendig) geregelt werden. Natürlich muss der Dienstplan öffentlich gemacht werden.
mein chef hängt den plan für die nächsten zwei wochen meistens erst am sonntag vor beginn der entsprechenden zwei wochen auf... klar ist das mist...aber was willst du machen? das ist sein ding...
Ja, ich habe aber irgendwo mal gelesen, dass arbeitsrechtlich gesehen der Arbeitsplan mind. fünf Wochentage vor Beginn des Arbeitsplans aufgehangen werden muss!
Deshalb würde ich gerne die Meinung von jemanden wissen, der sich mit Arbeitsgesetzen auskennt!!!
Frage nicht verstanden? Keiner hat gefragt, was dein Chef macht... Was ein unnützer Kommentar.