Altenteil in der Landwirtschaft - wer bezahlt den Unterhalt an den Übergeber, wenn der Hof pleite geht/verkauft wird/der Übernehmer stirbt?

Venus345  14.02.2021, 18:57

hat dein Vater nicht in die Bauernrente einbezahlt?

Katze446 
Beitragsersteller
 15.02.2021, 07:14

Doch, aber nicht viel. Er bekommt nur 600 Euro Rente. Er hatte sich entschieden, 2 Miethäuser zu bauen, die zur Altersvorsorge dienen. Doch diese hat er bei der Scheidung verloren

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke die Frage ist so speziell, dass du dich hier tatsächlich von einem Anwalt/ einer Landwirtschaftskammer beraten lassen solltest.

Der Hof hat heute einen Wert X und ist nur noch der Nachlass des Vaters - vermutlich hat die Mutter in Form des Ehegattenunterhalt und Spittung des Betriebsvermögen die Miethäuser erhalten.

Im Moment siehst du den Fall, wenn der Hof pleite geht. Dann kommt der Elternunterhalt unabhängig vom Erbrecht zu tragen.

Der Vater könnte den Hof ja auch jetzt schon an die Wand fahren. Unabhängig vom Betriebsvermögen sollte der Hof ja auch jedes Jahr einen Gewinn verbuchen.

Im Gegensatz zu den Mieteinnahmen ist der Hof in meinen Augen schwerer verdientes Geld.

Kommt auf den Wert der Mietshauser und die Jahreseinnahmen an im Vergleich zum Wert des Hofes, inwieweit der Plan sinnvoll ist: man kann alle Immobilien beleihen. Ich würde mir hier eher Gedanken um die Schwester machen, die den Hof übernimmt: ob sie sich selbst nicht hier ein Bein stellt.

Nächster Gedanke: wie wollt ihr das sicherstellen. Worte sind im Erbrecht Schall und Rauch. Was ist wenn die Schwester vor der Mutter stirbt? Die Mutter müsste dann mit der Hofübergabe die Häuser an euch übertragen und sich selbst evtl noch den Nießbrauch vorbehalten.

Katze446 
Beitragsersteller
 14.02.2021, 18:32

Ich habe auch nichts gegen die Regelung, dass ich beim Vater aufs Erbe verzichte und meine Schwester bei der Mutter. Doch dann hat meine Schwester gemeint, dass das so einfach auch nicht ist, was wäre wenn das Erbe von der Mutter verschwindet bzw. sie verprasst es halt - dann wäre der Vertrag mit gegenseitigem Verzicht hinfällig, weil es bei der Mutter ja nichts mehr gäbe. Stimmt das so?

Wären die Eltern noch verheiratet, wäre es einfacher: Dann wäre durch die Miethäuser die Altersvorsorge für beide gesichert und sie könnten z.B. ein Haus verkaufen oder beleihen, um die Abfindung für meinen Bruder und mich zu leisten. Aber sie sind halt geschieden und damit gibt es zwei komplett voneinander unabhängige Erbteile.

Eine Abfindung kann weder Vater noch Schwester zahlen, denn außer dem Hof ist ja nichts da, auch kaum Sparguthaben. Das würde den Hof zerstören. Deshalb kam uns die Idee mit dem gegenseitigen Erbverzicht. Wäre so was denn umsetzbar, also könnte man Erbverträge und Testamente so ausrichten?

kabbes69  14.02.2021, 18:53
@Katze446

Machbar ist alles, nur in eurer Variante sollte die Mutter hier auch heute schon mitspielen.

Bedeutet sowohl Vater wie auch Mutter übertragen in einem gemeinsamen Vertrag an die Kinder und die Kinder verzichten gegenseitig auf die Pfichtteile bei dem anderen Erbteil.

Wenn ihr jetzt im Vertrag Vater verzichtet und die Mutter setzt einen neuen Lebenspartner als Erben ein: schaut ihr in die Röhre. Man kann nur vererben, wovon man Eigentümer ist. Der Vertrag mit dem Vater ist aber dadurch nicht mehr änderbar..

Vor kurzem kam auch ein Kollege mit einem 30 Jahren alten Testament welches jetzt eröffnet wurde. In dem Testament hätte er von einer Tante ganz viel Land geerbt,, die Tante hatte dieses Land aber vor 5 Jahren verkauft. Thema erledigt.

Katze446 
Beitragsersteller
 14.02.2021, 18:56
@kabbes69

Ich verstehe, danke

Am Besten alles noch zu Lebzeiten an die Kinder überschreiben.

Natürlich Lebenslanges Wohnrecht jeweils eintragen lassen.

Sucht euch einen Anwalt der auch Gleichzeitig Notar ist.

hilflos99  15.02.2021, 13:16

Notar und Anwalt gibt´s nicht in einer Person, aber beide haben Jura studiert. Wohnrecht will hier niemand, es geht um Einkommen aus dem Vermögen

Zum Thema Unterhalt: erst wenn dein eigenes Einkommen den Betrag von 100.000,-- Euro /Jahr übersteigt, wirst du unterhaltspflichtig für deinen Vater, wenn er auf Grundsicherung angewiesen wäre.

Bedeutet, wenn deine Schwester den Hof gegen die Wand fährt, euer Vater keine Alterbezüge hat, die sein Auskommen oderhalb der Grundsicherung sichert, dann muss er Grundsicherung im Alter beantragen. Dei bekommt er dann, wenn keines seiner Kinder (allein) ein Einkommen (alle zusammengerechnet, also Gehalt, , VuV, Kapitalerträge etc.) von über 100.000,-- erzielt.

Hast du das? Wenn nicht, entspann dich!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Katze446 
Beitragsersteller
 14.02.2021, 18:09

Vielen Dank! Natürlich habe ich das nicht :-)

Ich habe mir auch Gedanken um meinen Ehemann gemacht, denn der ist der Hauptverdiener und es wäre ja ein schlechter Witz, müsste er von seinem Gehalt Unterhalt an meinen Vater leisten. Also ist das geklärt, nur das Gehalt der eigenen Kinder zählt, das ist gut.

sassenach4u  14.02.2021, 21:29
@Katze446

Genau so ist es. Er ist außen vor, denn gem.§ 1601 BGB sind nur Verwandte gerader Linie einander zum Unterhalt verpflichtet.

Katze446 
Beitragsersteller
 15.02.2021, 07:18
@sassenach4u

Danke, du hast mir geholfen, ein bisschen mehr zu verstehen. Ich habe eine Ausgabe der Top Agrar, ein Ratgeber, der sich nur mit der Hofübergabe beschäftigt, aber verstehe nicht alles darin. Mein Vater hat jedem seiner Kinder eine Ausgabe zugeschickt, damit wir uns einlesen können und informieren können, damit wir wissen, worum es überhaupt geht, wenn die Familiengespräche anfangen.

Da werden die nächste Zeit noch mehrere Fragen von mir kommen, weil ich bestimmte Dinge nicht verstehe.

sassenach4u  15.02.2021, 15:40
@Katze446

Dann frag, die Communty versucht gern zu helfen.

Hallo dann hat er was falsch gemacht, und zwar Gütertrennung ,

das hätte man sogar noch später machen können soweit ich weis, hat das aus meinem Dorf etwas später noch so gemacht weil er ein komisches Bauchgefühl hatte seiner Frau gegenüber, er sollte Recht behalten, sie liesen sich auch scheiden

aber wann die Mutter auf großem Fuße lebt sollte deine Schwester auf das Erbe ihrerseits nicht verzichten und ihren teil als Vorentnahme auszahlen lassen das geht

komm auch aus der Landwirtschaft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Katze446 
Beitragsersteller
 15.02.2021, 09:15

Noch drei wichtige Infos zum Thema Gütertrennung:

  1. Mein Vater hat meine Mutter verlassen und nicht andersrum
  2. Meine Mutter hat fast 30 Jahre UNENTGELTLICH auf dem Hof gearbeitet und demensprechend auch keine Rentenansprüche, denn sie hat meinen Vater im Alter von 22 Jahren geheiratet und ihren Job und Beruf für ihn an den Nagel gehängt.
  3. Mein Vater hat seine Ersparnisse vor ein paar Jahren für die Phantasie meiner Schwester, ein Solarium zu besitzen, verbraten, das hat damals in die Pleite geführt und ca. 300.000 Euro vernichtet. Schwesterlein hat also schon genug bekommen, mein Bruder und ich GAR NICHTS. Und mein Vater hätte sich nicht auf diese bekloppte Idee mit dem Solarium einlassen müssen, das war seine Entscheidung. Er ist selbst schuld daran, dass er seine Altersvorsorge damit verschleudert hat.

Würdest du 30 Jahre unentgeltlich für deinen Mann arbeiten, ohne Rentenanspruch und dich dann auf Gütertrennung einlassen? Ich glaube nicht, oder? Das wäre höchst ungerecht. Dann hätte mein Vater meine Mutter halt anmelden müssen.

Venus345  15.02.2021, 11:24
@Katze446

stimmt da hast du wieder recht

Katze446 
Beitragsersteller
 15.02.2021, 08:50

Meine Mutter lebt nicht auf großem Fuß, denn es sind zwar Mehrfamilienhäuser, aber diese wurden beim Bau Ende der 90er vom Staat gefördert und mussten 20 Jahre als Sozialwohnungen ohne Mietpreiserhöhung vermietet werden. Jetzt darf meine Mutter nur sehr langsam schrittweise die Mieten anheben und hatte die letzten Jahre auch viel Ärger mit Mietern, die nicht gezahlt hatten und rausgeklagt worden sind oder Mietern, die die Wohnung verschandelt hinterlassen haben: Schimmelbad, kaputte Türen, zersprungene Fliesen, dann ist noch Baupfusch aufgetaucht: 4 Balkone durchnässt und mussten neu gemacht werden, was sehr teuer war und der Boden hat sich in einem Haus gesenkt und dadurch sind auf allen 3 Etagen die Fliesen zerrissen, musste alles abgehauen werden, dann neuer Estrich verlegt werden und alles neu gefliest. Das ist bei 3 Wohnungen auch sehr teuer. Dann Verschleiß wie kaputte Ölheizung, kaputte Rollos usw.

Also: Meine Mutter sitzt auf einem Schuldenberg von hohen Renovierungskosten, Rechtsanwaltskosten und Mietausfällen bei niedrigen Mieten.

Übrigens: Sollte meine Schwester bei unserer Mutter nicht verzichten, verzichte ich auch nicht bei dem Vater, denn dann ist sie die Einzige von 3 Kindern, die schon lange und zu Lebzeiten vom Erbe der Eltern profitiert, während meinem Bruder und mir irgendwann mal die Krümel von meiner Mutter übrigbleiben, falls bis dahin überhaupt noch was übrig ist.

Erben geht erst nach dem Tod des Erblassers!

Du schreibst:

Jetzt geht es um Altenteil und Abfindung für meinen Bruder und mich.

Momentan kann dein Vater den Hof nur verkaufen oder Verschenken.

Du schreibst:

d.h. es fehlen andere Vermögensgüter oder Sparguthaben, um meinen Bruder und mich auszuzahlen.

Besser wäre: Es kann nur verteilt werden, was an Masse vorhanden ist.

Beispiel Erbschaft:

Angenommen dein Vater verstirbt und vererbt sein Vermögen (Hof) seinen drei Kindern zu gleichen Teilen. Dann besteht eine Erbengemeinschaft.

Möchte eines der Kinder den Hof behalten, gilt das Gleichstellungsprinzip. Das heißt, die restlichen Erben (Geschwister) müssen entschädigt (ausgezahlt) werden.

Können die Geschwister nur teilweise oder gar nicht ausbezahlt werden, können sie verlangen, dass der Hof verkauft wird.

Der Erlös würden dann zu gleichen Teilen unter den drei Geschwistern aufgeteilt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Katze446 
Beitragsersteller
 14.02.2021, 18:04

Stimmt, erben ist der falsche Ausdruck. Mein Vater hat den Hof zur Zeit an meine Schwester verpachtet und nun soll der Hof bald an meine Schwester übergeben werden - eine Hofübergabe.

Dabei gilt es 3 Dinge zu klären:

  1. Die Überschreibung an den Übernehmer (meine Schwester)
  2. Der Altenteil und damit die Versorgung des Übergebers (mein Vater)
  3. Die Abfindung der weichenden Erben (mein Bruder und ich)

Da der landwirtschaftliche Hof in Hessen ist, gilt das hessische Höferecht. Und ja, die zwei Brüder meines Vaters hatten damals auch von den Eltern eine Abfindung erhalten, und zwar als die Eltern noch lebten.

Ich habe eine Ausgabe der Top Agrar, die sich nur mit diesem Thema beschäftigt, aber alles verstehe ich immer noch nicht.