Altenteil abkaufen?

5 Antworten

So einfach geht das alles nicht, es kommt auf den Vertrag an den ihr gemacht habt. Bevor irgendwas passiert muss Vater erstmal einen Schritt machen. Erst wenn du post vom Anwalt bekommst solltest du dir selbst einen nehmen und den Rest mit diesem besprechen.

larryz 
Beitragsersteller
 09.02.2019, 05:35

Anwalt kann ich mir nicht leisten,sa alles Geld im Haus steckt

JAW101  09.02.2019, 05:38
@larryz

Brauchst du auch erstmal nicht solange deine Eltern nicht ernst machen mit der Drohung und sich auch einen Anwalt zulegen. Wenn du den teil deiner Eltern rauskaufen willst brauchst du natürlich ihre Zustimmung, ihr habt ja schließlich eienen Vertrag gemacht.

larryz 
Beitragsersteller
 09.02.2019, 05:39
@larryz

Meine Frau und ich wären dann Obdachlos,da wir unser Geld ins Haus gesteckt haben

larryz 
Beitragsersteller
 09.02.2019, 05:43
@JAW101

Das Angebot möchte ich meinen Vater machen,aber wie wird das berechnet,

JAW101  09.02.2019, 05:50
@larryz

Das kann man nicht einfach so berechnen. Das Angebot muss so sein das deine Eltern es akzeptieren. Du kannst ja mal damit anfangen die miete für eine entsprechend große Wohnung für ca 15 Jahre zu brechen . Diesen Wert bräuchten sie ja mindestens. Und dazu kommt noch die Pflege die ihr dann wahrscheinlich auch nicht übernehmen werdet.

EinGast99  09.02.2019, 06:37
@larryz

Kein Geld für Anwalt, aber Anteil abkaufen wollen 🤔 versteh ich irgendwie nicht.

larryz 
Beitragsersteller
 09.02.2019, 09:38
@EinGast99

Dann könnte ich einen Kredit aufs Haus dafür aufnehmen

Oh mano, das ist ja eine wirklich schierige Situation für euch alle...

Du kannst dir keinen Rechtsanwalt leisten, weil du alles Geld in das Haus gesteckt hast, willst deinen Eltern aber den Altenteil einschließlich Wohnrecht usw. abkaufen. Passt das zusammen?

Selbst wenn es theoretisch ginge, kannst du doch nicht im Ernst erwarten, dass dir dein Vater seine Rechte verkauft, um dann von seinem Sohn aus dem eigenen Haus geworfen zu werden. Außerdem wäre damit zu rechnen, dass der Kaufpreis in ein paar Jahren als Erbe zu dir zurück kommen würde.

Ich habe den Eindruck, da sind die Rollen vertrauscht. Wenn überhaupt hätte ihm zugestanden, euch aus dem Haus zu verweisen.

Da dein Vater aus deiner Sicht ein Tyrann ist und zu wenig Einsicht zeigen wird, einfach weil es nicht kann, wird sich euer Problem juristisch kaum lösen lassen. Im Gespräch werdet ihr auch keinen Kompromiss finden, denn dafür sind alle Beteiligten zu verletzt und auch zu stur.

Mein Vorschlag wäre, dass ihr einen Mediator mit ins Boot holt. Der könnte die Problematik objektiver sehen und gute Vorschläge erarbeiten. Beim Akzeptieren seiner Vorschläge müsste keiner von euch das "Gesicht verlieren".

Wahrscheinlich werdet ihr aber den Weg gehen, euch gegenseitig tot zu ärgern, so dass sich das Problem von alleine löst...

Guten Morgen erstmal.

In den ersten 10 Jahren nach der Überschreibung hätte Dein Vater den Vertrag rückgängig machen können,wegen grobem Undank.

Das dass jetzt noch möglich ist glaube ich nicht.

Deinen Eltern  den Altenteil ab zu kaufen geht nur mit Zustimmung (ist aber auch wieder mit Rechtsanwalts und Notarkosten verbunden)derer,ansonsten hast Du die A - Karte.

Stehst Du alleine im Grundbuch?

larryz 
Beitragsersteller
 09.02.2019, 09:30

Ja ich allein

Gibt es Chance zur Verbesserung der räumlichen Trennung?

larryz 
Beitragsersteller
 09.02.2019, 05:32

Wahrscheinlich nein

Kleidchen2  09.02.2019, 06:01
@larryz

Wäre meine erste Wahl. Und klare Kompetenztrennung und -zuweisung.

Endgültige Brüche sind in dem Alter unumkehrbar. Für die Schläge musst du Abbitte tun. Auch wenn er das früher vielleicht selbst getan hat.

larryz 
Beitragsersteller
 09.02.2019, 09:41
@Kleidchen2

Das hat er,meine Mutter blutig feschlagen als ich Kind war, habe heute noch regelmäßig Albträume davon.

Kleidchen2  09.02.2019, 10:08
@larryz

Und wie steht sie jetzt dazu?

larryz 
Beitragsersteller
 09.02.2019, 23:00
@Kleidchen2

Sie hält tum Vater. Bleibt ihr auch nichts anderes übrig, denn sie hat sich damals für den Hausbau ihre Rentenansprüche aus zahlen lassen. Bekommt nur die Erziehungsjahre für zwei Kinder und ist finanziell vom Vater abhänig.

Kleidchen2  10.02.2019, 06:12
@larryz

Böse böse. Aus der Entfernung fällt mir dazu nichts Gutes mehr ein.

Der Reihe nach:

Das Haus wurde dir durch Schenkung übertragen. Die Schenkung ist mittlerweile 24 Jahre her.

Rückgängig machen geht nicht. Grober Undank muss nachgewiesen werden und ein (hoffentlich einmaliger!) Ausraster ist kein grober Undank. Insbesondere, wenn der Ausraster ohne Strafverfolgung geblieben ist.

Das Altenteil ist ok. Hege und Pflege ist der Knackpunkt. Ja, das mag gewünscht sein seitens der Eltern. ABER: WENN das dich/deine Frau überfordert (körperlich und oder seelisch), dann sollte erst einmal jede Alternativ-Möglichkeit versucht werden.

Meine Ansatzpunkte wären:

  • Beratung für dich und deine Frau durch zB Familienberatungstelle. Die können quasi von außen eher beurteilen, wo und wie man was ändern kann. Und die können schlichtend in den Streit eingreifen.
  • Sind die Eltern pflegebedürftig? Dann Pflegestufe beantragen! Dringend!
  • Haushaltshilfe nötig für die Eltern? Dann mal wegen Haushaltshilfe bei der Krankenkasse der Eltern nachhaken.
  • Sucht euch eine außenstehende Person die euch entlastet. Wenn Pflegegeld gewährt wird, dann halt jemand von einer mobilen Pflegeeinrichtung. Ansonsten mal beim örtlichen Maschinenring anfragen, die vermitteln mobile Hauswirtschafterinnen (ggf stundenweise), die bei der Hauswirtschaft (Haushaltshilfe) entlasten.
  • Alternativ privat eine Putzhilfe stundenweise engagieren.
  • Deutlichere Trennung der Lebensbereiche! Sprich: Die Eltern haben ihren Wohnbereich, ihr euren (wenn machbar).
  • WENN Pflegegeld gewährt wird, dann steht euch auch einmal im Jahr eine (vorübergehende) Unterbringung der Eltern zu, damit ihr als Pflegepersonen mal Urlaub von der Pflege habt!
  • Als letztes: WAS ist die eigentliche Ursache für den Streit? WAS würde es dich kosten, einfach nachzugeben und alles "zu schlucken", damit wieder Frieden einkehrt? Ja, man muss seinen Stolz überwinden und das Ego zeitweise "einsperren"... aber wenn es die Atmosphäre entgiftet, ist es das wert. Geht es nur um das Haus? dann lies den nächsten Absatz...

Grundsätzlich: Lass den Vater doch drohen! Nicke nur dazu und dreh dich um und geh. Denn der Vater müsste den groben Undank und die Rückforderung des Hauses gerichtlich einklagen...und das wird er wohl eher nicht tun.

Leider werden alte Leute gerne streitsüchtig, wenn die geistigen Fähigkeiten anfangen nachzulassen. Sag dir immer wieder, dass dein Vater nicht dafür kann und es bei "vollem verstand" nie so meinen würde. Und ja, ich weiß wie stressig und belastend das ist. ich habe meine Großmutter gepflegt und die letzten 6-7 Jahre waren....sehr schwer (für mich).

Ich denke, dass es dem Vater unterbewusst klar ist, dass er "alt" wird und hilfsbedürftig ist/wird...und er fürchtet sich davor. Diese Furcht kompensiert er durch Streitlust und seine Waffe ist nun mal das Haus... er wird NIE einsehen (können) dass dieses nicht mehr seines ist. Und was an "grobem Undank" dran hängt, sprich was Gerichte darunter verstehen, wird er als Laie nicht nachvollziehen können.

Du bist in einer schwierigen Lage. Hol dir Hilfe von außen! Beratung durch die Familienberatung, Pflegegeld beantragen, dazu den Hausarzt der Eltern mit ins Boot holen. Pflegegeld dann in die Pflege investieren, sprich, Hilfe von außen holen...das entlastet dich und deine Frau. Und dann schauen, dass man den schwelenden Streit beilegen kann.

knofinchen  09.02.2019, 19:46

Tolle Antwort,DH.   :-)

larryz 
Beitragsersteller
 09.02.2019, 09:35

Das hört sich alles gut an aber das meist ist nicht möglich (der Vater ist ein tyran wie er im Buche steht),habe 7 Jahre geschluckt,dadurch ist es erst zum Ausraster gekommen.

Dea2010  09.02.2019, 11:26
@larryz

Hab gelesen, du stehst allein im Grundbuch. WENN das Altenteil nicht eingetragen ist, hättest du noch eine Option:

Lass dir (und deiner Frau) von ärztlicher Seite schriftlich und ausführlich attestieren, dass ihr (wegen des Verhaltens des Alten) seelisch mittlerweile völlig überfordert seid und die vereinbarte Pflege nicht mehr leisten könnt.

Dann investiere die etwa 200 Euro bei einem Anwalt. Der soll dem Vater einen Brief schreiben des Inhalts: Die (nur vertraglich) vereinbarte Hege udn Pflege ist nicht mehr durchführbar, da du/die Frau dies wegen nachgewiesener Überlastung nicht mehr erbringen KÖNNT. Und in dem Brief sollte klipp und klar formuliert werden, dass, wenn der Vater sein Verhalten nicht ändert, keine andere Option mehr besteht als die erforderliche Pflege durch Überstellung in ein Pflegeheim sicher zu stellen. Alternativ Unterbringung in betreutes Wohnen...und ihr steuert finanziell XY dazu (das soll der Anwalt ausrechnen). Der Vater soll dann wählen, welche Option er wählt... und wenn sein Verhalten sich nicht nachweislich ändert, dann bleibt eben nur das Heim. Dass ihr da was nettes aussucht, sollte Ehrensache sein!