Erbschaftssteuer verringern?
Meine Eltern sind 85 Jahre, miteinander verheiratet, ich bin ihr einziges Kind und habe selbst zwei erwachsene Kinder. Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Wenn einer meiner Eltern stirbt, ist der andere erbschaftssteuerpflichtig, da die Erbmasse über dem Freibetrag liegt. Wenn der überlebende Teil stirbt, werde ich ebenfalls Erbschaftssteuer zahlen müssen, da das Erbe dann erst recht über dem Freibetrag liegt. Wenn ich sterbe, werden auch meine Kinder dafür Erbschaftssteuer zahlen müssen.
Meinen Eltern geht es darum, dass ihren Enkelkindern möglichst viel von ihrem Geld bleibt. Das ist auch in unserem Interesse. Gibt es die Möglichkeit, durch ein Testament den Enkelkindern direkt etwas zu vererben um so die Erbschaftssteuer zu verringern?
Es geht hier NICHT um eine Schenkung zu Lebzeiten. Meine Eltern haben ihre Enkelkinder immer sehr großzügig bedacht, aber es ist immer möglich, dass z.B. eine schwere Krankheit jahrelange teure Behandlungskosten erfordert. Oder sie beschließen, in die Karibik zu ziehen oder was auch immer... Auf jeden Fall ist es ihr Geld und soll es zu Lebzeiten auch bleiben!
Es geht ausschließlich um das Erbe NACH ihrem Tod. Ob es sinnvoll wäre, ein Testament zu machen, indem man schreibt, dass der Erstverstorbene jedem der Enkelkinder z.B. 50.000 Euro vermacht und ansonsten die gesetzliche Erbfolge gilt. Würde das dann die Erbschaftssteuer für den überlebenden Ehepartner und später auch für mich verringern? Und da ich mal hoffnungsvoll davon ausgehe, dass ich noch mindestens 10 Jahre lebe, letztendlich auch die Erbschaftssteuer für meine Kinder?
10 Antworten
Da es hier im recht hohe Summen geht, sollte man einen Steuerberater befragen
Im Testament geht alles. Ihr müsst das nur so biegen das die entsprechenden Grenzen aufgeteilt werden. Heißt das überlebende Elternteil nicht über 500.000 du nicht über 400.000 eure Kinder nicht über je 200.000€.
Das aber Notariell festlegen lassen und das Testament hinterlegen.
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Dann solltest du gleich über eine Schenkung nachdenken. Die gleichen Freibeträge kann man alle 10 Jahre in Anspruch nehmen.
Bei euch ist das wie bei uns (schwiemu ist 82) zu spät um die 10 Jahre jetzt direkt nutzen zu können. Heißt habt ihr, ich sag mal 5 Millionen gehen an an eure Kids alle 10 Jahre je 500.000 Macht 50 Jahre sind die steuerfrei bei denen angekommen.
Wir werden das machen, sobald das Ganze Pampfelt von 2 GS und einem Haus mein Mann endgültig erbt. (50% gehören ihm schon) Dann bekommt unser Junior das 1 Haus mit dem GS geschenkt. Das zweite unbebaute ist kein relevanter Wert das dann 10 Jahre später.
So das er irgendwann nur unser Haus mit GS wirklich erbt.
Hier nochmal ausführlich erklärt
https://www.erbrecht-heute.de/erben-vererben/schenkungen/#steuerfreie-zuwendungen-oder-schenkungen
Auszug daraus
Die Freibeträge der Erbschafts- und Schenkungssteuer kann ein Schenkender alle zehn Jahre erneut nutzen. Stirbt der Schenke allerdings innerhalb dieser 10-Jahres-Frist muss die Schenkung beim Pflichtteilsrecht einbezogen werden. Pflichtteilsberechtigte dürfen durch lebzeitige Schenkungen nicht benachteiligt werden. Deshalb muss ein Erbe dem Pflichtteilsberechtigten auch exakte Auskünfte darüber geben, was der Erblasser schon zu Lebzeiten verschenkt hatte. Pflicht- und Anstandsschenkungen müssen hingegen beim Pflichtteilsergänzungsanspruch nicht berücksichtigt werden.
Bei großen Nachlässen ist es sinnvoll die Vermögensplanung frühzeitig zu beginnen. In diesen Fällen wäre es zudem gut, mit einer Schenkungs-Vermögensübertragung rechtzeitig anzufangen.
Praxistipp: Schenkungen im Zusammenhang mit Betriebsvermögen könnten erhebliche Einkommenssteuer Folgen nach sich ziehen. Wir empfehlen deshalb den fachlichen Rat durch einen kundigen Steuerberater, bevor diese Schenkungen vollzogen werden.
Danke für die Antwort. Wir gehen realistischerweise davon aus, dass zwischen dem Tod meiner beiden 85-jährigen Eltern keine 10 Jahre liegen werden. Mich selbst in deren Testament zu berücksichtigen, dürfte also nicht sinnvoll sein. Bei den Enkeln (Volljährig aber noch geringes Einkommen) könnte es anders aussehen...
Wir hatten vor Jahren mal bei einem Anwalt die Möglichkeit einer größeren Schenkung durchgespielt (Immobilie) was damals nicht sinnvoll war, da sich dadurch auch unser zu versteuerndes Einkommen erhöht hätte.
Wie wäre es mit einem Sparbuch für die Enkel? Ich weiß, das gibt nicht viel Zinsen, aber dafür werden keine Erbschaftssteuern gezahlt.
Ansonsten hier mal informieren.
Was möchtest Du den in dem Testament festhalten? Möchtet ihr rein schreiben das es euer Wunsch ist die Kinder von der Steuer zu befreien? Wäre das so einfach würde das wohl jeder tun, aber diesen Wunsch wird euch wohl keiner erfüllen. Sobald die Gegebenheiten sind das eine Erbschaftsteuer erhoben wird, kommt man da nicht drum rum. Ihr könnt Gewisse Dinge verheimlichen wie z.B. nicht nachweisbarer Schmuck oder viel Bargeld das man Zuhause hat, aber alles was bekannt ist wird zu einer Summe gerechnet, kommt man drüber wird die Steuer fällig. Ist wie bei jeder anderen Steuer auch, man kommt nicht drum rum.
Wie meinst Du das mit "meine Fragen"?
Das musst du einen Steuerberater oder Anwalt fragen. Ich würde aber zu ja tendieren.
Deine Eltern könnten auch eine Firma kaufen, Betriebsvermögen kannst du bis 26 Millionen Euro steuerfrei erben. Kein Witz.
Ansonsten ist die Erbschaftssteuer aber eh lächerlich gering, obwohl sie eigentlich soziale Gerechtigkeit und vor allem Chancengleichheit schaffen soll. Aber das nur am Rande.
Deine Fragen werden schon im Ursprungspost beantwortet. Es geht darum ob es sinnvoll wäre, die Enkelkinder im Testament direkt zu berücksichtigen. Dein Hinweis, dass man Dinge verheimlichen könnte hat absolut nichts mit unserer Frage zu tun, wir haben nichts dergleichen vor!