Zählt das Anschreien einer Person als Bedrohung?
Guten Tag liebe Community,
heute ist mir etwas unglückliches passiert. Während des Umzugs habe ich einer bekannten Person geholfen und Sachen rausgetragen. Da kam eine Frau, die sich durch den Lärm gestört fühlte, die das Werfen von Bestandteilen der Schränke verursachte. Leider ging es oft nicht anders, weil die Bestandteile sehr groß waren und man es nicht hinlegen konnte, weil die Finger drunter waren. Wer große Sachen rausgetragen hat, weiß was gemeint ist. Die Frau kam erneut diesmal mit der Kamera und richtete die Linse auf mich, was mich enorm aufgeregt hat und ich ihr lautstark gesagt habe, dass Sie mich nicht filmen darf. Wenn Sie wolle könne Sie die kaputten Schränke etc. filmen. Sie warf mir später vor, dass ich Sie bedroht und beschimpft habe. Ehrlicherweise sei gesagt, dass bei mir die Sicherungen durchgebrannt sind, nachdem ich die Person mit der Kamera gesehen habe. Jedoch blieb es beim lautstarken ermahnen. Keine Handgreiflichkeiten! Keine Drohung im ursprünglichen Sinne. Ich habe ihr nicht mit Konsequenzen gedroht. Die Frau stellte nachher latent rassistische Fragen wie "woher kommst du?", was mich zusätzlich provoziert hat.
Zählt das Schreien als Bedrohung?
10 Antworten
Ich sehe es nicht als Bedrohung. Ihr habt euch offenbar gegenseitig etwas hochgeschaukelt. Vergiss den Vorfall. Heute ist ein Werktag und Lärm kommt bei Umzügen oder anderen Handwerkerarbeiten immer vor. Damit muß sie leben.
Das Schreien an sich ist keine Bedrohung, Beleidigung, Nötigung o.ä, sowieso sehe ich laut deiner Beschreibung keine Straftaten verwirklicht. Das Du sie aufgefordert hast, dich nicht zu filmen ist dein gutes Recht. Im übrigen könnte sie deine Persönlichkeitsrechte durch das filmen verletzt haben, dagegen könntest du rechtlich vorgehen. Am besten mit einem Anwalt, wenn es dir die Sache wirrerer ist.
Also eine Bedrohung ist das soweit nicht. Auch die Nötigung kann ich aus der Schilderung so erstmal nicht erkennen. Eine Beleidigung wäre durchaus strafbar.
Genau so sieht es aber wohl auch bei der Frau aus, denn auch hier könnte man Beleidigung und Nötigung prüfen.
Dafür muss man aber mehr wissen. Ich würde das einfach vergessen, es müsste angezeigt werden usw. Ob es dazu kommt wer weiß und dann kannst du deine Aussagen machen.
Bleibe ruhig:
Wenn Du sie demnächst nochmal siehst, versuche die Situation zu de-eskalieren, indem Du sagst, dass Dir die Nerven durchgegangen waren, weil Du gerade im Streß warst, es aber nicht so gemeint hattest.
Du kannst Dich ja auch für den Ton entschuldigen, aber auf keinen Fall irgend eine Schuld einräumen oder eine neue Diskussion beginnen was rechtens oder nicht rechtens war.
Ich glaub, mit Videos als Beweismitteln ist es in Deutschland eh schlecht. Keine Sorge, sie hat einen schlechten Stand. Ich glaub auch nicht, dass noch was kommen wird.
nein, außerdem interessiert so killefick den richter nicht
der kann sich das auch zusammenreimen, wie das war
solange du ihr nicht gedroht hast oder sie körperlich angehst, kann sie nach hause gehen
wenn du jetzt schreist, ich bringe dich um, ich schlitze dich auf, etc und das hören am besten noch zeugen, ist es schlecht
so ist es peanuts
es kommt halt immer darauf an ....
Was wurde geschrieen und in welcher Art - Gesichtsausdruck, welche Körperbewegungen waren dabei usw. ob es als Bedrohung empfunden werden kann. Ich verwende bewußt "empfunden", weil es sehr subjektiv ist. Der eine fühlt sich bedroht, der andere lacht und entgegnet "ruhig Brauner".
Du versuchst es ja auch mit geeigneten Worten "herunter" zu spielen - "lautstarkes Ermahnen" ist schon eine lustige Wortschöpfung.....
Bleib mal gelassen, sie muß Dich erstmal anzeigen.
Sie wollte die Videos zu Beweiszwecken bei der Anzeige nutzen, die sie angekündigt hat. Ich war schon in Ihrer Nähe aber kein einziger Körperkontakt