Steuer nachzahlung trotß langer Krankheit
Meine Frau war 4 Monate und ich 7 Monate im gleichen Jahr Krankgeschrieben und hatten durch das Krankengeld reichlich verluste im Verdienst und bei der Lonsteuerjahresausgleich wurden uns 680.-Euro Steuernachzahlung aufgelastet.Wird man in Deutschland bestraft das man lange Krank ist?Wenn man voll arbeiten geht,bekommt man was zurück und wenn man pro Person Monatlich ca.400.-Euro weniger verdient muß man an das Finanzamt zahlen?Komische Logik!?!
8 Antworten
Warscheinlich habt Ihr dasselbe Problem wie ich. Ich hatte übersehen, dass ich im Dezember, weil ich im letzten Jahr einige Monate krank war, einen Teil meiner Lohnsteuer zurückbekommmen hatte. Dieser wurde mit den Abzügen gegengerechnet. Ich dachte, dass ich nur wegen Weihnachtsgeld im Dezember mehr Geld erhalten hätte. Deshalb war ich nun auch sehr irritiert über eine Nachzahlung aufgrund der Lohnsteuerjahresausgleichs. Man muss aber nicht ganz so viel nachzahlen, wie man im Dezember bereits zurückbekommen hat.
Krankengeld für zur Eintragung eines U in den Kopfzeilen der Steuerbescheinigung. Damit ist das Finanzamt informiert, das Lohnersatzleistungen vorlagen.
Mit dem Steuerklassenwechsel habt Ihr die Grundlage zur Nachzahlung gelegt.
Steuerklassenwechsel und Klassen 3/5 und Lohnersatzleistungen VERPFLICHTETEN Euch, die Steuererklärung abzugeben, WEIL Nachzahlungen entstehen können.
Die Nachzahlung liegt nicht am Steuersystem, auch nicht an Minderverdienst, sondern an der Höhe der einbehaltenen Steuer.
Hättet Ihr beide die Steuerklassen behalten, wäre es eventuell nicht zu einer Nachzahlung gekommen, dann wäre Euch aber schon montlich mehr Lohnsteuer einbehalten worden.
Traurig für Euch, das bei der Endabrechnung eine Nachzahlung herausgekommen ist, unterm Strich habt Ihr jedoch nicht zuviel oder zuwenig gezahlt.
Die Einkommensteuererklärung ist die große Endabrechnung, danach sind alle gleich behandelt.
Oops.
Tatsache ist: In der Zeit, in der Ihr Krankengeld bezogen habt, wurde Euch von diesem Geld keine Steuer abgeogen. Das Krankengeld wird aber mitgerechnet, wenn festgelegt wird, wie hoch Euer Steuersatz ist. Der Durchschnitts-Steuersatz wird dann auf das erzielte Einkommen angewandt.
Nun kommt es drauf an, was sonst noch zu versteuern ist, was Ihr eventuell für Freibeträge in der Steuerkarte eingetragen hattet usw. So pauschal würde ich mal sagen, eigentlich müßtet Ihr eine Rückzahlung bekommen. Aber das hängt eben von allerlei anderen Faktoren ab.
Deshalb der Rat: Laßt Euren Steuerbescheid noch mal überprüfen. Kann sein, daß da etwas falsch eingetragen oder angegeben wurde.
Ich hatte auch mal Ungereimtheiten: statt eines Minus wurde an einer Stelle ein Plus angegeben. Ich habe dann beim Finanzamt angerufen und konnte förmlich hören, wie die Sachbearbeiterin rot wurde. Wenige Tage später hatte ich den korrigierten Bescheid zu Hause, ohne daß ich noch was Schriftliches einreichen mußte...
Du kannst auch zum Finanzamt gehen und Dir das genau vorrechnen lassen. Die sind dort zur Beratung verpflichtet.
Ohne Eure genauen Daten zu kennen, kann man pauschal nicht sagen, ob das nun korrekt ist oder nicht. Immerhin kann es korrekt sein.
Sie müssen einen sachlich unrichtigen Bescheid auch noch nach der Einspruchsfrist ändern.
Steuerberatung kann man eventuell auch bei einem Lohnsteuerhilfeverein bekommen (falls man nur Steuern aus abhängiger Bschäftigung zahlt). Dort ist es billiger.
Wenn ihr beide im besagten Jahr Arbeitnehmer (also angestellt wart), kann ich mir die Steuernachforderung nur erklären, wenn ihr Steuerklasse 3/5 hattet und ihr dadurch zuwenig Steuern gezahlt habt. Das dürfte erst recht dann der Fall sein, wenn du mit 7 Monaten Gehalt die StKl 3 hattest und deine Frau die 5.
wir hatten Steuerklasse 4/4 bis Sept.2007 dann erst 3/5 also haben wir,als wir noch tätig waren volle Steuern gezahlt.Das Finanzamt hat sich auf das Aggressionsgesetz berufen,daß bedeutet das das Krankengeld was bisher Steuerfrei war mit berechnet wird und dadurch ergibt sich der Steuersatz.In meinen Augen eine Frechheit,ein Gesetz zu erlassen,daß das Steuerfreie doch mit berechnet wird.
Vielleicht solltest du den Bescheid mal überprüfen lassen (vorher Widerspruch beim FA einlegen) und deine Unterlagen dem Steuerberater vorlegen. Vielleicht ist da ein Fehler unterlaufen.
wir haben einen Einspruch auf diesen Bescheid eingereicht,wurde leider zurückgewiesen.Einen Steuerberater bei diesen Preisen können wir uns nicht leisten.
Der Steuerberater wird nicht mehr kosten als du an Nachzahlung leisten musst.
aber er kostet zusatzlich zur Nachzahlung. Steuerberater arbeiten nicht kostenlos und die Steuerzahlung ist zu 99 % rechtens, nach den Infos die hier stehen !
Wir haben einen Einspruch auf diesen Bescheid gemacht,er wurde nach noch maliger Prüfung zurück gewiesen.Einen Steuerberater bei diesen Preisen,könen wir uns nicht leisten.