Guthaben von Nebenkostenabrechnung in Privatinsolvenz - kann mir jemand Auskunft geben?
Ich habe mal eine Frage: Ich befinde mich seit 01.03.2012 in Privatinsolvenz. Jetzt habe ich meine Nebenkostenabrechnung von dem Jahr 2011 bekommen. Dort habe ich ein Guthaben von 502 Euro. Der Vermieter verrechnet das Guthaben mit der nächsten Miete.
Zählt das Geld zu meinem Einkommen, oder nimmt der Insolvenzverwalter mir alles weg?
Ich muß dazu sagen, ich verdiene 1000 Euro, bin alleinerziehend mit einem Kind. Ich habe also eine Pfändungsgrenze von 1420 Euro. Muß ich alles abgeben?
2 Antworten
Ja, das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung fällt komplett in die Insolvenzmasse, d.h. du musst den genannten Betrag deinem Treuhänder überweisen. Der Pfändungsfreibetrag hat damit nichts zu tun, er bezieht sich nur auf dein monatliches Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit/Sozialleistungen!
Hallo,
da muss ich meinem Vorschreiber recht geben, das Guthaben aus der NK-Abrechnung zählt nicht zum Einkommen sondern zum Vermögen und muss an den Treuhänder weitergeleitet werden. Wird dieses nicht gemacht, stellt das ein Verstoß gegen die Obliegenheitspflichten (Gläubigerbenachteiligung) da und kann zur Restschuldbefreiungsversagung führen. Es kann unter umständen auch zur Aufhebungd des InsO führen
Gruß Roland Schuldnerberater