Guthaben von Nebenkostenabrechnung in Privatinsolvenz - kann mir jemand Auskunft geben?

2 Antworten

Ja, das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung fällt komplett in die Insolvenzmasse, d.h. du musst den genannten Betrag deinem Treuhänder überweisen. Der Pfändungsfreibetrag hat damit nichts zu tun, er bezieht sich nur auf dein monatliches Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit/Sozialleistungen!

Hallo,

da muss ich meinem Vorschreiber recht geben, das Guthaben aus der NK-Abrechnung zählt nicht zum Einkommen sondern zum Vermögen und muss an den Treuhänder weitergeleitet werden. Wird dieses nicht gemacht, stellt das ein Verstoß gegen die Obliegenheitspflichten (Gläubigerbenachteiligung) da und kann zur Restschuldbefreiungsversagung führen. Es kann unter umständen auch zur Aufhebungd des InsO führen

Gruß Roland Schuldnerberater