Was passiert mit dem Überschuss bei einem P Konto?
Folgendes: Ich bin nun schon länger in der Insolvenz, habe im letzten Jahr Teilzeit gearbeitet mit Überstunden Auszahlung bis zur Vollzeit. Je nachdem wie schnell die Personalabteilung war bekam ich im Folgemonat eben meine Überstunden des Vormonats mit überweisen. Wenn dann mal zwei Monate folgten, wurde der entsprechende Freibetrag an den Insolvenzverwalter überweisen gemäß Pfändungstabelle. Bisher hat es auch immer gut geklappt.
Mein P Konto hat eine Freigrenze von 1478,04 (1 Unterhaltpflichtiges Kind) und mein Gehalt geht immer am 16, d.M. auf mein konto ein. Seit Januar befinde ich mich auch real in Vollzeit und durch Weihnachtsgeld und Sonderzahlungen habe ich eben immer mehr auf dem Konto als ich ausgeben kann. Ich kann vom 01. bis 01. des laufenden Monats eben nur über die 1478,04 € verfügen. Ich habe bisher so einen Überhang geschaffen, dass ich Stand heute (20.01.2017), nach dem ersten Vollzeitgehaltseingang nun knapp 1.900 € auf dem Konto habe aber nicht mehr dran komme, da ich die 1.478 € Freigrenze ausgereizt habe (ca. 300 Überschuss plus Januargehalt von 1586). Wenn ich also nun durch den Vollzeitjob jeden Monat immer gut 100 € mehr verdiene als gepfändet werden darf (trotzdem der IV noch Geld vom Gehalt bekommt) hieße das dann, dass ich nun jeden Monat rund 500 € vorschiebe bei aktuell 1860 Euro Guthaben? Das Geld ist ja auch am 1. noch da, nur verfüge ich dann wieder nur über die 1.478 Euro für de 30 Tage. Bedeutet ja das ich jetzt bereits bei 1860 Euro gut 400 Euro Überschuss habe, pluss dann immer gut 100 Euro wenn das Gehalt bei ca. 1500 liegt.
Gibt es die Möglichkeit doch an mein gesamtes Gehalt zu kommen? Der Insolvenzverwalter steht bei der Sparkasse ja drin bei der Kontopfändung.
2 Antworten
Ja gibt es. Schreib einen Brief an das zuständige Amtsgericht, erkläre, dass Du nur dieses eine Einkommen hast und dieses ordnungsgemäß um den Pfändungsbetrag bereinigt und dann erst ausgezahlt wird. Bitte um uneingeschränkten Kontozugriff. Erkläre, dass Du selbstverständlich dem Insoverwalter meldest, falls mal ein außergewöhnlicher pfändbarer Betrag eingeht. Schick noch die letzten drei Gehaltsabrechnungen mit und dann müsste das klappen. Wenn das Amtsgericht das Konto freigibt, erhält auch die Bank eine Mitteilung und Du kannst ab dann ganz normal über Dein komplettes Guthaben verfügen, auch wenn es weiterhin ein P-Konto ist.
Irgendwie läuft bei dir etwas verkehrt. Du bist in der Insolvenz? Bist du inzwischen in der WVP? Tut dein Arbeitgeber dein Lohn pfänden und führt es an den Treuhänder ab?! Weihnachtsgeld ist nicht voll Pfänbar.