Zählt eine WG als "Haushalt"?
Ich wohne zusammen mit meiner Schwester und meinen Cousins in einer Art "Familien-wg" ...Da ich oft und gerne an Umfragen teilnehme, stoße ich immer wieder über die Frage, wie viele Personen in meinem Haushalt leben. Aber zählt eine WG denn als Haushalt? Meist kommt direkt im Anschluss die Frage nach dem Netto- Haushaltseinkommen. Dann müsste ich ja eigentlich zusammenrechnen, was wir vier alle zusammen verdienen, aber wir teilen unser Geld ja nicht untereinander auf! Oder muss ich in so einem Fall angeben, dass ich alleine in meinem Haushalt wohne?
7 Antworten
Nein, eine WG zählt nicht als ein Haushalt. Der Begriff Haushalt ist eine ökonomische Angelegenheit und hat nichts mit Küche, Diele, Bad zu tun. Eine WG ist im Grunde eine BGB Gesellschaft aus einzelnen Haushalten.
Lg
Ich kann gerne mehr Informationen geben ;) Zum Beispielt, dass das einzige Geld was wir uns "teilen" das Einkaufsgeld ist, ansonsten bezahlt jeder seinen eigenen Mietanteil sowie alles andere für sich selbst.
Ich bleib dabei es sind einzelne Haushalte:) Aus ökonomischer Sicht betrachtet. Vater Staat mag das anders sehen. Ich mag wiki zwar nicht gerne, aber hier stehts auch (Ende erster Absatz) http://de.wikipedia.org/wiki/Privathaushalt
LG
danke :)
Ich würde Deine Frage Bejahen, weil: Ihr habr wohl einen Hausqhalt zwar gemeinsam, aber ihr braucht ja auch Haushaltungsgeld und wozu braucht man Haushaltungsgeld? Für den Haushalt, eine WG ist durchaus ein Haushalt, einen Gemeinsamen, aber es bleibt ein Haushalt!
Ihr kocht ja auch und vllt. auch mal gemeinsam! kalr habt ihr auch einen Haushalt!
Das ist meine Meinung! L.G.Elizza
Wenn Ihr zusammen in einer Wohnung lebt und Euch Küche und Bad teilt, dann ist das ein Haushalt. Wenn jeder eine Küche und ein Bad hätte, dann wären das dementsprechend je ein Haushalt für sich - Also eine Wohneinheit = ein Haushalt.
Ja, eine WG zählt als ein Haushalt. Ein Haushalt bedeutet, gemeinsame Nutzung Bad und Küche. Also musst du angeben, wieviele Personen gemeinsam mit dir in der Wohnung leben. Die Frage nach dem Nettoeinkommen ist jedoch dann eher schätzbar. Manchmal wissen ja noch nicht mal Eheleute voneinander, was der andere eigentlich verdient. :-)
Die Haushaltsgemeinschaft [...] bezeichnet eine Gruppe von Personen, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie sich Wohnraum teilt und dass weitere Bedarfe des täglichen Lebens ganz oder teilweise gemeinsam gedeckt werden. Im Sinne von § 9 Abs. 5 SGB II ist sie im Unterschied zur Wohngemeinschaft dadurch charakterisiert, dass ihre Mitglieder nicht nur vorübergehend in einer Wohnung zusammenleben, sondern einen gemeinsamen Haushalt im Sinne einer Wirtschaftsgemeinschaft führen. (Wikipedia)
Es wurde nach Haushalt nicht nach Haushaltsgemeinschaft gefragt:)
Das kann man so allgemein nicht sagen. Eine Wohngemeinschaft kann dazu führen, dass die Gemeinschaft als Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB und/oder als Haushaltsgemeinschaft im Sinne des EStG eingeschätzt wird, was im ungünstigsten Fall sogar zu Leistungskürzungen beziehungsweise einer höheren Besteuerung führen kann.
Im konkreten Fall sieht es eher nach einer Haushaltsgemeinschaft aus, auch wenn man das anhand der spärlichen Informationen in der Frage natürlich nicht mit 100-prozentiger Sicherheit sagen kann.