Wieviel ARBEITSTAGE braucht man, um ALG.I Anspruch zu haben?
Mein Mann arbeitet seit Juni 2012 TEMPORÄR im Ausland und hatte deshalb keine zusammenhängende Arbeitszeit von 1 Jahr. Es waren immer wieder mal Lücken dazwischen. Nun beantragte er ALG.I, was heute abgewiesen wurde, weil er in den letzten 2 Jahren nur 328 Tage versicherungspflichtig gearbeitet hat. Wo ist dafür die Rechtsgrundlage und wieviel Wochenarbeitstage zählt das Amt?...Wird der Samstag mitgerechnet?
4 Antworten
Die Rechtsgrundlage findest Du in § 142 SGB III. Die Vorschrift geht nicht von Tagen, sondern von zwölf vollen Monaten aus.
360 Tage reichen. Ein Monat = rechnerisch 30 Tage.
Was du suchst sind die Regelungen zur Anwartschaftszeit
Dazu:
Anwartschaftszeit
Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.
Kurze Anwartschaftszeit
Kurze Anwartschaftszeit
Sie können die Anwartschaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld auch erfüllen, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung weniger als zwölf Monate in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden haben. Diese „kurze“ Anwartschaftszeit kann erfüllt werden, wenn ...
Weitere Einzelheiten findest du hier:
Quelle:
Man muss innerhalb von 2 Jahren auf 360 Tage kommen:
"Anwartschaftszeit (Regelanwartschaft)
Die Regelanwartschaftszeit beträgt 12 Monate, was bedeutet, dass der Antragsteller in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben muss. Dies ist zwingende Voraussetzung. Erfüllt er diese 12 Monate der Anwartschaftszeit in der Rahmenfrist nicht, besteht kein Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Eine Möglichkeit wäre hier noch die „Kurze Anwartschaftszeit“.
Bei der Ermittlung der Anwartschaft ist ein Monat mit 30 Tagen zu rechnen. Ein Jahr (12 Monate) somit 360 Tage. "
http://www.alg-i.de/anwartschaftszeit.html
Ihm fehlen also einige Tage.
Das Amt legt folgende Regelung zugrunde:
Man muss in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate durchgehend gearbeitet haben um Anspruch auf ALG 1 zu haben. Das erfüllt er nicht.
Nein, das kann man auch sammmeln.
Wird der Samstag mitgerechnet?...Und warum muss er als Temporärer 365 Tage sammeln, wenn ein durchgehend Arbeitender in 12 Monaten auf 360 Tage kommt, denn da sind ja genug WE dabei???
Weisst du das?