höhere Gewalt - Arbeitszeit nachholen?
Hallo Schwarmintelligenz!
Wie sieht es rechtlich aus:
- Minijob, mündlich vereinbarter Arbeitstag z.B. Mittwoch
- wg. Überflutung der Firma wird der Arbeitstag abgesagt, weil der Arbeitsplatz nicht zur Verfügung steht
Ist die Aufforderung, die Arbeitszeit nachzuholen gerechtfertigt?
Meiner Meinung nach nicht, da hier ein Annahmeverschulden seitens des Arbeitgebers vorliegt, der mir den Arbeitsplatz nicht bereitstellt.
Freue mich über die Info, gerne auch mit Rechtsgrundlage!
Danke schonmal!
EDIT:
Das Nacharbeiten ist unproblematisch, mir fehlt nur durch meine Vollzeitbeschäftigung an anderen Tagen die Arbeitszeit dafür. Ich müsste dafür extra Urlaub nehmen und das erscheint mir doch sinnfrei.
8 Antworten
Die Rechtsgrundlage ist der § 615 BGB (Annahmeverzug)
Der AN bietet seine Arbeitskraft an, der AG nimmt sie nicht an. Das Betriebsrisiko liegt beim AG.
Er muss den AN so bezahlen, als hätte er gearbeitet. Die Stunden müssen nicht nachgearbeitet werden, es können keine Minusstunden entstehen und Urlaubsabzug (manche AG kommen auf so eine "Schnapsidee") kann es schon gar nicht geben
Im Übrigen kann der Arbeitgeber für dieses Risiko eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen - und sich so die Lohnkosten zurückholen.
Das ist das Betriebsrisiko des Arbeitgebers, das ihn nicht von seiner Entlohnungspflicht entbindet.
Geregelt ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko":
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. [...] [Das gilt] entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. [Anmerk.: Hervorhebung durch mich]
Du bist also so zu bezahlen, als hättest Du "normal" gearbeitet, musst die tatsächlich aber nicht geleisteten Stunden auch nicht nacharbeiten oder mit anderen Ansprüchen Deinerseits (Urlaub, Überstundenausgleich, Entgelt) verrechnen lassen.
Eine Ausnahme von dieser Regelung würde nur dann bestehen, wenn der Betrieb durch diese Verpflichtung des Arbeitgebers in seiner wirtschaftlichen Existenz konkret bedroht wäre (wovon bei 1 Tag im Minijob selbstverständlich aber keine Rede sein kann).
Vielen Dank
Wenn mann Deine Punkte getrennt betrachtet:
Wie Du zu Deinem Arbeitsplatz gelangst ist Dein Problem - ergo muss der AG keine Lohnfortzahlung leist.
Punkt 2 - unternehmerisches Risiko des AG - denn Du würdest ja Deine Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Ergo muss er bezahlen.
rechtsgrundlagen liefert dir ein anwalt.
Hallo, vielen Dank für eure Meinung! Ich habe es im Eingangsposting schon ergänzt: durch meine Vollzeitbeschäftigung müsste ich an anderen Tagen extra Urlaub nehmen, um die Stunden nachzuarbeiten.
Vielen Dank auch für die Nennung des entsprechenden Paragraphen.
Netten Gruß