Müller Drogerie/Aushilfe als Einräumer/Feiertage
Ich bin als Aushilfe/Einräumer bei der Drogerie Müller beschäftigt. Ich muss also immer an den Tagen arbeiten wo die neue Ware kommt. Bei uns GEWÖHNLICH Dienstag und Freitag. Jetzt war es aber schon desöfteren so, das, wenn ein Feiertag war, sich die Tage der Anlieferung verschoben haben und wir dann an einem anderen Tag arbeiten mussten. Ich habe mich jetzt schon desöfteren geärgert weil wir Minijobbler nie etwas von den Feiertagen haben (weil immer 2 Arbeitstage pro Woche, egal wieviele Feiertage in dieser Woche sind/Weihnachtenz. B. 2 Feiertage in einer Woche). Im Arbeitsvertrag steht:
"Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage sind flexibel und ricten sich unter Beachtung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen nach den betrieblichen Bedürfnissen und den jew. betrieblichen Regelungen....)"
Wenn ich aber bei den Gesetzen der Minijobbler nachsehe steht dort (nicht wörtlich aber in diesem Sinn). " Wenn ein Feiertag an den GEWÖHNLICHEN Arbeitstag eines Minijobblers fällt, so muss dieser als gezahlter Arbeitstag gelten ohne das der Arbeitnehmer diese Zeit vor- oder nacharbeiten muss".
Was geht hier vor: Der Arbeitsvertrag oder das Gesetz?
Mit dem Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld dieselbe Frage. Laut Gesetz würden auch die Minijobbler anteilsmässig dieses Geld bekommen (sobald die Vollzeitarbeiter dies bekommen), aber wie durchsetzen?
Vielen herzlichen Dank für eure Antworten.
1 Antwort
Ich befürchte da kannst du leider nichts machen, auch wenns vielleicht auf den ersten Blick unfair ist.
Für Mini-Jobber gelten die gleichen Regeln, wie für Festangestellte, was den Urlaub oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall betrifft.
Aber wie du bereits am Anfang erwähnt hast, du bist als Aushilfe/ Einräumer beschäftigt.
Also gibt es für dich nur Arbeit, wenns auch was zum Einräumen gibt. Und das ist logischer Weise an Sonn- und Feiertagen nicht der Fall.
Anders wäre es wenn du z.B. jeden Dienstag und Donnerstag in einer Bäckerei arbeiten würdest, dann hättest du auch frei und der Tag würde bezahlt werden müssen.
Du hast aber leider keine festen Arbeitszeiten, sondern als Aushilfe bestimmt der Chef, wann er Hilfe braucht und das ist eben leider nur, wenn die Ware kommt.
Sorry, dass ich dir keine andere Nachricht geben kann
Hallo Tophead,
erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Ich wollte halt nur wissen, ob der Arbeitsvertrag vor dem Gesetz steht, oder andersrum. Weil, wie beschrieben, haben die Aushilfen dann ja nie etwas von den Feiertagen.
lg