Müller Drogerie/Aushilfe als Einräumer/Feiertage

1 Antwort

Ich befürchte da kannst du leider nichts machen, auch wenns vielleicht auf den ersten Blick unfair ist.

Für Mini-Jobber gelten die gleichen Regeln, wie für Festangestellte, was den Urlaub oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall betrifft.

Aber wie du bereits am Anfang erwähnt hast, du bist als Aushilfe/ Einräumer beschäftigt.

Also gibt es für dich nur Arbeit, wenns auch was zum Einräumen gibt. Und das ist logischer Weise an Sonn- und Feiertagen nicht der Fall.

Anders wäre es wenn du z.B. jeden Dienstag und Donnerstag in einer Bäckerei arbeiten würdest, dann hättest du auch frei und der Tag würde bezahlt werden müssen.

Du hast aber leider keine festen Arbeitszeiten, sondern als Aushilfe bestimmt der Chef, wann er Hilfe braucht und das ist eben leider nur, wenn die Ware kommt.

Sorry, dass ich dir keine andere Nachricht geben kann

Mauspopo 
Beitragsersteller
 29.07.2013, 22:35

Hallo Tophead,

erstmal vielen Dank für deine Antwort.

Ich wollte halt nur wissen, ob der Arbeitsvertrag vor dem Gesetz steht, oder andersrum. Weil, wie beschrieben, haben die Aushilfen dann ja nie etwas von den Feiertagen.

lg