Bei Arbeitslosigkeit: Welches Gehalt dient als Grundlage?
Angenommen ich kündige meinen besser bezahlten Job und nehme danach für 2 Monate einen schlechter bezahlten Job an. Dann läuft der Vertrag aus und ich bin arbeitslos. Welches Gehalt dient als Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes?
4 Antworten
Als Berechnungsgrundlage dient das durchschnittliche monatliche Bruttoarbeitsentgelt der versicherungspflichtigen Beschäftigungen der letzten 12 Monate!
Welches Gehalt dient als Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes?
Die Höhe des Arbeitslosengeldes bestimmt sich in den Regelfällen nach dem vorher durchschnittlich erzielten Arbeitsentgelt. Als Grundlage dient das Bruttoarbeitsentgelt des letzten Jahres. Aus dem gesamten Bruttoentgelt aus dem vollen Jahr unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit wird ein durchschnittliches tägliches Brutto ermittelt. Dazu wird einfach das Gesamtbruttoentgelt durch die Anzahl der Tage (365) geteilt. Das durchschnittliche tägliche Bruttoentgelt wird in den Bewilligungsbescheides als Bemessungsentgelt ausgewiesen.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/158.htm#ixzz29CIRHDdR
da würdest du schwirigkeiten bekommen, denn du musst dem arbeitsamt erklären, warum du deinenjob gekündigt hast und einen anderen job angenommen hast, obwohl du wusstest, dass der vertrag nur 2 monate geht - das heisst, du würdest die arbeitslosigkeit indirekt selbst verschuldet haben und bekämst 12 wochen sperre!
Es gilt der Durchschnitt der letzten 12 Monate. Dafür hast du ja auch Beitrag gezahlt.