Wieviel Std müssen pro Urlaubstag vom Arbeitgeber bezahlt werden?
Meine Lebensgefährtin arbeitet in einem Pflegeheim für Leute mit Demenz. Sie ist auf monatlich 108,5 Std eingestellt,was einer wöchentlichen Arbeitszeit von etwa 25 Std entspricht,Sie arbeitet aber regelmäßig mehr und hat nun schon ca 80 Std gut,die aber nicht auf die Abrechnung mit kommen.Sie arbeitet täglich 6 bzw 6,5 Stunden,das hängt von der Schicht ab. Für Tage an denen sie krank ist,bekommt sie vom Arbeitgeber 6,5 Std bezahlt. Aber jetzt kommts!! Für einen Urlaubstag bekommt sie nur 4,5 Std bezahlt! Wahrscheinlich teilt der Arbeitgeber die vertragliche Wochenarbeitszeit durch die durchschnittlichen Arbeitstage und kommt deshalb auf die Stundenzahl. Das kann doch aber nicht richtig sein!Wenn sie durchschnittlich 6,25 Std pro Arbeitstag arbeitet,muss sie doch zumindestens auch diesen Durchschnitt pro Urlaubstag berechnet bekommen,oder? Wenn ich das mal auf 50 Angestellte mit jeweils 30 Urlaubstagen pro Jahr hochrechne,bei sagen wir mal 10,-€ Stundenlohn,dann komme ich da auf 22500,-€ die der Arbeitgeber pro Jahr unrechtmäßig nicht auszahlt!Vielleicht gibt es ja jemanden,der mir darauf eine rechtliche Antwort geben kann. Im Arbeitsvertrag steht übrigens nichts davon drin,das es nur 4,5 Std pro Urlaubstag gibt,da steht nur die Anzahl der Urlaubstage drin. Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Die gesetzliche Berechnung des Urlaubsentgelts steht im § 11 Bundesurlaubsgesetz.
Danach errechnet sich die Bezahlung nach dem durchschnittlichen Verdienst, den man in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn seines Urlaubs hatte.
Es ist für das Entgelt unerheblich, wie lange man an dem Urlaubstag gearbeitet hätte.
Der Arbeitgeber muss bei der Berechnung des durchschnittlichen Verdienstes auch Vergütungen für Bereitschaftszeiten, leistungsabhängige Provisionen, Akkordlöhne und Prämien berücksichtigen. Nicht dazu gehören allerdings Überstunden- und Mehrarbeitsvergütungen, Weihnachtsgeld, zusätzliches Urlaubsgeld, Gratifikationen und Zuschläge für Überstunden und Mehrarbeit.
Es ist auf die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten 13 Wochen abzustellen und zwar nicht wöchentlich, sondern genau auf den betreffenden Urlaubstag. Hat der AN in der Vergangenheit Mittwochs grds. 10 Stunden gearbeitet, stehen ihm an einem Urlaubstag, der auf einen Mittwoch fällt auch 10 bezahlte Stunden zu!
Das gleiche gilt für Krankheit und Feiertage.
EuGH-Urteil v. 16.03.06, 131/04 u. a.: das Urlaubsentgelt muss mit den Zeiten geleisteter Arbeit vergleichbar sein!
Hallo!!! Ich hab da ein Problem!! Bin bei einer Leihfirma!!! Bin auf 120std im Monat eingestellt worden!! Jetzt hab ich die Kündigung bekommen!! Das Problem,mein ex Chef möchte,so steht's in der lohnabrechnung,pro Urlaubstag 4,6 Std bezahlen bzw 3,45std pro krankheitstag!! Ist das Rechtens??? Hoffe mir kann hier jemand helfen! Oder mir sagen wo ich mich sonst noch schlau machen kann!! Danke!!!
Wahrscheinlich teilt der Arbeitgeber die vertragliche Wochenarbeitszeit durch die durchschnittlichen Arbeitstage und kommt deshalb auf die Stundenzahl.
Genau so! Und das ist auch rechtens. Wenn sie während ihrer Arbeitszeit mehr arbeitet, dann sind das Überstunden, die entweder finanziell oder aber durch Freizeit ausgeglichen werden sollten. Als Urlaubsstunden werden aber nur die im Arbeitsvertrag festgelegten Stunden zugrunde gelegt. Was mir allerdings auch komisch vorkommt, ist die Tatsache, dass sie an Krankheitstagen 6,5 Std. bezahlt bekommt. Das passt nicht so recht ins Bild.
Genau so! Und das ist auch rechtens.
Und GENAU SO ist es NICHT rechtens. Es ist auf die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten 13 Wochen abzustellen und zwar nicht wöchentlich, sondern genau auf den betreffenden Urlaubstag. Hat der AN in der Vergangenheit Mittwochs grds. 10 Stunden gearbeitet, stehen ihm an einem Urlaubstag, der auf einen Mittwoch fällt auch 10 bezahlte Stunden zu!
Das gleiche gilt für Krankheit und Feiertage.
EuGH-Urteil v. 16.03.06, 131/04 u. a.: das Urlaubsentgelt muss mit den Zeiten geleisteter Arbeit vergleichbar sein!
Dann wird mein Frauchen also regelrecht bestraft,wenn sie Urlaub nimmt! Klasse Gesetz!!Einfach lächerlich!!
Aber die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage steht nicht im Arbeitsvertrag! Wenn der Arbeitgeber nun einfach die 25 Std. durch 7 Tage teilen würde,dann würde sie ja sogar nur etwas über 3,5 Std. bezahlt bekommen. Nach der jetzigen Berechnung arbeitet sie dann also 5,56 Tage die Woche,wie auch immer das gehen soll!