Wieviele Überstunden als Teilzeitkraft?
Hallo,
ich bin seit einem Jahr als Teilzeitkraft mit 4 Std pro Tag / 20 Std pro Woche (Mo-Fr bzw verteilt auf 5 Arbeitstage) beschäftigt. In meinem Vertrag steht: Überstunden hat der Arbeitnehmer im Falle besonderer Anweisung, die sich der Arbeitgeber ausdrücklich vorbehält, zu leisten. Diese werden in Freizeit ausgeglichen. Erstmal vorweg: Ich bin Mutter von zwei Grundschulkindern. Meine Arbeitszeit ist von 14 bis 18 Uhr. Seit Januar ist es aber so das ich regelmäßig Überstunden habe. Im Juni hatte ich die Pfingstferien über frei, zwei Wochen. Den rest des Monats hatte ich alleine schon wieder 30 Überstunden. Im Juli waren es 40, im August 60. Jetzt im Oktober zeichnet es sich auch schon wieder ab, das ich Überstunden (und das nicht zu knapp, alleine in der kommenden Woche fast 20, Arbeitstage von Mon. bis Samstag) machen "darf". Wieviele Überstunden muss ich leisten? Gibt es auch eine Grenze? Ich meine ich bin ja nicht um sonst auf Teilzeit! Oft werden die Überstunden mit Betrieblicher Notwendigkeit begründet und das ja auch mein Arbeitsplatz da dran hängen würde etc. Ich weiß das bei Vollzeit max. 2 Stunden am Tag verlangt werden dürfen. Ist das bei Teilzeit ebenso? Das andere: In meinem Vertrag steht ja das die wöchentliche Arbeitszeit sich auf 5 Arbeitstage verteilt. Oft ist es aber so das ich von Mon. bis Sam. arbeite. Wenn ich Jetzt von Mo. bis Fr. arbeite, dadurch aber nicht komplett auf die 20 Std. komme, muss ich dann Samstag arbeiten wenn der Chef es verlangt? Wobei das nicht wirklich vorkommt. Wenn ich aber jetzt von Mon. bis Fr. arbeite und 20 und mehr habe, kann ich dann Samstagsarbeit ohne Angabe von Gründen verweigern?
Vielen Dank!
Knusper
6 Antworten
"Ich meine ich bin ja nicht umsonst auf Teilzeit! "
Das ist genau der Knackpunkt. Überstunden widersprechen dem Wesen der Teilzeitarbeit, denn mit einer Teilzeitarbeit wählt man ja bewusst eine Beschäftigung, die einem Freiraum für andere Dinge wie zum Beispiel Kinder lässt. Es gibt auch ein Gerichtsurteul, nach dem ein Betrieb verprflichtet wurde, einem Teilzeitbeschäftigten eine Vollzeitstelle zu geben, wenn regelmäßig erhebliche Überstunden angeordnet wurden.
Das ist aber bei dir ja nicht das Ziel. Hintergrund ist, dass dein Chef dich wohl als bequemes Arbeitstier betrachtet, denn während die Vollzeitbeschäftigten täglich nur 2 Überstunden machen dürfen, denkt er dich mal locker volle 10 statt 4 Stunden arbeiten lassen zu dürfen. Wenn zudem in deinem Arbeitsvertrag keine Regelung enthalten ist, wie viele Überstunden du zu leisten hast, dürfte er dies alles also keinesfalls verlangen. Was er macht, ist quasi eine "Arbeit auf Abruf" nach §11 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Diese müsste aber im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Außerdem heißt es "Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt."
Ebenso ist es mit der Anordnung von Arbeit am Samstag, obwohl der gar nicht als Arbeitstag vorgesehen ist. Wenn der Betrieb an einem Werktag nicht genug Arbeit für dich hat, dann ist es sein Problem. Er erfüllt den Arbeitsvertrag dann halt nicht, in dem er sich ja verpflichtet hat, dir 20 Stunden Arbeit an 5 Tagen zu geben. Dann müsste er dir entweder den Lohn für 20 Stunden zahlen, auch wenn er dich früher nach Hause geschickt hat, oder er müsste die Zeit mit deinem Einverständnis mit Überstunden verechnen.
Hier mehr zur Frage der Überstunden:
http://www.business-wissen.de/artikel/teilzeit-vorsicht-bei-ueberstunden-und-mehrarbeit/
Du siehst, es gibt einige Dinge, die du durchaus ablehnen könntest. Man muss natürlich befürchten, dass dein Chef dich dann gern loswerden möchte. Wie weit du das alles durchsetzen kannst oder eventuell die Chance auf einen anderen Job hast, musst du selbst beurteilen.
@ Knusperwaffel :
Dein Problem wurde von PeterSchu umfassend dargestellt und Deine Frage kompetent beantwortet!
@Knusperwaffel, dein Arbeitsverhältnis scheint recht undurchsichtig zu sein. Wie kann es denn sein, dass es eine "Grundarbeit" und "andere Arbeit" gibt, die nicht als deine Arbeitsleistung gezählt wird? Auf welcher Grundlage (Arbeitsvertrag) läuft denn diese "andere Arbeit"? Es härt sich ja fast an, als wollte der Betrieb damit irgendwas verschleiern.
Urlaub dient der Erholung und darf nicht einfach so auf Grund von Minusstunden abgezogen werden. Denn du hattest ja keinen Urlaub in dieser Zeit, also kann er auch nicht plötzlich weg sein.
Das musst du natürlich nicht so hinnehmen, aber da es bei dir im Betrieb derart wirr zugeht ist es nicht einfach, aus der Ferne einen konkreten Angriffspinkt zu benennen. Geht es denn anderen Kollegen ähnlich wie dir ? Möglicherweise sollte man mal gemeinsam auf die Barrikaden gehen.
Grundstunden nenne ich es deswegen weil ich normalerweise halt diese 20 Std mit einem Arbeitgehalt von 8,50 ableiste.
Es gibt aber zusatzleistungen die körperlich anstrengender und langwieriger sind, und deshalb mit mehr stundenlohn, in diesem Fall 10,50 vergütet werden.
Diese werden auch seperat auf dem Lohnzettel aufgeführt, es wird also nichts verschleiert.
Diese Arbeit steht natürlich frei. Aber wenn dann schon so gekommen wird mit: Es ist eh Urlaubssperre und sonst kann ich dazu keinen herran ziehen, es ist aber Betriebsschädigend wenn diese Arbeit nicht erledigt wird etc. dann geht man halt hin. Es war mir auch bewußt das ich damit meine 9,50 Stunden nicht ganz ableisten kann, da es von der Einteilung nicht möglich gewesen wäre. Ich kann ja nicht an zwei Orten gleich zeitig sein. Allerdings bin ich davon ausgegangen das dies dann mit den 10,50 Std irgendwie ausgeglichen wird, nicht aber mit meinen Überstunden und Urlaub. Darauf wurde ich nicht hingewiesen das das dann so gehandhabt wird. Ich bin bis jetzt der Meinung gewesen das die ausbezahlten 10,50 Std. der rest nach dem ausgleich mit dem Grundstunden war.
Die "Zusatzstunden" werden auf dem Lohnzettel angeführt, aber nicht als Arbeitsstunden berechnet? Das ist ja nun absolut seltsam. Du hast doch wohl nur einen Arbeitsvertrag, wieso sollen da zwei verschiedene Tätigkeiten ausgeübt werden ? Dass die Bezahlung unterschiedlich ist, mag ja sein. Aber es kann ja nicht sein, dass man diese Zusatzarbeit als deine Freizeitbeschäftigung sieht.
Sie wurden auch bezahlt. Aber halt nicht als Arbeitsstunden als solche. Also ich habe mein normales Gehalt bekommen und dazu diese Stunden separat mit anderem wert. Da mir aber dann ja 47 Stunden zuviel gezahlt worden sind wurden diese Stunden mit den überstunden und dem Urlaub ausgeglichen. Hätte ich das vorher gewußt; hätte ich das zumindest vorher geklärt. Dann hätte ich darauf bestanden erst meine Grundstunden voll zu machen und dann halt die anderen nach Möglichkeit dazu.
Sie wurden auch bezahlt. Aber halt nicht als Arbeitsstunden als solche. Also ich habe mein normales Gehalt bekommen und dazu diese Stunden separat mit anderem wert. Da mir aber dann ja 47 Stunden zuviel gezahlt worden sind wurden diese Stunden mit den überstunden und dem Urlaub ausgeglichen. Hätte ich das vorher gewußt; hätte ich das zumindest vorher geklärt. Dann hätte ich darauf bestanden erst meine Grundstunden voll zu machen und dann halt die anderen nach Möglichkeit dazu.
Ich weiß das bei Vollzeit max. 2 Stunden am Tag verlangt werden dürfen.
das ist so nicht richtig. Es steht im Arbeitszeitgesetz, dass pso Tag maximal 10 Stunden gearbeitet werden darf. Bei 8 Stunden normaler Arbeitszeit täglichmacht das zwar 2 Stunden aus, aber das ist bei 6 oder 7 Stunden ebenso: Das Maximum sind 10 Stunden.
6 Arbeitstage sind nicht ungesetzlich, aber wenn etwas anderes in deinem Vertrag steht musst du am Samstag nicht arbeiten, auch wenn du in der Woche nicht auf 20 Stunden gekommen bist. Du scheinst ja in anderen Wochen genügend Mehrarbeit zu leisten
Das heisst mein Chef kann mich ohne weiteres jeden Tag zu 6 Überstunden verdonnern?
Naja da kommt halt das es eine betriebliche Notsituation ist weil: nicht genügend Mitarbeiter, oder die die da sind können nicht da sie nicht mobil sind, dafür nicht in frage kommen, blablabla und das Chef dadurch mich dazu ran ziehen kann.
Aber wie gesagt, ich habe zwei Kinder und habe mir deswegen einen Teilzeitjob gesucht.
nein, nicht jeden Tag. Ich habe lediglich versucht, den Irrtum über die 2 Stunnden richtig zu stellen. Verpflichtet bist du zu 20 Stunden. Und zu 5 Tagen.
Das war kein Irrtum, Vollzeit ist ja 8 Std und bis 10 Stunden bleiben ja dann nur 2 :) Aber das diese 10 Stunden Grenze dann so auch für mich gilt, wußte ich nicht! Vielen Dank.
Hallo Knusperwaffel,
wenn in deinem Arbeitsvertrag keine weitere Einschränkung getroffen wurde, was die Lage der Arbeitstage und den Ausgleichszeitraum der Überstunden betrifft, hat der AG tatsächlich alle Möglichkeiten, die laut Vertrag zu erbringende Arbeitsleistung bis hin zu den Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes abzurufen.
Diese Grenzen sind dabei Folgende:
max. 8 Std. tägliche Arbeitszeit - im Durchschnitt; Diesekann bis zu 10 Std. ausgedehnt werden, wenn im Ausgleichszeitraum die 8 Std. erreicht werden.
Das ArbZG kenn auch nur sechs Werktage und einen Sonntag. Die Fünftagewoche ist nur eine arbeitsvertragliche bzw. tarifliche Regelung und auch nur "im Durchschnitt" zu erreichen. D.h. du musst für einen gearbeiteten Samstag in einer anderen Woche einen zusätzlichen freien Tag erhalten.
Samstagsarbeit ist also nicht "per se" unzulässig, wenn im Betrieb üblicherweise auch an Samstagen gearbeitet wird.
Dein Problem ist jedoch, dass du praktisch keine rechtliche Handhabe hast, dem relativ willkürlichen Gebaren des AG hinsichtlich der Einteilung deiner Arbeitszeit Einhalt zu gebieten. Vielleicht entschließt du dich ja auch, deinen Arbeitsvertrag von einem Fachmann (Anwalt für Arbeitsrecht) genauer durchleuchten zu lasen.
Alles Gute - und vielleicht gibt's in deiner Nähe ja auch redlichere Arbeitgeber ...
Ich habe bis jetzt immer meine Stunden von Montag bis Freitag gehabt. Allerdings kam/kommt es vor das es, aus welchen Gründen auch immer, aber nicht durch mich, dazu kam das ich jetzt Donnerstag z.b. nur für 2 Std eingeteilt war. Dann hab ich oft kurzfristig die Info bekommen: Ach mach du doch bitte morgen (Samstag) die zwei Std. weil am Donnerstag hast ja 2 Minusstunden. Ich hätte von mir aus Donnerstag ja keine Minusstunden gehabt....da heisst es aber: Ach komm es ist doch jeder Froh wenn er mal 2 Stunden früher abhauen kann. Ja aber wenn ich das dann nicht Samstag oder an einem anderen Wochentag wieder reinarbeite gilt es als Minus. Einen anderen Tag bekomm ich dafür nicht frei, auch wenn ich meine Arbeitszeit unter der Woche abgedeckt habe.
Im großen und ganzen ist es aber wichtig für mich zu wissen ob ich, wenn ich von Montag bis Freitag gearbeitet habe am Samstag arbeiten muss. Oder ob ich dann sagen kann: Ich habe meine 5 Arbeitstage geleistet.
Und: Wenn nachweislich keine Notsituation im Betrieb vorliegt, kann ich Überstunden verweigern?
Steht in Deinem Arbeitsvertrag, dass Du von Montag bis Freitag arbeitest oder ist da auch von Samstag die Rede?
Du kannst Überstunden machen, soviel Du willst. Die Höchstarbeitszeit beträgt auch bei Dir 10 Stunden am Tag plus Pause von mind. 45 Minuten.
Nein, da steht Wortwörtlich: Die wöchentliche Arbeitszeit verteilt sich auf 5 Arbeitstage. Also wenn ich von Mo-Fr meine Stunden geleistet habe, kann ich dann zu überstunden am Samstag herangezogen werden?
Ich will eigentlich so wenig Überstunden machen wie möglich, bekomme aber ständig welche zugeteilt. Nach oben hin offen. Und ich will wissen ob ich nach einer bestimmten anzahl sagen kann: Jetzt reichts! Weil wenn ich Vollzeit arbeiten wollen oder können würde, hätte ich mir ja eine Vollzeitstelle gesucht.
Red doch mal mit Deinem Chef und sag ihm, dass Du schon Überstunden machen wirst, aber nicht in iesem Ausmaß. Erklär ihm, dass Du bereit bist, hin und wieder mal eine Stunde länger zu arbeiten, aber nicht täglich. Wenn zu wenig Mitarbeiter da sind, die diesen Job machen können, dann ist das keine Notsituation mehr, denn das ist ja dann Alltag.
Eine Notsituation ist, wenn beispielsweise pllötzlich ein großer Auftrag reinkommt, der aber nur durch Überstunden fertiggestellt werden kann. Das ist dann aber nicht täglich, sondern einmal.
Es ist oft ein kommen und gehen... Ich habe des öfteren deswegen ein Gespräch gesucht. Entweder werden die Überstunden dann mit oben genannten begründet, oder es kommt zu schwammigen Aussagen, bzw. ausweichen oder auch schon der Fall: wenn es dir nicht passt geh halt.
Das würde ich dann auch machen. Such Dir einen anderen Job, denn dort, wo Du jetzt bist, wirst Du mit Sicherheit nicht glücklich werden. Wenn ein Chef nicht mit sich reden lässt und Überstunden ohne Ende verlangt, so geht er in keiner Weise auf seine Arbeitnehmer ein.
Du musst ja nicht von heut auf morgen den nächstbesten job annehmen, aber ich würd mich auf die Suche machen.
Ich fürchte dein Arbeitgeber bescheisst dich. Bei einem korrektem Arbeitgeber läuft das anders.
Ja, die Befürchtung habe ich auch. Oder zumindest nutzt er mich aus. Die Frage ist halt für mich, wie ich dem endgegen Steuern kann ohne das er mich mit Gründen wie: Arbeitsverweigerung, oder passt nicht mehr in unseren Betrieb da nicht zu diesem und jenem im erforderlichen maße Bereit.
Vielen dank für deine Antwort.
" Dann müsste er dir entweder den Lohn für 20 Stunden zahlen, auch wenn er dich früher nach Hause geschickt hat, oder er müsste die Zeit mit deinem Einverständnis mit Überstunden verechnen."
Folgends Problem, habe ich heute erst bemerkt, da ich heute den Urlaubsantrag zurück bekommen habe.
Im August konnte ich meine 100 Grundstd. für den Monat nicht ableisten. 1. sind dafür nicht genügend Objekte in dieser Zeit vorhanden gewesen, 2. wurde ich wochen weise ganztags für andere Arbeit eingeteilt, die aber nicht zu meiner Grundarbeit gehört und auch anders vergütet wird.
Geleistete Grundstd. hatte ich 53. Also -47 Mit dem anderen Std. Lohn habe ich 53,5 std. Die wurden mir auch so ausbezahlt.
Die 47 Minus Std von meiner Grundarbeitszeit wurden mir ohne Rücksprache oder Information davor oder auch danach, von meinen bis dato angesammelten Überstunden sowie von meinem Urlaub abgezogen. Dies habe ich erst jetzt bemerkt, an hand des Urlaubantrages.
Hätte man mich vorher darauf hingewiesen hätte ich dem so nicht zugestimmt. Alleine schon weil das bei meiner Lohnsteuerklasse (5) ein schlechter Tausch gewesen ist. Als ich im Juli darauf hin gewiesen habe, das ich meine Grundstunden in der Ferienzeit nicht komplett abdecken kann, wurde mir gesagt das genug Arbeit vorhanden wäre, und das Teilzeit vor den Aushilfen mit stunden eingedeckt werden.
Nunja. Muss ich das jetzt so hin nehmen?