ALG 1 als für ein Monat und Minijob?
Moin!
ich wollte euch mal fragen was ich bei der folgenden Situation machen sollte:
Meine Ausbildung endet am 30. Juni in meinem Bundesland für alle Azubis von diesem Beruf. Dieses einheitliche Ausbildungsende wurde jedoch zu spät mitgeteilt, (erst hieß die Ausbildung endet am 31. Juli) Nun ist es so, dass ich einen Arbeitsvertrag für eine Beschäftigung ab 1. August schon unterschrieben habe.
Im kürzen: Ich muß mich für den ganzen Juli arbeitslos melden und da meine Ausbildung dual war, habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
Die Sache ist, dass ich neben der Ausbildung auch einen Minijob habe.
Kann ich diesen Minijob fortführen und gleichzeitig ALG1 für einen Monat beziehen?
Gibt es irgendwas was ich beachten sollte?
Falls wichtig: der Minijob ist bei Liferando.
Wieso willst du nicht mal fragen, ob du evtl. schon zum 1. Juli starten kannst bei deinem neuen Job!?
Geht nicht, hab ich schon gefragt. Ich übernehme quasi die Stelle von einem, der kündigt.
2 Antworten
Das geht - aber es sind nur 165 € im Monat frei (der Rest wird auf das ALG-I angerechnet) und man muß weniger als 15 Std. in der Woche arbeiten; ansonsten gilt man nicht mehr als arbeitslos und die Leistung wird eingestellt.
Der Freibetrag kann sich gemäß § 155 Abs. 2 SGB III erhöhen, wenn der Leistungsempfänger:
- in den letzten 18 Monaten, bevor der Anspruch auf Arbeitslosengeld entstanden ist
- neben dem Bestehen eines Versicherungspflichtverhältnisses (das heisst neben dem nun weggefallenen Hauptjob)
- für mindestens 12 Monate eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat.
In diesem Fall ist das Einkommen, das im Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Entstehen des Arbeitslosengeldanspruchs erzielt wurde, anrechnungsfrei.
Die Arbeitsagentur ist bei der Arbeitslosmeldung auf den bestehenden Job hinzuweisen.
erst hieß
Wird so etwas nicht schriftlich festgehalten?
Der Bezug von Arbeitslosengeld und das zeitgleiche Ausüben eines Minijobs ist problemlos möglich.
Allerdings wird der Minjobverdienst auf das Arbeitslosengeld angerechnet, wobei ein Freibetrag von 165 € mtl. verbleibt.
Wer der Arbeitgeber des Minijobs ist, spielt keine Rolle.
Meine Ausbildung endet am 30. Juni
Dann melde Dich schnellstmöglich pro forma arbeitssuchend. Sonst riskierst Du beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit von bis zu 1 Woche.
1) ja, grundsätzlich schon. Aber Bremen mach's eben anders. Da wusste ich auch nicht bescheid als ich mich für diesen Beruf in diesem Bundesland entschieden hab. (Nicht falsch verstehen, ich liebe Bremen. Es ist nur das die Bildungspolitik hier echt kacke ist)
2) Dankeschön :)