ALG 1 als für ein Monat und Minijob?

siola55  03.05.2022, 06:32

Wieso willst du nicht mal fragen, ob du evtl. schon zum 1. Juli starten kannst bei deinem neuen Job!?

RoggerL24271 
Beitragsersteller
 03.05.2022, 10:21

Geht nicht, hab ich schon gefragt. Ich übernehme quasi die Stelle von einem, der kündigt.

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das geht - aber es sind nur 165 € im Monat frei (der Rest wird auf das ALG-I angerechnet) und man muß weniger als 15 Std. in der Woche arbeiten; ansonsten gilt man nicht mehr als arbeitslos und die Leistung wird eingestellt.

Der Freibetrag kann sich gemäß § 155 Abs. 2 SGB III erhöhen, wenn der Leistungsempfänger:

  • in den letzten 18 Monaten, bevor der Anspruch auf Arbeitslosengeld entstanden ist
  • neben dem Bestehen eines Versicherungspflichtverhältnisses (das heisst neben dem nun weggefallenen Hauptjob)
  • für mindestens 12 Monate eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat.

In diesem Fall ist das Einkommen, das im Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Entstehen des Arbeitslosengeldanspruchs erzielt wurde, anrechnungsfrei.

Die Arbeitsagentur ist bei der Arbeitslosmeldung auf den bestehenden Job hinzuweisen.

erst hieß

Wird so etwas nicht schriftlich festgehalten?

Der Bezug von Arbeitslosengeld und das zeitgleiche Ausüben eines Minijobs ist problemlos möglich.

Allerdings wird der Minjobverdienst auf das Arbeitslosengeld angerechnet, wobei ein Freibetrag von 165 € mtl. verbleibt.

Wer der Arbeitgeber des Minijobs ist, spielt keine Rolle.

Meine Ausbildung endet am 30. Juni

Dann melde Dich schnellstmöglich pro forma arbeitssuchend. Sonst riskierst Du beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit von bis zu 1 Woche.

RoggerL24271 
Beitragsersteller
 03.05.2022, 10:24

1) ja, grundsätzlich schon. Aber Bremen mach's eben anders. Da wusste ich auch nicht bescheid als ich mich für diesen Beruf in diesem Bundesland entschieden hab. (Nicht falsch verstehen, ich liebe Bremen. Es ist nur das die Bildungspolitik hier echt kacke ist)

2) Dankeschön :)