wieviel Arbeitstage darf man hintereinander arbeiten?

3 Antworten

Bei 12 Arbeitstagen am Stück ist ja logischer Weise auch immer ein Sonntag dabei. Für Gebäudereiniger gibt es meines Wissens nach keine Ausnahmeregelung dafür im Arbeitszeitgesetz (Sonn- und Feiertagsruhe). Ich kann die Bedenken des Betriebsrates verstehen.

Schnucke0815 
Beitragsersteller
 24.01.2014, 19:19

Ausgleich

Ein Mitarbeiter muss mindestens 15 Sonntage im Jahr frei haben. Für die Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag muss er einen Ersatzruhetag bekommen. Für die Sonntagsarbeit müssen Sie ihm an einem Werktag innerhalb der nächsten 2 Wochen frei geben. Arbeitet ein Mitarbeiter an einem Feiertag unter der Woche, reicht es, wenn er innerhalb der nächsten 8 Wochen einen Ruhetag bekommt. Der Mitarbeiter muss für die Sonn- oder Feiertagsarbeit nur einen freien Tag bekommen. Bezahlt wird er an diesem freien Tag nicht. Tipp: Ersatzruhetag Sie können den Ersatzruhetag auf einen nach dem Dienstplan des Mitarbeiters sowieso freien Tag legen. Arbeitet Ihr Mitarbeiter normalerweise von Montag bis Freitag, kann z. B. der Samstag Ersatzruhetag für die Sonn- oder Feiertagsarbeit sein. ** und das habe ich auch gerade noch gefunden**

Wishmaster69  25.01.2014, 08:50
@Schnucke0815

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__9.html Hiernach darfst du an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden egal ob es den Ausgleich nach § 11 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gibt oder nicht. inwieweit § 10 ArbZG in deinem Fall die Sonntagsarbeit zulässt kann ich nicht beurteilen. Deswegen kann ich unter dem Gesichtspunkt des Beschäftigungsverbotes an Sonn- und Feiertagen den Betriebsrat verstehen.

Schnucke0815 
Beitragsersteller
 24.01.2014, 19:03

Danke Wishmaster69 für Deine Antwort. Das mit den Sonntag ist richtig ,aber im Arbeitszeitgesetz steht: Wer an einem Sonntag arbeitet,muss an einem Werktag innerhalb von zwei Wochen frei haben. Wie verstehst Du diesen Satz?

Hallo Schnucke0815,

erlaubt sind bis zu 12 Tage am Stück zu arbeiten, jedoch nur ab 18 Jahren.

Liebe Grüße FDANIELF

Es gibt keine Ausnahmeregelungen im Arbeitszeitschutzgesetz für Gebäudereiniger.

Was das Arbeitszeitschutzgesetz vorschreibt, kannst du googeln.

Problem für den Betriebsrat ist eben, so unzulässige Arbeitszeiten überschritten werden und es passiert ein Unfall, dann gibt es Probleme mit der BG..