Zeitarbeitsfirma Probearbeit ablehnen?
Hallo an alle,
ich habe folgende Situation:
Ich bin seit 5.12.17 Arbeitssuchend und beziehe auch ALG 1.
Das Arbeitsamt hat meine Daten an eine Zeitarbeitsagentur gesendet welche mich daraufhin Telefonisch Kontaktiert hat. Es hieß ich würde in Entgeltstufe 3 Ost Gruppiert (wohne Thüringen, Kundenbetrieb und Zeitarbeitsfirma auch in Thüringen), was 10,52€ bei 151 Stunden im Monat, damit würde ich ca. auf 1588 Brutto bekommen...Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich wenig, mein Letztes Gehalt betrug 2100€ Brutto. Ich habe gelesen das ich alles was Unter 80% meines letzten Gehaltes in den ersten 3 Monaten ablehnen darf. Der Kundenbetrieb wäre zwar nur 10 min Autofahrt entfernt, Trotzdem komme ich mir mit dem Geld abgespeist vor. Außerdem habe ich schon in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen Mit Zeitarbeitsfirmen gemacht.
Der Kundenbetrieb möchte das ich nächste Woche 2 tage zur Probe Arbeite.
Meine Frage ist nun:
Kann ich die Stelle Ablehnen ohne mit einer Sperre o.ä. zu rechnen? Soll ich der ZAf einfach wegen zu wenig Geld absagen oder sollte ich erst bei Arge um ein Gespräch deswegen bitten? Eine Idee wie ich am besten vorgehen sollte?
Danke
3 Antworten
allein aus arbeitsschutzgründen würde ich nur mit vertrag arbeiten und vom dienstleister die 2 tage probe zahlen lassen.
und niemand sagt, dass du keine zulage auf das grundentgelt bekommen kannst. hier in nrw haben die meisten übertarifliche stundensätze, weil einfach keiner mit abschluss unter 12€ die stunde einen finger krumm macht.
sag, du möchtest den vertrag bereits haben, wenn der kundenbetrieb nichts ist, können sie dich ja anderweitig vermitteln und verlange eine zulage - und zwar schriftlich und nicht auf den einsatz bezogen, sondern im arbeitsvertrag verankert.
12€ die stunde und jeden monat 20 ausgezahlte überstunden. dann bist du bei knapp 2100€ ohne zuschläge durch schicht oder mehrarbeit.
Probearbeit auch nur nach Rücksprache mit der Arbeitsagentur. Das machen die gern, kostenlose Probearbeiter nehmen ohne Bezahlung.
Das läuft über den Entleihbetrieb ?
Nur bei ALG II müßte man jede Arbeit annehmen. Die Arbeitsagentur macht es sich sehr einfach, Jemanden in eine Leihbude zu schicken, dann kann man wieder prahlen, einen Arbeitslosen wieder schnell vermittelt zu haben.
Hilfsarbeiter nach E 1 Entgeltgruppe muß man nicht unbedingt annehmen, wenn man eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen kann.
Probearbeit über Zeitarbeit bei einem zukünftigen Entleihbetrieb sehe ich mehr als kritisch oder direkt bei einem zukünftigen Entleihbetrieb.
Geht das über 8 Wochen hinaus mit wie auch immer benannten Vokabeln wie Probearbeit, Eignungsfeststellung, ist man nicht mehr arbeitslos !
So ohne weiteres kannst Du nicht ablehnen. Du kannst Dich bei der Firma aber uninteressant machen.
Dein alter Lohn, den Du mal hattest, ist zweitrangig. Das Arbeitsamt argumentiert ja anders. Der Lohn ist zumutbar und Du kannst - auch wenn Du arbeitest - ja weitersuchen. Verhandle entsprechend neu mit der Zeitarbeitsfirma. Sie kann Dir auch noch Zuschläge zahlen (tägliche Auslöse, km-Geld ect.). Du fängst nunmal wieder bei null neu an. Wenn Du Dich beweist, kannst Du das Geld nach gewisser Zeit auch bei der ZA- Firma verdienen. Vielleicht ist der Arbeitsplatz auch toll. Vielleicht kannst Du dort auch fest anfangen. Wenn Du bis dahin selbst keine Stelle findest, ist es auf jeden Fall erst einmal mehr, als Dein Arbeitslosengeld.