Durchlauferhitzer kaputt im Winter, Mietminderung?
Hallo, da ich bei Google nicht fündig geworden bin, stelle ich meine Frage nun hier.
Ich habe seit Ende Oktober Probleme mit dem Durchlauferhitzer in meinem Bad. Das Wasser ist Anfangs kurz extrem heiß für ein paar Sekunden und danach wird es sofort kalt. Ich kann also nunmehr seit fast 5 Wochen nicht mehr duschen usw., und ich finde es zu kalt draußen um komplett kalt Körperpflege zu betreiben.
Habe meinem Vermieter vor über 4 Wochen bescheid gesagt, aber er hatte es vergessen. Letzte Woche war kurz jemand da um nach zu schauen und meinte der Durchlauferhitzer wäre kaputt, Ersatz würde dauern.
Nun passiert wieder nix und ich frage mich, kann ich die Miete nicht kürzen?
Gerade im Winter finde ich es unzumutbar wochenlang kein warmes Wasser zu haben.....
Ich wäre für Tipps dankbar!
5 Antworten
Setze dem Vermieter eine Frist, bis wann das Problem erledigt sein muss.
"Das kann dauern..." ist keine gültige Aussage. Die Frist sollte max. 1 Woche betragen. Kündige Ersatzvornahme an, falls vermieterseits nichts passiert.
Selbstverständlich kannst Du parallel dazu die Miete mindern, aber davon allein wird Wasser auch nicht warm.
Sobald der Brief mit der Fristsetzung raus ist, kümmerst Du Dich selber um einen neuen Durchlauferhitzer (Quelle, Angebot, wann könnte montiert werden). Wenn dann der Vermieter nichts macht oder seinerseits Dich bittet, selbst aktiv zu werden. Kannst Du sofort ein neues Gerät beschaffen.
Danke auch für deine Antwort!! Werde mich gleich an den Brief setzen!!
Setzt dem Vermieter eine Frist von einer Woche unter Ankündigug, das wen bis dahin der neue Durchlauferhitzer nicht da ist, das du die Miete kündigst.
Einen Durchlauferhitzer wechseln dauert keine 2 Stunden und einen neuen Durchlauferhitzer bekommt man in jeder Gut geführte Sanitärabteilung im Elektronikmarkt.
Wenn du mitbestimmen kannst und du derzeit noch einen einfachen hast, versuch, das dein Vermieter einen Elektronischen Durchlauferhitzer einbaut, und wenn du dich mit 100 € Selbst beteiligen Sollst. Das Geld hast du innerhalb von 1-2 jahren an Stromersparnis wieder drinn.
Da war ich wohl mit den Gedanken woanders. Ich mein natürlich minderst.
Danke für die Antwort!!!
Du hast den Vermieter informiert, er kennt also den Mangel. Ab diesem Stichtag darfst du die Miete wegen dieses erheblichen Mangels angemessen mindern. Das wäre aus meiner Sicht eine Quote von 10% der Bruttomiete. Setze dem Vermieter eine Frist (per Einwurfeinschreiben) bis zum 1. Dezember den Mangel zu beseitigen. Bei Verzug stelle Ersatzvornahme (Selbstbeauftragung) in Aussicht und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufzurechnen.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, bin leider immer zu freundlich was solche Sachen betrifft aber dann setze ich mich sofort an den Brief!!
Natürlich kannst Du die Miete kürzen. Du solltest eine Mietminderung ankündigen und dann kürzen. Wieviel und ab wann? Das sagt Dir der Mieterverein oder Mieterbund. Die haben Rechtsanwäte die Dich beraten können.
..."Du solltest eine Mietminderung ankündigen" Nein - Die Mietminderung muss einfach tagfertig seit Bekanntwerden beim Vermieter vorgenommen werden. Da ist nichts mit ANKÜNDIGEN!!!
Die Ankündigung der Mietminderung ist notwendig, um dem Vermieter nochmal Zeit zu verschaffen den Mangel abzustellen.
Das ist schlicht falsch.
Gehört sich aber schon anstandshalber.
Der Vermieter müsste benachrichtigt werden, dass mit der nächsten Mietzahlung eine taggenaue Minderung der Miete des Vormonats aufgrund des gemeldeten Mangels vorgenommen wird. Das reicht anstandshalber aus.
Du kannst deine Miete mindern. Der Mieterschutzbund kann dir am besten helfen
...." das du die Miete kündigst."
Das ist wohl die spaßigste Antwort seit Langen von dir. Eine Miete kann man nicht kündigen eher einen Mietvertrag. Vermutlich würde sich der Vermieter darüber noch freuen.