Mietminderung wegen unzumutbarem Wohnungszugang
Hallo ich habe schon das gesamte Netz durchstöbert aber leider nichts gefunden nun hoffe ich hier Hilfe zu bekommen. Die Hofzufahrt, und somit auch die Zufahrt zu meiner Wohnung, ist weder geteert noch gepflastert jeden Herbst bzw. Winter ist der Weg und auch der Hof eigentlich nicht benutzbar da er komplett unter Wasser steht bzw. schlammig ist. Ich komme nicht mit sauberen Schuhen vom Hof oder zum Auto. Mein Vermieter sieht es aber nicht ein das zu ändern. Desweiteren beziehe ich Brunnenwasser was leider total rostig ist, mein Vermieter hat mir damals beim Einzug versprochen er repariert die Entrostungsanlage das ist jetzt aber schon fast vier Jahre her und es ist immer noch nichts passiert. Was kann ich tun? Vielleicht Miete mindern? Wenn ja in welcher Höhe? Mit freundlichen Grüßen Melanie
3 Antworten
Die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung ist eine der Aufgaben, die der Vermieter ohne Kompromisse zur Nutzung der Mietsache zu Wohnzwecken gewährleisten muss. Bei Mietbeginn war die Trinkwasserversorgung über eine Hauswasseraufbereitung in Ordnung. Im Verlauf der Mietzeit trat im Trinkwasser Rost auf. Der Vermieter hat auf deine beweisbare und fristbewehrte Aufforderung hin Wirksame Abhilfe zu schaffen. Ohne verwendungsfähiges Trinkwasser ist das Wohnen in einer Mietwohnung nicht zumutbar. 50% Mietminderung sind anzuwenden um den Vermieter auf seine Pflicht aufmerksam zu machen Weiter kannst du Schadensersatz von ihm fordern, weil du 5 Liter-Behälter Trinkwasser zu ca. 1 € kaufen musst, damit dein täglicher Bedarf an TRINKWASSER gedeckt werden kann. Es bleibt auch noch die Möglichkeit der Instandsetzungsklage, wenn der Vermieter keine Reaktionen zeigt.
Die Modernisierung der Hauseinfahrt und des Hofes ist nicht zu erzwingen, Mietminderung nicht möglich.
Wenn der Vermieter nicht einsieht, die Mängel zu beheben, kannst du als Mieter leider wenig machen. Klar, man kann ins gerichtliche fortfahren, das zieht aber wieder Kosten mit sich und ob es was bringt ist wiederrum fraglich. Wenn der Vermieter vor Einzug vertraglich festgehalten hat, etwas an der momentanen Situation zu ändern, hast du gute Chancen.
Hat dein Vermieter dir bei Einzug jemals zugesagt, dass der Hof gepflastert wird? Und hast du das vielleicht auch schriftlich? Wenn nicht, wird der Vermieter da auch nichts dran ändern. Der Zustand des Hofes war dir bei Einzug ja bekannt. Hast du das da schon bemängelt? Eine Mietminderung ist deshalb nicht drin.
mein Vermieter hat mir damals beim Einzug versprochen er repariert die Entrostungsanlage
Hast du das auch schriftlich? Es dürfte schwierig bis unmöglich sein, ihm dieses Versprechen nachzuweisen, wenn es nur mündlich gemacht wurde.