Keine Heizung kein warmes Wasser?

13 Antworten

Wohnt denn der Vermieter mit im Haus oder ein anderer Mieter?

Germanin 
Beitragsersteller
 05.12.2019, 21:53

Wir und der Vermieter wohnen im Haus

albatros  06.12.2019, 10:09
@Germanin

Das ist immer eine Situation, die zur Vorsicht mahnt. Der Vermieter dürfte ohne Grund (573a BGB) den Mietvertrag mit lediglich um drei Monate verlängerter Kündigungsfrist kündigen.

Hier hilft also nur, sich mit ihm zu verständigen. Vorschlagsweise dahingehend, dass ihr das Öl bestellt und bezahlt und die Kosten in den Folgemonaten mit der Miete aufrechnet.

pool56  06.12.2019, 11:34
@albatros

So ist es albatros!

Man kann aber VERMUTEN, dass der VM faktisch pleite/insolvent ist oder unmittelbar davor steht. Wer lässt sonst schon seine Mieter ""erfrieren"". VERSTÄNDIGUNGSVERSUCH wie von dir vorgeschlagen würde auch ich probieren, ABER ebenfalls vermutlich, der VM scheint schon so weit mit dem Rücken zur Wand zu stehen, dass er auch nicht mehr mit sich reden lässt, Anzeichen dafür ist, dass er seine Mieter nicht darüber informiert hat, dass er offensichtlich keine Rücklage fürs Tanken gebildet hat!

Weiter vermutlich, wird nur die Suche nach einer NEUEN Wohnung weiterhelfen können. Ohne neue Bleibe muss man es weiter aushalten können. Ich würde bei diesem VM nur mit den allernötigsten GELDLEISTUNGEN in Vorlage gehen, auch wird der momentan Alles unterschreiben, was ihm etwas "Luft" verschafft.

Ich rate dringend dazu 1 guten RECHTSANWALT zu mandatieren, sonst steht es fast fest, dass die Mieter auf ihren Unkosten sitzen bleiben. Der RA kann dann erstmal im Schuldregister des Amtsgerichts der Gemeinde nachsehen, ob und wenn ja wie der VM dort eingetragen ist. Danach weiß die Mieterpartei, ob 1 Klage (auch gleich schmerzensgeldbewert) SINN macht und der VM notfalls sogar zum Verkauf seiner Immobilie gezwungen werden kann um offene Forderungen zu bedienen.

Als (vorübergehende) brauchbare Notlösung ist auch der Kauf eines ÖLRADIATORS denkbar. Diese Dinger mit besser mindestens 9 Heiztrippen auf 4 Rollen und dann mindestens 2.000 Watt Leistung. Einfach mit Stecker an jeder Steckdose anzustöpseln, keinerlei Kenntnisse erforderlich. Gibt es in fast jedem BAUMARKT gerade im Winter, allerdings steigt der STROMVERBRAUCH ganz "schön"! Kann man also nicht ganztägig laufen lassen, wenn man auf sein Geld 'achten' muss. Sollte höchstens 50€ kosten (vorher Preisvergleiche im Internet!), vielleicht gerade bei einem im Angebot. Marke egal, da alle mit Prüfsiegeln und einfacher Technik. Kann man dann bei Bedarf auch Mal ins Badezimmer rollen (langsam!, denn das sind nur kleine Plastikröllchen).

Hallo Germanin,

da Wärme zu dieser Jahreszeit lebensnotwendig ist, kannst du das Heizöl selbst kaufen und von der Miete abziegen. Hierüber musst du den Vermieter per Einschreiben in Kenntnis setzen. Einen Prozess dagegen würde er mit Sicherheit nicht gewinnen und wohl auch gar nicht versuchen.

Zu einem Anwalt in Sachen Mietrecht gehen.

bwhoch2  05.12.2019, 19:20

Richtig. 3 Monatsmieten dafür kalkulieren.

In dieser Jahreszeit ohne Heizung? Mietzahlung sofort und zu 100 Prozent einstellen. Ansonst gilt: Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott. Wenn der Eigentümer Pleite ist, kannst du jahrelang auf Hilfe durch die Justiz warten.

bwhoch2  05.12.2019, 19:21

Davon wird die Bude auch nicht warm.

https://www.mieterbund.de/index.php?id=475

Die fristlose Kündigung ist auch zulässig, wenn der Vermieter ....... seine mietvertraglichen Pflichten schwer verletzt.

der Vermieter hat kein Geld um Heizöl zu kaufen.

stellen sich u.U. Fragen wie ..... leitet er die Nebenkostenvorauszahlungen auch an die entsprechenden Stellen weiter, so dass Euch bei Nichtzahlung möglicherweise noch andere "Einschränkungen" erwarten? Wasserzufuhr abgesperrt , nicht gezahlte Versicherungsprämien?

Wichtig - Miete nur noch unter Vorbehalt der Rückforderung bezahlen:

https://www.focus.de/immobilien/experten/mietminderung-bei-defekter-heizung-das-steht-ihnen-zu_id_7627091.html

Miete unter Vorbehalt zahlen

Ist die Heizung also tatsächlich defekt und hat der Mieter den Vermieter darüber informiert, sollte die Miete vorsorglich nur unter ausdrücklichem Vorbehalt weiter bezahlt werden. Dies ist für den Fall wichtig, dass die wegen der Minderung überzahlte Miete zurückgefordert werden soll.

FathomGearloose  05.12.2019, 14:20

Was soll das heißen: "Unter Vorbehalt"? Ist das Geld dann weg oder nicht?

Germanin 
Beitragsersteller
 05.12.2019, 21:50
@FathomGearloose

Aktuell zahlen wir 100 Euro statt 293

FathomGearloose  05.12.2019, 22:17
@Germanin

Was hat das mit Vorbehalt zu tun?

Germanin 
Beitragsersteller
 05.12.2019, 13:06

Die anderen Zahlungen werden geleistet.