Mietminderung - 4 Tage ohne Wasser

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Wenn die Wasserversorgung nicht funktioniert, ist die Wohnung unbewohnbar.

Für diese 4 Tage zahlst Du dann GAR KEINE Miete.

Also Monatsmiete (Kaltmiete) geteilt durch 30, diesen Betrag mit 4 multiplizieren.

Ist aber schon ziemlich pingelig Deinerseits.

Den Stress den du eventuell nach einer Mietminderung hast, der rechnet sich nicht für die 4 Tage ohne Wasser.

  1. Berechnet man die Mietminderung gem. BGH Urteil vom 6.4.05 – XII ZR 225/03 in WuM 2005, 384; GE 2005, 666 ausgehend von der Kaltmiete + Nebenkosten.

  2. Durch den Ausfall der Wasserversorgung wird die Wohnung nicht unbewohnbar, Gerichte haben hier lediglich Mietminderungen von 20 % zugesprochen. (LG Berlin, Az. 67 T 70/02, aus MM 11/2002, S. 35).

Bei 500,-€ Monatsmiete wären das gerade mal ca. 13,-€. Ob sich dafür der evtl. Ärger mit Deinem Vermieter lohnt mußt Du beurteilen.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, solltest du diese Frage der Verbraucherzentrale stellen. Wie du an den Antworten hier sehen kannst, gehen die Meinungen weit auseinander! Bist du verdi-Mitglied? Dort ist kostenlose telefonische Mietrechtberatung inkl.