Wieso verlangt die gegnerische Versicherung trotz detailliertem Gutachten weitere Fotos des Schadens?
Letztens kam meine Nachbarin auf mich zu, und führt mich zu meinem Auto um mir eine Delle zu zeigen, die ihr kleiner Sohn gerade beim Türaufmachen verursacht hat. Sie hat dann ihre Versicherung kontaktiert und ein paar Fotots gemacht.
Bin dann nach Verlangen der Versicherung in meine Werkstatt für einen Kostenvoranschlag. Die nette Dame hat mich dann darauf aufmerksam gemacht, dass der Schaden vermutlich über die Bagatellgrenze von 750€ geht, und dass es sinnvoller und auch rechtmäßig ist (was ich später noch nachgelesen habe und bestätigt wurde), ein Gutachten (GA) vom Sachverständigen machen zu lassen, und dieKosten dafür dann auch auf jeden Fall die Versicherung übernehmen muss.
Das GA kam dann ein paar Tage später (Schadensumme 1300€ +400€ Erstellung des Gutachtens), habe es zu besagter Nachbarin gebracht und sie leitete es zur Versicherung weiter.
Soviel zur Vorgeschichte... Jetzt kommt Post von der gegnerischen Versicherung an Mich, dass sie gerne noch ein paar aussagekräftige Fotos zusätzlich hätten. Und sie wollen noch eine Kopie meines Fahrzeugscheins, obwohl ja alle Daten bereits in dem 8-seitigen Gutachten vermerkt sind.
Was mache ich jetzt am besten? Ist das nicht eigentlich das Problem des Gutachters, wenn denen die geschossenen Fotos nicht gut genug sind? Soll ICH mich jetzt darum kümmern und evtl noch mehr Kosten tragen? Auf was will die Versicherung hinaus? Bin da ein wenig skeptisch bei der ganzen Sache...
Hinzuzufügen ist noch, dass ich es nicht reparieren lassen werde, sondern sozusagen nur auf das Geld scharf bin...
6 Antworten
Letztens kam meine Nachbarin auf mich zu, und führt mich zu meinem Auto um mir eine Delle zu zeigen, die ihr kleiner Sohn gerade beim Türaufmachen verursacht hat.
Eine kleine Delle - die dann Kosten in Höhe von über 750 € verursacht ist schon sehr eigenartig. Dann wird noch ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Jeder Versicherer wird bei solch einer Bearbeitung hellhörig und wird noch weitere Informationen anfordern. Außerdem sollte man auch nicht vergessen, dass in der Privathaftpflicht nur der Zeitwert abgedeckt ist und somit auch der Geschädigte die erforderlichen Unterlagen vorlegen muss.
Denn sonst wird der Versicherer die Zahlung solange zurück halten.
Gruß Apolon.
Sorry - aber Du liegst falsch. Hier ist die Privathaftpflichtversicherung gefragt und sonst keine andere Versicherung.
Außerdem wenn Du das BGB so genau kennst, dann müsste dir bekannt sein, dass auch hier nur der Zeitwert berücksichtigt wird.
Ist das nicht eigentlich das Problem des Gutachters, wenn denen die geschossenen Fotos nicht gut genug sind?
Leite das Schreiben der Versicherung an deinen Sachverständigen in Kopie weiter und bitte ihn um eine Stellungnahme.
Oft kommt es vor das die eingesannten Gutachten im Posteingang von der Versicherung eingescannt werden - leider auch manchmal in schwarz weiß - und teilweise, vermutlich auch in nicht optimaler Qualität und dann als pdf Dokument im Haus zur weiteren Bearbeitung vorliegen.
Soll ICH mich jetzt darum kümmern und evtl noch mehr Kosten tragen?
du hast dich durch die Beauftragung deines Sachverständigen schon um die Beweissicherung gekümmert.
Auf was will die Versicherung hinaus?
Entweder sind die Bilder in schlechter Qualität beim Sachbearbeiter angekommen, das kann an deinem Sachverständigen liegen oder aber auch an der "Gutachtenverarbeitung" im Haus der Versicherung - siehe Absatz 1.
Bin da ein wenig skeptisch bei der ganzen Sache...
das bist du vollkommen zurecht!
Du hast wahrscheinlich ein Standardschreiben für Schadensanzeigen bekommen. Du kannst einfach auf das bereits vorliegende Gutachten verweisen.
Fotos vom Schaden werden üblicherweise immer verlangt.
Wenn Du ein Gutachten hast, sollte das ausreichen. Schreib der Versicherung, das Sie sich an den Gutachter wenden sollen. Der hat mit Sicherheit reichlich Bilder.
Sorry - aber die Versicherung hat mit diesem Gutachter nicht das geringste zu tun. Der Geschädigte muss die Unterlagen beschaffen.
da liegst du nur halbrichtig!
Die Ansprüche des Geschädigten richten sich nach dem BGB, ihm kann vollkommen egal sein über welche "Versicherungssparte" (-art) sein Schaden reguliert wird. Die Ansprüche bleiben gleich.